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Organspende: Lebensrechtler mahnen Selbstbestimmungsrecht an

28. November 2011 in Deutschland, 16 Lesermeinungen
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Kritik: Neuregelung hat „Charakter einer Nötigung“


Berlin (kath.net/idea) Mit Kritik und mahnenden Worten haben Vertreter der Lebensrechtsbewegung auf die im Bundestag geplante Neuregelung der Organspende reagiert.

Die Fraktionschefs aller Bundestagsparteien hatten sich am 24. November mit Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) darauf geeinigt, dass zukünftig jeder Bürger nach seiner Bereitschaft zur Organspende gefragt werden soll – etwa bei der Übersendung der Versichertenkarte. „Mit so viel Nachdruck wie möglich, ohne jedoch eine Antwort zu erzwingen oder Sanktionen auszuüben", solle die Abfrage geschehen, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Bundestagsfraktionen.

Diese sogenannte Entscheidungslösung soll in der ersten Jahreshälfte 2012 durch den Bundestag verabschiedet werden. Sie tritt an die Stelle der bisher geltenden Zustimmungslösung, wonach ein Mensch zu Lebzeiten aus eigenem Antrieb einer Organspende zugestimmt haben muss oder Angehörige eines Hirntoten dies stellvertretend tun.


Laut Umfragen sind zwar etwa 75 Prozent aller Bundesbürger bereit, nach ihrem Tod Organe zu spenden - doch nur etwa 25 Prozent besitzen einen Organspende-Ausweis. 12.000 Kranke warten dringend auf ein Spenderorgan.

„Vergesellschaftung der Organe“

Scharfe Kritik an dieser Entscheidung übte die Vorsitzende der „Christdemokraten für das Leben“ (CDL), Mechthild Löhr (Königstein/Taunus). „Es grenzt an Willkür, dass sich die Chefs der Fraktionen ohne eine vorausgegangene breite Debatte in der Öffentlichkeit geeinigt haben“, sagte Löhr gegenüber idea. Der Antrag laufe auf eine „Vergesellschaftung der Organe“ des Einzelnen hinaus und sei damit eine „unglaubliche Hybris des Staates.“

Zwar werde bei der vorgeschlagenen Lösung formal das Prinzip der Freiwilligkeit gewahrt, doch indirekt übe der Staat Zwang auf die Bürger aus. Löhr: „Das hat den Charakter einer Nötigung.“ Besonders bei körperlich oder psychisch schwer erkrankten Menschen könne dies äußert negative Konsequenzen haben.

Unter Experten sei es zunehmend umstritten, ob die Organentnahme bei einem für Hirntod erklärten Menschen der Menschenwürde entspreche, so Löhr.

Es gibt kein Recht auf Gesundheit

Der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb (Stuttgart), erklärte gegenüber idea: „Zwar haben alle das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit; daher rührt auch das Recht auf bestmögliche medizinische Versorgung. Aber es muss auch klar bleiben: es gibt kein Recht auf Gesundheit.“

Weil die Selbstbestimmung über den eigenen Körper ein wesentlicher Bestandteil des Persönlichkeitsrechts sei, dürfe es keine Pflicht geben, diesen ganz oder teilweise zur Verfügung zu stellen. Natürlich dürfe der Staat seine Bürger einladen, im Todesfall bedürftigen Menschen Organe zu spenden.

Mit der Einladung zur Organspende müsse aber die Pflicht verbunden werden, „sachgerecht, aufrichtig und tabulos“ zu informieren. „Es darf auch keinen Zwang zur Äußerung in einer solchen schwerwiegenden Frage geben.“

Steeb, der dem Vorstand des „Bundesverbandes Lebensrecht“ angehört, weiter: „Dann muss auch die Frage erlaubt sein, ob der Hirntod tatsächlich der richtige Aspekt für die Feststellung des Todes ist. Denn dass diese neue Todesdefinition ausgerechnet im zeitlichen Zusammenhang mit dem Beginn von Organtransplantationen erarbeitet wurde, führt zu Recht zum Verdacht, dass das nicht problemlos geglaubt werden muss.“ Der gemeinsame Vorschlag der Bundestagsfraktionen zur Organspende lasse noch manche Fragen offen.


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Lesermeinungen

 cave 29. November 2011 

@ offener Brief

Leider ist der Brief hier nicht ganz finden. Wer sich dafür interessiert und den Forderungen durch seineUnterschrift Nachdruck verleihen möchte findet den Brief unter

http://www.organspende-aufklärung.de/offener-brief/


0
 
 cave 29. November 2011 

Offener Brief: Kritischen Fragen zu Hirntod und Organtransplantation

1
18. November 2011
Offener Brief: Kritische Fragen zu Hirntod und Organspende
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
im Rahmen der geplanten Novellierung des Transplantationsgesetzes werden aus unserer Sicht in
der öffentlichen Diskussion wichtige Aspekte nicht thematisiert. Bisher erfolgt die Aufklärung der
Bürger hauptsächlich einseitig „pro Organspende“. Die Belange des Organspenders werden
weitgehend ausgeblendet.
Da in der internationalen medizinischen Fachliteratur der „Hirntod als Tod des Menschen“
zunehmend in Frage gestellt wird, ist es unerlässlich, die Bürger wahrheitsgemäß, auch in einer für
den medizinischen Laien verständlichen Form über Hirntoddiagnostik, Spenderkonditionierung und
Organentnahme aufzuklären.
Im Organspenderausweis und in offiziellen Aufklärungsbroschüren der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung wird bisher zwischen „hirntot“ und „tot“ nicht differenziert.
Das ist irrefu


2
 
 stephanie 29. November 2011 
 

Kirche und Hirntod

Eine Schrift der Päpstl. Akademie der Wissenschaften. Bitte die ERSTE Seite lesen, wo Folgendes steht: \"Die Meinungen wurden während der Präsentation der Dokumente in absoluter
Freiheit geäußert. Obwohl sie durch die Akademie veröffentlicht werden, repräsentieren
sie allein die Standpunkte der Teilnehmer und nicht die Standpunkte der
Akademie\".

http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_academies/acdscien/documents/newpdf/excerptsignsofdeath.pdf


Und hier das gesamte Protokoll der Tagung der Päpstl. Akademie im Sept. 2006 zum Thema \"Hirntod\":

http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_academies/acdscien/documents/newpdf/sv110.pdf


0
 
 girsberg74 29. November 2011 
 

@ louisms „überlegt doch einmal“

Das ist auch ein Problem, doch nicht das des kath.net Artikels, wo es um Nötigung geht und gegen eine Konditionierung für drittnützige Zwecke.

Man wird zwar nach gewissenhafter Prüfung des Einzelfalles Geräte abschalten wollen, sogar müssen, doch keinen Sterbenden damit auf seinem Übergang von der Zeit in die Ewigkeit beeinträchtigen.


0
 
 louisms 28. November 2011 

überlegt doch einmal

möchte hier wirklich jemand einen lieben Angehörigen, der durch irgend ein tragisches plötzliches Geschehen in intensivmedizinische Betreuung gekommen ist und dann als mehr oder weniger funktionierender Körper mit Hilfe der Maschinen lebt, unbegrenzt in diesem Zustand lassen?


0
 
 girsberg74 28. November 2011 
 

@ Josephus „Was sagt die Kirche wirklich zur Todesfeststellung?“

Der Link führt in das Jahr 2000 und zu falschen Folgerungen. Wenigstens hätte die Rede von Benedikt XVI. vom 7. November 2008 hinzugefügt werden müssen (mit „ex cadavere“).

Die Lehre der Kirche selbst, wie sie JP II. dargelegt hat,
ist sich gleich geblieben, doch die Verbindung mit dem Hirntodkriterium (als Tod des Menschen), von der JP II. ursprünglich ausgegangen war, die ist naturwissenschaftlich erledigt.- Erledigt!

Innervatikanisch war es ein Schock, als JP II., auf dringende Vorstellungen amerikanischer Wissenschaftler hin, einen neuen Kongress zu diesen Fragen einberufen hatte. Dieser fand statt am 3. und 4. Februar 2005, und kam aus naturwissenschaftlicher Sicht zu einer überwältigenden Ablehnung des „Hirntodkriteriums“ als Tod des Menschen.

JP II. stand schon zu jener Zeit am Beginn seines Todeskampfes; die Veröffentlichung des Berichtes wurde von dem zuständigen Sekretär unterdrückt. Die entsprechenden Tatsachen kamen erst 2006 in einem Buch auf Englis


1
 
 girsberg74 28. November 2011 
 

@ IMEK „Hirntod ist nicht Tod“

Das Problem hat zwei Aspekte:
1. Das sekundäre Problem:
Abgesehen davon, dass er verschiedene interessegeleitete Definitionen (Messprotokolle) gibt, ist es selbst nach strengen deutschen Regeln schon vorgekommen, dass Personen, die als „hirntot“ diagnostiziert worden waren, von selbst wieder ins Leben zurückgekehrt sind.
Dass solches nicht noch öfter geschieht, dürfte dem Umstand zuzuschreiben sein, dass man nach der Diagnose relativ zügig zur Tat schreitet.
Die Behauptung des Präsidenten der Bundesärztekammer (BÄK), Herrn Dr. Ulrich Montgomery, neulich im September in einem ARD-Morgenmagazin, dass die „Hirntoddiagnose“ ganz sicher sei, entspricht nicht den Tatsachen.
2. Das primäre Problem:
Selbst bei sicherem dauerhaftem Ausfall aller Gehirnaktivitäten lebt der Mensch noch, sonst könnte man ihm keine brauchbaren Organe entnehmen; er wird aber sterben.
Theologisch: Er geht über von der Zeit in die Ewigkeit.


1
 
 girsberg74 28. November 2011 
 

@ louisms

Dass in Österreich die Widerspruchslösung gilt, sagt nichts darüber, ob das Hirntodkriterium \"ok\" ist oder nicht. Im Übrigen: \"ok\" wofür?

Das \"Hirntodkriterium\" ist nicht mit dem Tod eines Menschen gleichzusetzen, allenfalls handelt es sich um einen Sterbenden. Diese naturwissenschaftliche Erkenntnis dringt nur langsam durch, weil viele sich mit dem „Hirntodkriterium“ wohnlich eingerichtet haben; nicht so sehr die Kranken, als vielmehr der medizinindustrielle Komplex, in den auch kirchliche Häuser eingebunden sind.

In einen Sterbeprozess eindringen zu wollen und dies mit der Rede zu schönen: „Organspenden sind eine letztmögliche gute Tat“, das ist schon scheinheilig.


1
 
 girsberg74 28. November 2011 
 

Zu „Mechthild Löhr\"

„Es grenzt an Willkür, dass sich die Chefs der Fraktionen ohne eine vorausgegangene breite Debatte in der Öffentlichkeit geeinigt haben“
Kommentar: Eine breite Diskussion hätte bei diesem Ergebnis auch nur dazu geführt, dass die obersten Politiker sich in Deckung hätten halten können. An der „Willkür“ („sanfter“ Druck) gegenüber denen, die unterschreiben sollen, hätte sich nichts geändert.

Die Politik, die Politiker, lassen andere ihre Versprechungen bezahlen. Das ist nicht neu und bei offener und umfänglicher Information auch nicht ehrenrührig, doch daran haben die deutsche Politik und die sie treibenden Kräfte offenbar wenig Interesse. (Siehe die einseitige Information der BZgA, der „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“.)
Sonst volle Zustimmung zu Mechthild Löhr.


1
 
 girsberg74 28. November 2011 
 

Zu „Lebensrechtler“

Ein Problem wird schon in der Überschrift deutlich, da von Lebensrechtlern gesprochen wird; das ist unter „Normalos“ am rechten Rand - fast schon abseitig.

Verschiedentlich, nicht so laut oder als Seufzer eher beiläufig, habe ich schon zur Kenntnis nehmen müssen, was mich heute allerdings nicht mehr überrascht, dass nämlich (einigen) hohen Klerikern der Diözese, in der ich wohne, so genannte Lebensrechtler lästig sind. Diese wollen immer etwas, wozu man sich in Bewegung setzen müsste, doch aus vielen Rücksichten nicht recht kann, mag oder sich traut.


1
 
 Dismas 28. November 2011 

\"Hirntot\" --

auch wieder eine der \"Hilfskontruktionen\" um Interessen durchzudrücken. Ein wirklich Toter kann kaum ein lebensfähiges Organ spenden. Ich habe gehört, dass Entnahmen bei \"Hirntoten\" Betäubungsmittel eingesetzt werden... warum wohl? --Wenn die \"tot\" sind?


5
 
  28. November 2011 
 

Hirntod ist nicht Tod.

Mir sind persönlich Menschen bekannt, die als angeblich Hirntode zur Organ`spende` auserkoren waren und die Dank der Weigerung von Angehörigen auch heute noch leben und sogar einen Beruf ausüben können.
Es gibt unzählige Beispiele, die öffentlich gemacht wurden, besonders auch in jüngster Zeit. Die derzeitige Praxis der Organspende gut zu nennen, gar einen Akt von Nächtsenliebe, insbesondere wenn sie offenkundig den Interessen der Transplantationsmedizin dienlich ist, ist menschenverachtend. Wenn jemand eines seiner paarigen Organe spendet, denn nur das kann überlebt werden, geht das in Ordnung. Alle anderen Vorgehensweisen enden mit dem Tod des `Spenders` und dies ist nicht hinnehmbar. Tot ist ein Organismus erst dann, wenn der gesamte Organismus zusammenbricht. Aber diese Organe sind für eine Weiterverwendung unbrauchbar! Welche Anmaßung unserer Politiker, uns derartig nötigen zu wollen. Dies ist eine moralische Täuschung.


2
 
 Josephus 28. November 2011 
 

Was sagt die Kirche wirklich zur Todesfeststellung?

stjosef.at/dokumente/papst_organtransplantation_2000.htm


1
 
 Erwache und lache 28. November 2011 
 

Frage

\"Weil die Selbstbestimmung über den eigenen Körper ein wesentlicher Bestandteil des Persönlichkeitsrechts sei, dürfe es keine Pflicht geben, diesen ganz oder teilweise zur Verfügung zu stellen.\"

Widerspricht das nicht der Haltung der Evangelischen Allianz zum Schwangerschaftsabbruch?


2
 
 M_I_A 28. November 2011 

Hirntod ist nicht Tod

Nein, der Hirntod ist nicht der Tod. In diesem Zusammenhang hat KATH.NET schon einige Artikel veröffentlicht:

http://www.kath.net/detail.php?id=31895
http://www.kath.net/detail.php?id=33775

Auch der Vatikan sagt ganz klar, dass der Hirntod nicht der richtige Tod ist.
Dazu gibt es auch einen interessanten Artikel beim ZENIT:
http://www.zenit.org/article-15808?l=german


3
 
 louisms 28. November 2011 

Organspenden sind eine letztmögliche gute Tat

Das Hirntodkriterium ist ok.
In Österreich gilt die Widerspruchsregelung, d. h. wer sich nicht in das Widerspruchsregister einträgt, stimmt der Organentnahme zu. In der Praxis wird auf abschiedsunfähige Angehörige meist Rücksicht genommen.


2
 

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