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Religionsfreiheit gründet in Sittengesetz und Würde des Menschen

16. Dezember 2010 in Aktuelles, 2 Lesermeinungen
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Kardinal Turkson stellt heute in Rom die Botschaft Papst Benedikts XVI. zum 44. Weltfriedenstag vor


Rom (kath.net/as) Benedikt XVI. hat die Religionsfreiheit als Thema für die Botschaft zum Weltfriedenstag nicht nur deshalb gewählt, weil diese im Mittelpunkt der Soziallehre der Kirche steht. Anliegen des Papstes ist es, darauf hinzuweisen, dass das Leben der Religionsfreiheit, das ein unveräußerliches und universales Menschenrecht darstellt und ein Schlüssel für den Frieden ist, weiterhin bedroht wird.

Mit diesen Worten äußerte sich am heutigen Vormittag der Präsident des Päpstlichen Rates für Gerechtigkeit und Frieden, Kardinal Peter Kodwo Appiah Turkson, anlässlich der Vorstellung der Botschaft Papst Benedikts XVI. zum 44. Weltfriedenstag, der am 1. Januar 2011 begangen wird und unter dem Thema „Religionsfreiheit – ein Weg für den Frieden“ steht.


Kardinal Turkson stellte drei „Feinde“ der Religionsfreiheit heraus. Dabei handle es sich um den „aggressiven Säkularismus“, der intolerant gegenüber Gott und jede Form von Religiosität sei. Der zweite „Feind“ bestehe im religiösen Fundamentalismus sowie in der Politisierung der Religion und im Zwang von Staatsreligionen. Eine weitere Gefahr für die Religionsfreiheit gehe von einem immer bedrängender werdenden „kulturellen und religiösen Relativismus“ aus.

Turkson erinnerte daran, dass der Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte das Recht auf Religionsfreiheit sanktioniere, und hob einige Episoden von Verletzungen dieses Rechts aus der jüngsten Vergangenheit hervor. Diese würden „die Wahrheit über die Person“ verdunkeln, deren Würde verachten und den Respekt für die anderen Rechte kompromittieren. Als Beispiele erwähnte der Kardinal den italienischen Streit um das Kruzifix in öffentlichen Schulen im Fall „Lautsi“, den Fall Asya Bibi in Pakistan, die Vorfälle im Südsudan sowie die Christenverfolgungen im Nahen Osten.

Gerade weil die Religionsfreiheit dem Sittengesetz und der Würde des Menschen entstamme, handle es sich dabei um kein vom Staat zuerkanntes Recht. Der Staat müsse sie als zur Person gehörend anerkennen und schützen. In der Ausübung des Rechts auf Religionsfreiheit finde der Mensch seinen Frieden und werde zu einem Werkzeug des Friedens. Kardinal Turkson rief die „vier Architekten der Europäischen Union“(Adenauer, De Gasperi, Schuman, Monnet) als vom christlichen Glauben inspirierte Politiker in Erinnerung und erklärte, dass die Religionsfreiheit eine öffentliche Dimension besitze. Diese gestatte es den Gläubigen, ihren Beitrag zum Aufbau der sozialen Ordnung zu leisten. Die Aberkennung dieses Rechtes habe dagegen negative Folgen für die Entwicklung der Gesellschaft.

Daraus ergibt sich für Kardinal Turkson die Wichtigkeit der Harmonie, die zwischen dem Privaten und Öffentlichen, zwischen der Einzelperson und der Gemeinschaft gegeben sein müsse. In diesem Kontext spiele auch der interreligiöse Dialog seine Rolle als Ressource im Dienst des Gemeinwohls.




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Lesermeinungen

  26. Dezember 2010 
 

Religionsfreiheit widerspricht dem Sittengesetz

Das Sittengesetz bestimmt sich aus der Ordnung der realen Dinge aufeinander hin.

Die faktische Welt kennt klare Notwendigkeiten, gegen die kein menschliches Aufbegehren Erfolg haben kann.

Das Nichtwiderspruchsprinzip verbietet es, dass solche Notwendigkeiten zugleich bestehen und nicht bestehen.

Die Religionen unterscheiden sich in der Interpretation des Sittengesetzes und ALLE (auch die übernatürlichen) menschlichen Handlungen welche aus der Religion hervorgehen unterliegen dem Sittengesetz.

Deshalb kann es nur eine wahre Religion geben. Das ist eine Forderung des Verstandes und des Sittengesetzes.

Der Mensch ist nicht frei Mord gut oder schlecht zu finden. Ein Mensch der Mord gut findet ist böse.

Ein Mensch hat nicht das Recht die Gottheit Jesu Christi zu leugnen.

Wer so etwas tut darf in einer christlichen Gesellschaft keinen Raum erhalten.

Im Sinne einer Güterabwegung zu Gunsten des freien Willens kann einem Ungläubigen im Privaten ein Raum gelassen werden seinem Irrtum anzuhängen, soweit dieser unverschuldet ist.

Im öffentlichen Bereich darf einem Ungläubigen niemals das Recht gegeben werden für seinen Unglauben zu werben.


Die grössten Menschenrechtsverletzungen sind geschichtlich während der französischen Revolution geschehen.
Tausende von Menschen wurden wegen ihres katholischen Glaubens ermordet im Namen der Religionsfreiheit.

Wo der Mensch den katholischen Glauben verlässt wird er zu jeder Rohheit fähig.

Wer die Religionsfreiheit befürwortet, welche die Kirche klar und deutlich verurteilt hat, ist nicht vollständig katholisch.


0
 
 Guy of Gisborne 16. Dezember 2010 
 

Das der Kardinal zu Wort kommt ist mehr als gut.

Ein sehr begabter und treuer Kirchenmann...und 100% Katholisch. Ich kenne seine Heimdiozese in Ghana....ex Afrika luce!


0
 

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