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| ![]() Bischofskonferenz: Neue Abmahnung gegen Pfeiffer19. Jänner 2013 in Deutschland, 5 Lesermeinungen Die Deutsche Bischofskonferenz wehrt sich weiter juristisch gegen die Vorwürfe des Kriminologen Christian Pfeiffer, die Bischöfe hätten die Erstveröffentlichung von Forschungsergebnissen verhindern oder zensieren wollen. Bonn (kath.net/KNA) Die Deutsche Bischofskonferenz wehrt sich weiter mit juristischen Schritten gegen den Kriminologen Christian Pfeiffer und dessen Vorwürfe, die Bischöfe hätten die Erstveröffentlichung von Forschungsergebnissen verhindern oder zensieren wollen. Anwälte des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) haben am Freitag an Pfeiffer und sein Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) «eine konkretisierte Abmahnung gerichtet», bestätigte der Sprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp, am Samstag in Bonn auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Dies sei aus rechtlichen Gründen erforderlich. Zudem hätten die Anwälte den Bischöfen empfohlen, «die erforderlichen gerichtlichen Schritte einzuleiten», wenn diese «konkretisierte Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht abgegeben werden sollte». Die Frist dafür laufe am Montagabend ab. Pfeiffer habe sich ebenfalls am Freitag in einem Brief an Erzbischof Robert Zollitsch, den Vorsitzenden der Bischofskonferenz, gewandt und um die Rücknahme der Unterlassungsverpflichtungserklärung gebeten. Kopp nannte den Vorschlag und das Vorgehen des Kriminologen «inakzeptabel», auch weil dieser zunächst die Medien über den Schritt informiert und den Brief erst dann dem Adressaten zugesandt habe. In der Erklärung soll sich der Kriminologe unter anderem dazu verpflichten, nicht weiter den Eindruck zu erwecken, es gebe keine neueren Vertragsentwürfe als den auf der KFN-Homepage veröffentlichten vom Mai 2012. Die späteren Entwürfe, die Pfeiffer nicht veröffentliche, zeigten aber sehr deutlich, dass der Bischofskonferenz nicht der Vorwurf gemacht werden könne, sie habe «in den Verhandlungen seit Juni 2012 irgendwelche Wünsche geäußert, nach denen es möglich gewesen wäre, die Erstveröffentlichung von Forschungsergebnissen zu verhindern beziehungsweise zu zensieren». Sollten Pfeiffer oder das KFN eine solche Behauptung aufstellen, was bisher nicht ausdrücklich erfolgt sei, werde den Bischöfen empfohlen werden, «auch gegen solche Falschdarstellungen rechtlich vorzugehen». Die Deutsche Bischofskonferenz hatte im Sommer 2011 zwei Projekte zur Erforschung des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche gestartet. Für eine der beiden Studien war das KFN unter der Leitung Pfeiffers zuständig. In der vergangenen Woche wurde das Ende der Zusammenarbeit verkündet und zugleich angekündigt, die Studie mit anderen Partnern fortzusetzen. Die Bischöfe erklärten zur Begründung, sie hätten kein Vertrauen mehr in Pfeiffer. Zugleich unternahmen sie rechtliche Schritte, um ihm den Vorwurf der Zensur zu untersagen. Pfeiffer sprach aber weiterhin in Interviews und Talkshows von versuchter «präventiver Zensur» durch die Kirche. Die Bischöfe hätten nach Beginn des Forschungsprojekts im Jahr 2011 neue Regeln zur wissenschaftlichen Auswertung und Publikation der Ergebnisse aufstellen wollen. In einem Vertragsentwurf habe es sinngemäß geheißen, dass man über die Texte im Beirat diskutiere, dass aber nichts veröffentlicht werden dürfe, wenn man sich nicht einige. Auch dies, so die Bischofskonferenz, sei zwar in dem Vertragsentwurf vom Mai 2012 enthalten gewesen, aber in späteren Entwürfen nicht mehr. Dies aber erwähne Pfeiffer in seinen öffentlichen Äußerungen nicht. (C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuDeutsche Bischofskon
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