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Berlin: Designierter Erzbischof legt Treueeid ab

15. August 2011 in Deutschland, 22 Lesermeinungen
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Der zukünftige Erzbischof von Berlin, Rainer Maria Woelki, wird am Dienstag vor Berlins Regierendem Bürgermeister Klaus Wowereit den staatlichen Treueeid ablegen. Wowereit: Gute Zusammenarbeit im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger Berlins


Berlin (kath.net/peb) Der designierte Berliner Erzbischof Rainer Maria Woelki wird morgen, Dienstag, den 16. August im Wappensaal des Berliner Rathauses den staatlichen Treueeid ablegen.

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, erklärte: „Ich freue mich, den künftigen Oberhirten der Katholikinnen und Katholiken unserer Stadt kennenzulernen und ihm bei dieser Gelegenheit auch persönlich alles Gute für seine neue Tätigkeit nach dem Wechsel vom Rhein an die Spree zu wünschen. Der Erzbischof von Berlin gehört zu den wichtigen Persönlichkeiten unserer Stadt, und ich bin sicher, dass wir im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger Berlins gut zusammenarbeiten werden.“ Die katholische Kirche, sagte Wowereit weiter, spiele insbesondere im interreligiösen Dialog eine wichtige Rolle in der multireligiös geprägten Gesellschaft einer durch Internationalität und Migration gekennzeichneten Metropole wie Berlin.


Nach § 16 des Reichskonkordats vom 20. Juli 1933 legt der designierte Erzbischof von Berlin seinen Treueid vor dem Regierenden Bürgermeister ab. Mit dem Eid verspricht der Bischof, die verfassungsmäßig gebildete Regierung zu achten. Im Wortlaut des im Staatskirchenvertrag vorgesehenen Eides heißt es u.a.: “Ich schwöre und verspreche, die verfassungsmäßig gebildete Regierung zu achten und von meinem Klerus achten zu lassen. In der pflichtgemäßen Sorge um das Wohl und das Interesse des deutschen Staatswesens werde ich in der Ausübung des mir übertragenen geistlichen Amtes jeden Schaden zu verhüten trachten, der es bedrohen könnte.“

Der bisherige Kölner Weihbischof Rainer Maria Woelki wurde am 2. Juli 2011 zum Erzbischof von Berlin ernannt und wird am 27. August in das Amt des Berliner Erzbischofs eingeführt.


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Lesermeinungen

 Cinderella01 16. August 2011 
 

@enitesco

Prima Idee mit dem Roman. Sie sollten aber darin noch erwähnen, dass der Stadtteil \"Kreuzberg\" (der auf die Kreuzritter zurückgeht) und ebenso die Tempelherrenstraße sowie der Stadtteil \"Tempelhof\" umbenannt wurden (Herkunft = Tempelritter).
Wir dürfen aber hoffen, dass Berlin 2084 weitgehend \"versandet ist\" (Berlin ist ja auf Sand gebaut) und dass sich der Bewohner des Pergamonaltares ein neues Plätzchen suchen muss ...


1
 
 enitesco 16. August 2011 
 

Künftig: Erlaubnis für Bischofsernennung einholen

Es ist inzwischen wohl so, dass der Papst vor der Bischofsernennung die Schwulenverbände um ihre Zustimmung fragen sollte. In meinem Romanprojekt Berlin 2084 ist dies realisiert. Da darf auch die kath. Bischöfin(!) kein Bischofskreuz mehr tragen: an der Stelle des Kreuzes trägt sie dafür ein Schildchen an einer Kette: \"Bischofskreuz\", wie überhaupt an allen ehemaligen Stellen, wo ein Kreuz stand, lediglich nur noch ein Plakette angebracht ist: \"Kreuz\" (herrührend aus einem Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2050) - oder früher?


2
 
 fhonekamp 16. August 2011 
 

Die Verfassung ...

... ist doch gar nicht Inhalt dieses Eides (das Konkordat kenne ich nicht im Detail, daher kann ich dazu nichts sagen). Er schwört die Achtung der verfassungsgemäß gebildeten Regierung. Das heißt, er schwört nicht mal, die Verfassung zu achten. Fast müsste man sagen: im Gegenteil! Er verspricht jeden Schaden zu verhüten zu trachten, der das deutsche Staatswesen zu beeinträchtigen droht - das ist der \"Freibrief\" sich gegen antichristliche Tendenzen zu wenden. Kurz gesagt: er verspricht dem Kaiser zu geben, was des Kaisers ist, mehr nicht!


2
 
 Nummer 10 15. August 2011 

Begegnung

Die oben zitierten Worte der Eidablegung halte ich als Laie auf erstem Blick für geistlich unwesentlich. Da schließe ich mich der Meinung von \"philosophus\" an. Die VErfassung sieht ja auch Religionsfreiheit vor. Und mit Religionsfreiheit verbinde ich, dass wir als römisch-katholische Christen unsere aktuelle Lehre, nämlich z. B. dass wir Homosexualität als biblisch erwähnte \"Unzucht\" und sich gegen Gott richtend einstufen. Der Begriff der Sünde ist ein geistlicher Begriff und kein weltlicher. Deshalb sollte das der Staat in Zukunft weiterhin respektieren. Erwiesenermaßen praktiziert die röm.-katholische Kirche einen barmherzigen Umgang mit Homosexuellen, von Liebe geprägt, also definitiv KEINE Diskriminierung. Das muss unterschieden werden. Heute wird das von gewissen Gesellschaftskreisen ja versucht, zu vernebeln. Jesus sprach liebevoll mit Sündern, aber forderte sie auch klar dazu auf, zu bereuen und sich von der Sünde abzuwenden. Viel bedeutungsvoller für mich aus geistl


1
 
 Willigis 15. August 2011 
 

@ a.t.m.

Das Reichskonkordat von 1933 ist das Ergebnis von jahrelangen Verhandlungen, die lange vor der Herrschaft der Nazis begonnen haben.


2
 
 Schiller54 15. August 2011 
 

Inhalte des Konkordats

Das Konkordat garantiert den Kirchen u.a., dass Staatsleistungen an sie (und damit ist nicht die Kirchensteuer gemeint - die ist separat geregelt) nur in beiderseitigem Einvernehmen eingestellt werden können. Wenn ich säkular eingestellt wäre, dann würde ich natürlich wollen, dass das Konkordat abgeschafft wird, aber warum das hier gefordert wird, verwundert mich doch ein wenig. Nicht nur Staatsleistungen werden dort nämlich garantiert, sondern auch: Reliunterricht als ordentliches Lehrfach, Mitspracherecht des Bischofs bei der Einsetzung von Relilehrern, Schutz des Beichtgeheimnisses, Schutz der \"Uniform\" von Geistlichen, etc.

Nochmal: Wenn Menschen mit einer säkularen Haltung wollen, dass dies abgeschafft wird, könnte ich das verstehen, aber von katholischer Seite wundern mich solche Forderungen dann doch.


3
 
 Hingerl 15. August 2011 

Dieser Vorgang mag heutzutage merkwürdig anmuten. Man sollte sich jedoch davor hüten, ihn zum Anlass zu nehmen, das sehr sinnvolle Preußen-Konkordat infrage zu stellen.
Übrigens geht das in Bayern ähnlich vonstatten. So hat z. B. der damalige Münchner Bischof Ratzinger einen vergleichbaren Eid vor MP Strauß abgelegt...


2
 
 Tadeusz 15. August 2011 

Schon wieder ein Sonderweg der deutsch-nationalen Kirche...?

Ein Eid auf irgend etwas anderes als Christi ist doch für einen Bischof ein eindeutiger Sakrileg.

Wenn die \"die verfassungsmäßig gebildete Regierung\" in Berlin Homo-Propaganda in Kindergärten verbreitet, muss ein Bischof der gottlosen Aktion der Regierung zustimmen?

Oder sich eher gemäß der Worte Christi für die Rettung der Kleinsten vor dem Satansangriff einsetzen?

Ein katholischer Bischof kann doch die sonderbaren und gottlosen Auswüchse der Demokratie NIE wilkommen heissen.

Wo außerhalb von Deutschland und womöglich China gibt es solche Eidverfahren für katholische Bischöfe? (in Ländern der ketzerischen Kirchensteuer?)

Auch dann wenn ein derartiges Abkommen im Sinne des kleineren Übels und zum Schutz der Gläubigen historisch bedingt sinnvoll war - ist doch genug Zeit vergangen, um die erzwungenen schiefen Wege durch klare katholische Positionen zu ersetzen. Wieso ist das nicht geschehen?


6
 
 Radieserl 15. August 2011 

Zum Nachlesen

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/


0
 
 Siri 15. August 2011 
 

@Willigis,

ganz richtig. Bleibt nur noch hinzuzufügen, dass auch noch nicht geklärt ist, ob die Abtreibungsvorschriften mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Das Problem ist wohl, dass keiner klagt: Die getöteten und zur Tötung ausersehenen Kinder können nicht klagen, die grausamen Eltern wollen nicht klagen und unter im Bundestag finden sich nicht (mehr) genug Aufrechte, die sich für eine Klage zusammenschließen. Der Rest ist in dieser Angelegenheit nicht klagebefugt.

Oder habe ich jemanden vergessen?


3
 
 Bonna 15. August 2011 
 

@willigis und philospohus

Sie machen es sich zu einfach. Natürlich erlaubt unsere gegenwärtige Verfassung Abtreibung, sonst wäre Abtreibung ja effektiv verboten. Etwas \"verassunswidriges\" könnet nicht jedes Jahr 100.000fach von den staatlicen Organen geduldet und sogar finanziell gefördert wreden. Die Fristenlösung wurde vom Verfassungsgericht zuletzt ebenso durchgewunken wie die Schwulen-\"Ehe\" und andere Scheußlichkeiten. Die Demokratie ist als solche nicht eo ipso antichristlich, aber auch nicht besonders christlich. Demokratie in einer katholischen Gesellschaft wäre etwas völlig anderes als in einem Staat, in dem Katholiken nur eine Minderheit darstellen. Dieser Staat ist mittelerweile in einem Zustand, der unser Engagement und unser Gebet besonders verlangt, aber zugleich die Kirche auf mehr \"institutionelle\" Distanz gehen lassen sollte, wir haben längst einen Unrechtsstaat.


3
 
 girsberg74 15. August 2011 
 

Vorbildcharakter

In einer Zeit, wo manches, was selbstverständlich erscheint, für viele verhandelbar ist, macht eine solche Bekräftigung durchaus Sinn, zumal gewisse Verbindungen von Kirche und Staat bestehen.

Der neue Erzbischof wird dadurch ja nicht angehalten, persönliche Präferenzen bedienen..


2
 
 Athina 15. August 2011 

Absurd. Mehr fällt mir dazu wirklich nicht ein.


5
 
 Ulrich Motte 15. August 2011 
 

Treueeid von Bischöfen

Der Staat (Bund und Bundesländer) sollte darauf verzichten. Das machte allenfalls bei Moslemführern Sinn, weil deren Verfassungstreue öfter zweifelhaft ist...


5
 
 Philosophus 15. August 2011 
 

@ Bonna

Der Erzbischof legt damit ein Bekenntnis zum demokratischen Rechtsstaat ab. Das ist auch für mich selbstverständlich!
Ich weise daher ihre Behauptung, die Verfassung (in Deutschland das Grundgesetz) sei freimauererisch oder gar antichristlich, entschieden zurück!
Im Übrigen stimme ich @ Willigis hier voll zu.


3
 
 a.t.m 15. August 2011 

Man muss bedenken das damals die National Sozialisten an der Macht wahren!

Und ein gewisser A.H. Reichskanzler war, und so war der Vatikan vermutlich damals bemüht eine Schdensbegrenzun herbeizuführen. Allerdings frage ich mich warum nach den Schrecklichen Verbrechen des III Reiches noch immer das Konkordat von 1933 außer Kraft gesetzt wurde und ein neues Ausgearbeitet wurde? Dies gilt natürllich auch für Österreich und nicht nur für Deutschland

Gott zum Gruße


2
 
 Willigis 15. August 2011 
 

@ Bonna

Die Verfassung thematisiert weder Abtreibung noch PID. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht auf Grundlage der Verfassung die Abtreibung für rechtswidrig erklärt. Die \"Legalisierung\" erfolgte dann durch einen Taschenspielertrick (\"rechtswidrig, aber straffrei) im StGB - aber nicht in der Verfassung. Ob die PID mit der Verfassung vereinbar ist, ist derzeit noch nicht geklärt.


4
 
 Bonna 15. August 2011 
 

@philosoph

nein, er schwört, die Verfassung zu achten - obwohl dieser freimaurerisches Gedankengut zugrunde liegt. Die derzeitige Verfassung ist leider antichristlich, sie verletzt das Naturrecht (z.B. Abtreibug, PID etc.). Ich weiß aber leider auch keinen konkreten Rat, wie sich der EB in dieser Situation besser verhaltne sollte - eine Eidverweigerung würde einen Skandal auslösen, der kaum produktiv wäre. Der Eid ist ja kein \"Opfer für den Kaiser\" ... oder doch?


5
 
 Philosophus 15. August 2011 
 

Das ist ja nicht weiter tragisch!

Der Erzbischof verspricht ja lediglich, dass er die verfassungsgemäß gebildete Regierung achtet. Das scheint noch eine Konsequenz des Kulturkampfes zu sein.


1
 
 Willigis 15. August 2011 
 

@ Dismas

Wieso \"muss\"? Die Verpflichtung ergibt sich aus dem Reichskonkordat, also aus einem gegenseitigen Vertrag zwischen Kirche und Staat. Die Kirche hatte 1933 offenbar nichts gegen diesen Passus einzuwenden.


3
 
 Dismas 15. August 2011 

Es ist m.E. unerträglich,

dass ein Bischof der Hl.Kirche dem Staat einen Eid leisten muss, zumal dieser sich weitgehend dem Atheismus verprlichter fühlt.---
Das hat nichts mit der natürlichen Achtung der weltlichen Autoriät zu tun, sondern geht viel zu weit!


7
 
 Stormarn 15. August 2011 
 

21. Jahrhundert

In diesem Fall frage ich mich wirklich, welchen Sinn solche Treueide heute noch haben. Als Antwort der Hinweis auf das Konkordat ist ja staatsrechtlich zwar nicht falsch, aber ich halte diese Einbindung der Kirche in ein System, das aus zweckmäßigen demokratischen Gründen ethische Grundsätze auf weiten Strecken bereits abgelegt hat, fast schon für unerträglich.


5
 

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