Religionsfreiheit gründet in Sittengesetz und Würde des Menschen

16. Dezember 2010 in Aktuelles


Kardinal Turkson stellt heute in Rom die Botschaft Papst Benedikts XVI. zum 44. Weltfriedenstag vor


Rom (kath.net/as) Benedikt XVI. hat die Religionsfreiheit als Thema für die Botschaft zum Weltfriedenstag nicht nur deshalb gewählt, weil diese im Mittelpunkt der Soziallehre der Kirche steht. Anliegen des Papstes ist es, darauf hinzuweisen, dass das Leben der Religionsfreiheit, das ein unveräußerliches und universales Menschenrecht darstellt und ein Schlüssel für den Frieden ist, weiterhin bedroht wird.

Mit diesen Worten äußerte sich am heutigen Vormittag der Präsident des Päpstlichen Rates für Gerechtigkeit und Frieden, Kardinal Peter Kodwo Appiah Turkson, anlässlich der Vorstellung der Botschaft Papst Benedikts XVI. zum 44. Weltfriedenstag, der am 1. Januar 2011 begangen wird und unter dem Thema „Religionsfreiheit – ein Weg für den Frieden“ steht.

Kardinal Turkson stellte drei „Feinde“ der Religionsfreiheit heraus. Dabei handle es sich um den „aggressiven Säkularismus“, der intolerant gegenüber Gott und jede Form von Religiosität sei. Der zweite „Feind“ bestehe im religiösen Fundamentalismus sowie in der Politisierung der Religion und im Zwang von Staatsreligionen. Eine weitere Gefahr für die Religionsfreiheit gehe von einem immer bedrängender werdenden „kulturellen und religiösen Relativismus“ aus.

Turkson erinnerte daran, dass der Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte das Recht auf Religionsfreiheit sanktioniere, und hob einige Episoden von Verletzungen dieses Rechts aus der jüngsten Vergangenheit hervor. Diese würden „die Wahrheit über die Person“ verdunkeln, deren Würde verachten und den Respekt für die anderen Rechte kompromittieren. Als Beispiele erwähnte der Kardinal den italienischen Streit um das Kruzifix in öffentlichen Schulen im Fall „Lautsi“, den Fall Asya Bibi in Pakistan, die Vorfälle im Südsudan sowie die Christenverfolgungen im Nahen Osten.

Gerade weil die Religionsfreiheit dem Sittengesetz und der Würde des Menschen entstamme, handle es sich dabei um kein vom Staat zuerkanntes Recht. Der Staat müsse sie als zur Person gehörend anerkennen und schützen. In der Ausübung des Rechts auf Religionsfreiheit finde der Mensch seinen Frieden und werde zu einem Werkzeug des Friedens. Kardinal Turkson rief die „vier Architekten der Europäischen Union“(Adenauer, De Gasperi, Schuman, Monnet) als vom christlichen Glauben inspirierte Politiker in Erinnerung und erklärte, dass die Religionsfreiheit eine öffentliche Dimension besitze. Diese gestatte es den Gläubigen, ihren Beitrag zum Aufbau der sozialen Ordnung zu leisten. Die Aberkennung dieses Rechtes habe dagegen negative Folgen für die Entwicklung der Gesellschaft.

Daraus ergibt sich für Kardinal Turkson die Wichtigkeit der Harmonie, die zwischen dem Privaten und Öffentlichen, zwischen der Einzelperson und der Gemeinschaft gegeben sein müsse. In diesem Kontext spiele auch der interreligiöse Dialog seine Rolle als Ressource im Dienst des Gemeinwohls.




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