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| ![]() Kongo-Pille als legitime Form der Selbstverteidigung1. Februar 2013 in Chronik, 19 Lesermeinungen Kirche erlaubt Ovulationshemmer als Notwehr gegen Gewalt. Von Johannes Schidelko Rom (kath.net/KNA) Als im kongolesischen Bürgerkrieg Anfang der 1960er Jahre zahlreiche Ordensfrauen von Aufständischen vergewaltigt wurden, erlaubte die Kirche die präventive Einnahme von Verhütungsmitteln. Es handele sich um eine legitime Form der Selbstverteidigung gegen verbrecherische Gewalt, lautete die Begründung. Diese Erlaubnis für die «Kongo-Pille» galt als Präzedenzfall später auch im Bosnienkrieg, wo Vergewaltigungen insbesondere von katholischen Ordensschwestern als gezieltes Mittel der Kriegsführung eingesetzt wurden. Das kirchliche Placet erfolgte freilich nicht in Form einer offiziellen vatikanischen Genehmigung - etwa durch eine formale Erlaubnis der Glaubensbehörde -, sondern eher indirekt. Wie in der Amtszeit von Pius XII. (1939-1958) und auch von Johannes XXIII. (1958-1963) durchaus üblich, bediente man sich der «auctores probati» - «bewährter Autoren», meist renommierter Theologieprofessoren, die dazu Fachartikel verfassten. Im Fall der Kongo-Wirren fertigte Erzbischof Pietro Palazzini, damals Sekretär der Konzilskongregation - der heutigen Kleruskongregation - in Absprache mit der Höchsten Kongregation des Heiligen Offiziums einen entsprechenden Artikel an. Palazzini (1912-2000), anerkannter Kirchenrechtler und Moraltheologe, war später lange Jahre Präfekt der Heiligsprechungskongregation. Ovulationshemmer aus schwerwiegenden Gründen außerhalb der Ehe zu nehmen, habe die Kirche stets erlaubt, bestätigt die Glaubenskongregation auch jetzt auf Anfrage. Denn dabei handele es sich nicht um eine künstliche Empfängnisverhütung, wie sie für katholische Eheleute nach der Enzyklika «Humanae vitae» nicht erlaubt ist, sondern um Vorbeugung gegen die Folgen eines Gewaltakts. Auf Palazzinis Beitrag berief sich der Vatikan auch im Bosnien-Konflikt in den 1990er Jahren: Ja zur Einnahme der Pille, um aus einem schwerwiegenden Grund eine Befruchtung zu verhindern. Freilich zog die Kirche dabei eine klare Trennungslinie zur «Pille danach» in ihrer damals bekannten Form. Die Kirche lehne in jedem Fall Abtreibung sowie Nidationshemmer ab, betonte seinerzeit der vatikanische Bioethik-Experte Bischof Elio Sgreccia, der später Kardinal und Präsident der Päpstlichen Akademie war. Wenn es nach einer Vergewaltigung zu einer Schwangerschaft komme, entstehe neues Leben, das respektiert werden müsse, so Sgreccia. Zwischen dem Akt der Vergewaltigung und dem neu entstandenen Lebewesen müsse ein Unterschied gemacht werden. Auch ein durch Vergewaltigung gezeugtes Kind habe Anspruch auf Liebe und Respekt. Über die neuen Varianten der «Pille danach», die ähnlich wie die klassische Verhütungspille lediglich die Befruchtung verhindert und nicht auf die Zerstörung eines bereits gezeugten Lebens abzielt, gibt es hingegen derzeit noch keine öffentlichen Äußerungen aus dem Vatikan. (C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuVerhütung
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