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| ![]() Keine Pflegekinder wegen christlicher Ablehnung von Homosexualität1. März 2011 in Aktuelles, 10 Lesermeinungen Großbritannien: Wir wurden ausgeschlossen, weil wir moralische Standpunkte vertreten, die auf unserem Glauben gründen und christliche Mainstreamstandpunkte vertreten Derby (kath.net) Der Klage von Owen und Eunice Johns, Christen in einer Pfingstgemeinde, ist vor dem britischen High Court nicht stattgegeben worden. Das Ehepaar war von der Stadt Derby informiert worden, dass sie nicht als Pflegeeltern fungieren können, da sie dazu wegen ihrer strikten Ablehnung der Homosexualität als ungeeignet angesehen werden. Daraufhin haben die Eheleute auf religiöse Diskriminierung geklagt. Der High Court hat die Klage abgelehnt mit der Begründung, dass die Gesetze gegen Diskriminierung aufgrund sexueller Präferenzen Vorrang hätten vor der Sorge um religiöse Diskriminierung. Eunice Johns sagte dazu: Wir haben uns darauf vorbereitet, jedes Kind zu lieben und zu akzeptieren. Das Einzige, wozu wir nicht bereit waren, ist: Einem kleinen Kind zu sagen, dass praktizierte Homosexualität eine gute Sache sei. Wir wurden ausgeschlossen, weil wir moralische Standpunkte vertreten, die auf unserem Glauben gründen, und wir fühlen uns ausgegrenzt, weil wir Christen sind mit normalen christlichen Mainstreamstandpunkten zur Sexualmoral. Das Ehepaar hatte in den neunziger Jahren schon insgesamt 15 Pflegekinder betreut. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuHomosexualität
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