
Keine Pflegekinder wegen christlicher Ablehnung von Homosexualität1. März 2011 in Aktuelles, 10 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Großbritannien: Wir wurden ausgeschlossen, weil wir moralische Standpunkte vertreten, die auf unserem Glauben gründen und christliche Mainstreamstandpunkte vertreten
Derby (kath.net) Der Klage von Owen und Eunice Johns, Christen in einer Pfingstgemeinde, ist vor dem britischen High Court nicht stattgegeben worden. Das Ehepaar war von der Stadt Derby informiert worden, dass sie nicht als Pflegeeltern fungieren können, da sie dazu wegen ihrer strikten Ablehnung der Homosexualität als ungeeignet angesehen werden. Daraufhin haben die Eheleute auf religiöse Diskriminierung geklagt. 
Der High Court hat die Klage abgelehnt mit der Begründung, dass die Gesetze gegen Diskriminierung aufgrund sexueller Präferenzen Vorrang hätten vor der Sorge um religiöse Diskriminierung. Eunice Johns sagte dazu: Wir haben uns darauf vorbereitet, jedes Kind zu lieben und zu akzeptieren. Das Einzige, wozu wir nicht bereit waren, ist: Einem kleinen Kind zu sagen, dass praktizierte Homosexualität eine gute Sache sei. Wir wurden ausgeschlossen, weil wir moralische Standpunkte vertreten, die auf unserem Glauben gründen, und wir fühlen uns ausgegrenzt, weil wir Christen sind mit normalen christlichen Mainstreamstandpunkten zur Sexualmoral. Das Ehepaar hatte in den neunziger Jahren schon insgesamt 15 Pflegekinder betreut.
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