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| ![]() Urteil zum Beschneidungsverbot wird nicht bleiben14. Juli 2012 in Deutschland, 14 Lesermeinungen Marx: Das Judentum hat auch in Deutschland einen Anspruch auf Religionsfreiheit. München (www.kath.net/ KNA) Das Kölner Landgericht hatte Ende Juni die Beschneidung aus religiösen Gründen als strafbare Handlung gewertet. Religionsfreiheit und Erziehungsrecht der Eltern würden nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie eine spätere eigene Entscheidung des Kindes abwarteten, urteilten die Richter. Jüdische, muslimische Organisationen und Kirchen kritisierten die Entscheidung massiv. Zustimmung erhielt das Gericht aus Medizinerkreisen, von Kinderschutzorganisationen und Freidenkerverbänden. (C) 2012 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche mediale Nutzung und Weiterleitung nur im Rahmen schriftlicher Vereinbarungen mit KNA erlaubt. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuJudentum
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