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Regensburger Kruzifixstreit: Bürgermeister gegen Schulkreuzabnahme

16. November 2010 in Deutschland, 21 Lesermeinungen
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Regensburger Bürgermeister Weber: Angriff auf jahrhundertealte Traditionen. Bischof Müller bezieht im Festgottesdienst der Schule indirekt Stellung.


Regensburg (kath.net) Der stellvertretende Regensburger Bürgermeister Gerhard Weber äußerte sich erstaunt über die Abnahme eines Schulkreuzes im Albertus-Magnus-Gymnasium. Gerhard Weber forderte den bisher anonym gebliebenen Vater auf, sich öffentlich zu seinem Vorstoß zu bekennen, berichtet die Wochenzeitung „Die Welt“. Außerdem kritisierte der auch als Schulbürgermeister firmierende CSU-Politiker, dass ihn die Schule nicht über diese „einschneidende Maßnahme“ informiert hat. Nach Angaben der Schulleitung hatte die Lehrerin einer siebten Klasse das Kreuz nach der Intervention eines Vaters abgehängt.


Man müsse sich fragen, zitiert „Die Welt“ den stellvertretenden Bürgermeister, ob durch die nach seinen Informationen aus dem Ausland zugezogene Familie „das Gastrecht (...) überstrapaziert wird, wenn nämlich jahrhundertealte deutsche Traditionen wie das Kreuz in Schulzimmern angegriffen werden“, sagte Weber. Schuldirektor Wilhelm Pfaffel verteidigte das Vorgehen der Lehrerin: „Diese Rechte hat der Vater“, sagte er. Dennoch habe es an der Schule eine lebhafte Diskussion gegeben. Insgesamt vier Eltern aus der Klasse hätten inzwischen wegen des abgehängten Kreuzes interveniert. Pfaffel sagte weiter, sein Hauptanliegen sei nun, „ein Kesseltreiben gegen den Schüler zu verhindern“ und die Situation zu deeskalieren.

Im Rahmen des Jubiläums „Albertus Magnus, 750 Jahre Bischof von Regensburg“ feierte Bischof Gerhard Ludwig Müller gestern mit der Schule ein Pontifikalamt, der Festgottesdienst wurde von der Schule musikalisch aufwendig gestaltet. In der Predigt ging Bischof Müller indirekt auf den Kruzifixstreit ein, wie auf der Homepage seines Bistums zu lesen ist: „Auch in einer säkularisierten Welt haben wir die Freiheit, diesen Weg des Glaubens zu gehen. In einer pluralistischen Gesellschaft, in der wir heute leben, schreibt uns der Staat keine Weltanschauung vor. … Auch im öffentlichen Raum leben und bekennen Christen ihren Glauben. Jeder muss in einem pluralistischen Gemeinwesen die innere Toleranz und Fähigkeit mitbringen, andere anzuerkennen und die Symbole ihres Glaubens zur Kenntnis zu nehmen. Niemand kann beanspruchen, mit Andersdenkenden niemals in Kontakt zu kommen.“


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Lesermeinungen

  24. November 2010 
 

Auch die künftigen FDPler lassen Jesus von der Schule fliegen

Weil die Bevölkerung Bayerns bei der letzten Landtagswahl nicht mit 50 + x % zusammengehalten hat, ist leider die FDP mit am Ruder, eine gute Freundin der jesusfeindlichen Freidenker.
Das wunderbare Land Bayern droht daher vom christlichen Kurs abzuschnarren.
Jetzt hilft auch noch der FDP-Nachwuchs dem atheistischen Uni-Physiker gegen Jesus im Albertus-Magnus-Gymnasium. Siehe unten, Klick auf \"weiter\".

Es ist übrigens kein Kruzifix - S t r e i t, also ein beidseitig angefangener Streit zweier Aggressoren.

Was seit dem Kruzifix-Urteil (dem jegliche klare Handlungsnorm fehlt) abläuft, ist die völlig ungerecht-fertigte, blindwütige Aggression gegen das friedliche Jesuskreuz auf der einen Seite, auf der anderen Seite aber eine berechtigte, verantwortungsvolle Verteidigung einer kostbaren Tradition, die wir ja nichts anderes als b e i b e h a l t e n möchten! Ist denn das so fürchterlich?

A n g e f a n g e n haben die Jesusfeinde.
Mit unsäglich hinterhältigen Scheinargumenten
(Hexenverbrennungen usw.).
Was soll denn das?
Jesus hat nie eine Hexenverbrennung befohlen!
Er ist friedlich, verzeihend und Wohltaten spendend durch das Land gezogen. Die Allerärmsten lagen ihm am meisten am Herzen.
Warum also werden die Hexenverbrennungen permanent als Waffe gegen Jesus im Klassenraum eingesetzt?

Die Zeit von 1945 bis 2010 mit den etwa 200 000 Jesuskreuzen in Bayerns Klassenzimmern hat den Nachweis erbracht, dass sie eine friedliche Zeit war.
Jesus im Klassenzimmer hat nie den Schulfrieden und den Landesfrieden gestört.

All ihr Schulkreuzfeinde, wollt ihr Jesus dennoch in die Mülltonne treten und ausprobieren, ob es auch ohne ihn geht?

Stalin, Hitler, Tito, Ulbricht und viele andere Ober-Sozialisten haben es schon ausprobiert...

www.regensburg-digital.de/%E2%80%9Ekruzifix-streit%E2%80%9C-kritik-am-schulburgermeister/23112010/


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  23. November 2010 
 

Wird Jesus vom Uni-Physiker diskriminiert?

Jesus war ein großer Wohltäter. Er tat sehr viel für die Armen und Schwachen der Gesellschaft.
Nur weil Jesus religös war, wurde er vom Regensburger Uni-Physiker aus dem Albertus-Magnus-Gymnasium hinausgeworfen.

Sein in Zusammenhang mit dem Kreuz gebrauchter Übel-Ausdruck \"Abfallprodukt\" erinnert an den Übel-Ausdruck \"entsorgen\" in folgendem Text:

\"Aufruf \"Kunst statt Kreuze\". \"Nach dem Kruzifix-Urteil des Bundesverfassungsgerichts werden bald diverse bayerische Schulzimmerwände einen unschönen Fleck und einen überzähligen Nagel aufweisen. Diesen Kreuzesnagel sinnvoll zu nutzen,
den Fleck schamhaft zu bedecken und gleichzeitig einen Beitrag zur ästhetischen Erziehung zu leisten, fordert die HUMANISTISCHE UNION
Künstlerinnen und Künstler, Kunsterzieherinnen und Kunsterzieher, Schülerinnen und Schüler auf, Kunstwerke in entsprechender Größe und ohne religiöse Symbolik zu erstellen und für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen. Die HUMANISTISCHE UNION wird dann jedes dieser Kunstwerke gegen ein ehemaliges Schulkreuz umtauschen und letztere
entsorgen. Interessenten für das eine oder das andere wenden sich bitte an die HUMANISTISCHE UNION.\" So der satirische Aufruf des HU-
Arbeitskreises Erziehung.\" Ende des Zitats.
(HU-Mitteilungen 152, Dezember 1995, Seite 104)

Normalerweise wird Müll entsorgt. Kann man verächtlicher als hier der Arbeitskreis Erziehung der Humanistischen Union über das Jesuskreuz schreiben?

Bekannte Beiratsmitglieder der HUMANISTISCHEN UNION 1995 sind Otto Schily, Heidemarie Wieczorek-Zeul und Renate Künast, 1996 kam
(laut Welt Online vom 19. März 2009) Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hinzu.
Auch die Grüne Claudia Roth, ist Beiratsmitglied der HU! Merkt euch das alles, liebe christliche Wählerinnen und Wähler für die Landtagswahl 2011 in Badenwürttemberg! Hier sind alle HU-Beiräte:

www.humanistische-union.de/wir_ueber_uns/verein/beirat/


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  22. November 2010 
 

Ergänzung zum innerschulischen Verfahren

In Ba.-Wü. muss der Schulleiter auch den Schulträger bei relevanten Tagesordnungspunkten zur Schulkonferenz einladen. Die Inhalte der Sitzung sind vertraulich. Der Schulleiter kann darüber hinaus auch noch andere Sachverständige zu einzelnen Punkten einladen.


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  22. November 2010 
 

Innerschulisches Verfahren

(Korrektur, weil sinnverfälschender Tippfehler!)
Sehr geehrter Herr Monsignore Schlegl, ich wundere mich, dass eine Lehrerin einfach so mir nichts dir nicht, weil ein Vater das Kreuz nicht möchte, dieses auch sogleich und selbst entfernt hat, wenn ich das richtig verstanden habe. Wenn dem so ist, weiß sie offenbar nicht, dass sie hier ihre Grenzen überschritten hat. Von einem Dienstweg hat sie keine Ahnung. Abgesehen davon, dass sie (Kreuze hängen meistens höher) auf eine Leiter oder auf Tisch und Stuhl klettern musste und bei einem Unfall selbst in Schwierigkeiten gekommen wäre, weil die Tätigkeit gar nicht in ihrem Aufgabenbereich liegt, hätte sie um eine schriftliche Beantragung bitten und darüber zunächst die Schulleitung informieren können. Ich weiß nicht, wie die Schulgesetze in Bayern aussehen, auf jeden Fall ist das keine Angelegenheit, welche man soeben mal unter der Hand abwickeln kann. Das Anliegen betrifft die Elternschaft dieser Klasse und diese hat das Recht, von dem Antrag zu erfahren und zwar als Tagesordnungspunkt im Vorfeld schon, damit man sich argumentativ auf den Elternabend einstellen kann. Zunächst mal sollten sachlich die Meinungen vorgetragen werden. Der Schulleiter hat ja das Recht, auch dabei zu sein, ebenso wie der Elternsprecher der Schule (vermute ich mal). Wenn so verschiedene Elterninteressen vertreten sind, könnte ja auch eine Kompromisslösung erarbeitet werden. Es muss nicht von vornherein ein totales Abhängen sein. Der betreffende Vater weiß ja gar nicht, wieviel das Kreuz anderen Eltern und Schülern etwa bedeutet und warum sie das Kreuz wahrscheinlich dort beassen möchten. Ich denke, dass es nach dem Austausch der Meinungen im nächsten Schritt um die Abklärung der rechtlichen Seite geht und um die Information des Schulträgers. Kein Mensch kann verlangen, dass der Schulleiter alle Paragraphen im Kopf herumträgt. Er kann die Angelegenheit dann auch in die Schulkonferenz einbringen, welche aus gewählten Elternvertretern, Schülervertretern (ab Kl. 7 ?) und Lehrern unter Vorsitz des Schulleiters besetzt ist. Diese Schritte und die Zeit der innerschulischen Abklärung ist ganz wichtig, um die Atmosphäre zu versachlichen und auf beiden Seiten die Chancen zum Nachdenken zu nutzen. Ich empfehle, ein Schritt für Schritt Verfahren auf der Suche nach einem Kompromiss und unter Einbeziehung des Sachverstandes aller Betroffenen. Selbstverständlich ist der Ausgang offen. Bei einer guten und fairen Schlichtung kann alles drin sein. Aber wenn sich ein Abhängen des Kreuzes schließlich und leider nicht vermeiden lässt, dann werden Bedienstete des Schulträgers tätig und nicht die Lehrerin.


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 SCHLEGL 21. November 2010 
 

@Lisett

Danke für den sehr guten Hinweis, wir sollten überhaupt in diesen Angelegenheiten viel stärker auf der Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen bestehen! Dann haben alle, die etwas ändern wollen das Problem ihre Änderungen juristisch begründen und durchsetzen zu müssen.Msgr. Franz Schlegl


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  21. November 2010 
 

Schule beging einen Formfehler

Wenn die Kreuze vom Schulträger zur Ausstattung der Klassenzimmer seinerzeit angebracht wurden, dann muss v o r einer Veränderung der Schulträger einbezogen werden. Als Schulträger würde ich wegen dieses Formfehlers auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes bestehen. Wer eine Veränderung möchte, soll einen offiziellen Antrags- oder Klageweg beschreiten. Dann haben Gremien die Chance, miteinander zu kommunizieren, zu argumentieren und andere Eltern können sich einbringen. Das Kreuz abhängen sollte man erst, wenn es gar nicht anders geht. In einer Schule in Baden-Württemberg hängte eine Lehrerin das Kreuz ab, \"weil sie es nicht benötige\". Der Schulträger erfuhr davon und ordnete die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes an. Die Lehrerin hätte dagegen klagen können, tat es aber nicht. Das Kreuz hängt wieder an seiner Stelle.


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 Erwache und lache 20. November 2010 
 

Juristen

@ Anna Katharina:

Ich muss den Herrn Juristen in Schutz nehmen.
Ich zitiere nochmals aus den Leitsätzen eines Bundesverwaltungsgerichtsurteils zu dieser Thematik:

\"Die Widerspruchsregelung ist bundesverfassungskonform dahin
auszulegen, daß sich die Widersprechenden dann, wenn sie sich auf derartige ernsthafte und einsehbare Gründe stützen, eine Einigung
nicht zustande kommt und andere zumutbare, nicht diskriminierende Ausweichmöglichkeiten nicht bestehen, letztlich durchsetzen müssen

Für die Annahme ernsthafter und einsehbarer Gründe des Glaubens oder der Weltanschauung reicht es aus, wenn aus den Darlegungen der
Eltern deutlich wird, daß sie Atheisten sind und/oder aus antireligiösen Auffassungen heraus es als unzumutbar ansehen, daß ihr Kind in der
Erziehung religiösen Einflüssen ausgesetzt werde. (...)

Die Widerspruchsregelung ist verfassungskonform dahin zu
handhaben, daß vorhersehbare Konflikte wegen der Anbringung des Kreuzes möglichst von vornherein vermieden und notfalls schon bei
der Klasseneinteilung berücksichtigt werden. Der Schulleiter hat während des gesamten Verfahrens die gebotene Diskretion zu wahren.\"
(Urteil des 6. Senats vom 21. April 1999 - BVerwG 6 C 18.98)

Das mag einem gefallen oder nicht, es handelt sich allerdings um den Spruch des höchsten hierzu in Deutschland anrufbaren Gerichtes (bis dieses Urteil fiel war das Verfahren durch die Instanzen gegangen...).

Manche Bayern mögen sich das wünschen, aber Bayern ist nicht eigenständig, es ist Teil der BRD - und deshalb ist die bayerische Schulverwaltung an derartige Urteile gebunden.


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  20. November 2010 
 

Nachhilfe für Jura-Professor mit norddeutschem Migrationshintergrund

Bürgermeister Weber erklärte logisch und einleuchtend:

“Ich habe kein Verständnis für die Forderung eines einzelnen Elternteils, das Kreuz in einem Klassen-zimmer abnehmen zu lassen, wenn dies dem ausdrücklichen Wunsch der Mehrheit der anderen Eltern widerspricht.“

Der Verwaltungsjurist Gerrit Manssen bezeichnete Webers Äußerungen als “blanken Blödsinn“. Manssen meinte, hier schütze das Recht die Minderheit vor der Mehrheit.

Was der Regensburger Verwaltungsjurist und Jura-Professor hier von sich gibt, ist dümmliche Polemik und fachlicher Schwachsinn.
Wenn einer gegen die Mehrheit das Kreuz beseitigen lassen möchte, schützt das Recht laut Manssen die Minderheit vor der Mehrheit.

Schutz vor der Nächstenliebe?

Kennt dieser Jurist mit norddeutschem Migrationshintergrund das Bayerische Schulkreuz-Gesetz nicht? Art. 7 Abs. 3 BayEUG besagt, dass die religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen aller in der Klasse Betroffenen zu einem gerechten Ausgleich gebracht werden müssen!

Brauch ma Nachhilfe, Herr Professor?

Schau\'n Sie mal, wohin Ihr unlogischer Quatsch führt:

Die Freidenker-Vereinigung Schweiz (siehe Box) hat genug von frommem Schmuck auf Bergspitzen, berichtete die «Zentralschweiz am Sonntag». «Wir wollen keine neuen Gipfelkreuze», sagt Reta Caspar (53), Geschäftsführerin der Freidenker, zu BLICK. «Die meisten von ihnen wurden ja erbaut vor 1969, also vor Inkrafttreten des heutigen Raumplanungsgesetzes. Heute braucht es dafür eine Baubewilligung. Und da erwarten wir von den Behörden, dass sie äusserste Zurückhaltung üben.»

Berge sind öffentlicher Raum. Und der soll frei sein von religiösen Zeichen. Umso mehr, als Christen in diesem Land nicht mehr die grosse Mehrheit seien...\"

Zitiert aus: (Bitte auf \"weiter\" klicken)

www.blick.ch/news/schweiz/diese-schoenen-gipfelkreuze-sollen-weg-159246


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 SCHLEGL 19. November 2010 
 

Bitte um Verzeihung, aber hier muss ich Ihnen als Österreicher politischen Nachhilfeunterricht erteilen. Die Christen in der BRD (und in Österreich) sind eindeutig die Mehrheit. Daher sind Kreuze anzubringen und selbstverständlich ist in katholischen Schulen ein Schulgebet angebracht! Die Mehrheit der Eltern ist sicher damit einverstanden! Wenn der Atheist dagegen ist, sollte er seinen Sohn von der Schule nehmen, denn es gibt auch öffentliche Schulden. Wenn wir uns nach den Minderheiten richten, werden wir sehr bald ein Land der Dritten Welt sein, beziehungsweise über alles und jedes wird diskutiert werden. So kommen wir nicht weiter. Ich habe in 36 Jahren meiner Tätigkeit als Professor an einem ÖFFENTLICHEN MATHEMATISCH-NATURWISSENSCHAFTLICHEN Gymnasium noch niemals Probleme mit Eltern gehabt, wenn ich am Beginn des Unterrichtes bete! Was soll das? Es ist eine Schande für die christlichen Wurzeln Europas! Ein deutscher Journalist schrieb vor vielen Jahren: \"Die Deutschen werden wieder beten lernen, aber es wird ihnen nicht gefallen, denn ihr nächster Lehre ist der Muezinn!\" @catholca : ich finde es unfair die Religionslehrerin in dieser Weise abzuqualifizieren. Wenn die Schulbehörde und die kirchlichen Vorgesetzten in Sachen Schulgebet und katholischen Religionsunterricht nicht nur nicht hinter ihr stehen, sondern ihr sogar noch Schwierigkeiten machen, dann darf man der Lehrerin keine Vorwürfe machen, sehr wohl aber ihren Vorgesetzten. Diese Fairness darf man von Christen wohl erwarten. Ich bin froh in Österreich zu leben, aber wohin bewegt sich die BRD? Msgr.Franz Schlegl


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  19. November 2010 
 

da muss extra ein mutiger Bürgermeister kommen und

sein veto sprechen....eltern und schüler sind ja nicht zum widerstand in der lage...armes deutschland!!!


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 DonCamilo 18. November 2010 

...

Vater, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun.

Sie wissen nicht was sie tun, weil sie das Kreuz nicht verstehen.
Und weil sie nicht verstehen, ist ihnen nichts mehr heilig.
Weil sie nicht verstehen, wissen sie noch nicht einmal,
dass sie Vergebung brauchen.
Und dass das Kreuz Vergebung bedeutet.


2
 
 ein Ruf aus der Wüste 16. November 2010 
 


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 Carolus 16. November 2010 
 

Gebet und Kreuz sollen bleiben!

Ich schlage vor, den Verantwortlichen die geltende Rechtslage – danke an Anna Katharina - zur Kenntnis zu bringen, damit sie ihre Entscheidung revidieren können. Wehret den Versuchen, Christus und sein Kreuz auszuschalten!


1
 
 Tina 13 16. November 2010 

„Kruzifixstreit“

Husch husch schnell zum Augenarzt

Wem die Christen und ihre Kreuze ein „Dorn“ im Auge sind, der sollte schnell zum Augenarzt springen und dann auch gleich den Giftstachel der im Herz sitzt mit entfernen lassen.

Europa ist christlich und der Muttergottes geweiht, der Braut des Heiligen Geistes, der Mutter Jesu, der Mutter der Kirche.

Wir halten keinen in Fesseln, wer gehen will weil er die Kreuze nicht ertragen kann, der sollte gehen. Und Tschüss.

Wo kommen wir hin wenn jeder einfach hingehen kann und unsere Kreuze abhängen darf!

Es ist Zeit dazu nicht mehr zu schweigen!

Nur wer sein Kreuz auf sich nimmt und Jesus nachfolgt, der kann sein Jünger sein, in der Mühsal des Berufes, in der Last der Arbeit, in Kreuz und Leiden. Herr Jesus, du hast willig das Kreuz getragen, dass die Sünde der Menschen dir auferlegt hat.

www.kathtube.com/player.php?id=17916


3
 
  16. November 2010 
 

Die Rechtslage zum Kreuz- und Gebetsverbot in der Kl. 7b des Albertus-Magnus-Gymnasiums Regensburg

1. Rechtslage zur bayerischen Schulgebets-Tradition

Das Bundesverfassungsgericht hat am 16.Oktober 1979 (1 BvR 647/70 1 BvR 7/74) entschieden, und das ist bis heute verbindlich:

Das Schulgebet ist \"grundsätzlich auch dann verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn ein Schüler oder dessen Eltern der Abhaltung des Gebets widersprechen\".

2. Rechtslage zur bayerischen Schulkreuz-Tradition

Es gibt kein Kruzifix-Urteil für Gymnasien, sondern nur eines für Volksschulen.
Dieses Kruzifix-Urteil von 1995 - nur für Volksschulen - ist kein Urteil gegen ein Kreuz im Klassenzimmer, sondern nur gegen die frühere bayerische Schulkreuz-Regelung in der damaligen Volksschulordnung.
Diese Regelung wurde Ende 1995 aufgehoben und durch eine neue Regelung ersetzt.
Die neue Regelung (Art. 7 Abs. 3 BayEUG = Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen) wurde bereits mehrfach höchstrichterlich bestätigt.

Das Kruzifix-Urteil kam vom Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts.
Der Vorsitzende Richter dieses Ersten Senats hat am 22.10.1995 eine öffentliche Erklärung zum Kruzifix-Urteil abgegeben:

Es war die Erklärung, dass nicht gegen das Kreuz, sondern nur gegen die staatlich angeordnete Anbringung eines Kreuzes entschieden worden ist.

Prof. Dr. Johann Friedrich Henschel gehörte vom 19. Juli 1983 bis zum 13. Oktober 1995 dem Bundesverfassungsgericht als Mitglied des Ersten Senats an, ab dem 29. September 1994 als Vorsitzender des Ersten Senats und Vizepräsident des Gerichts.
Er weiß also am besten, was der Erste Senat mit dem \"Kruzifix-Urteil\" beabsichtigt hat: Eben k e i n Verbot der Bayerischen Schulkreuz-Tradition.
Er wollte also nicht, dass Jesus aus den Augen, aus dem Sinn der Schulkinder entfernt wird.
Als er am Josefstag, am 19. März 2007 verstarb, war das Kreuz seine spes unica, seine einzige Hoffnung, und ich habe für ihn gebetet.

Die oben genannten Tatsachen erlauben den Schluss, dass die Beseitigung des Kreuzes und des Gebets in der Klasse 7b des Albertus-Magnus-Gymnasiums Regensburg nicht in Ordnung ist und schnellstmöglich wieder zurückgenommen werden sollte.

Die oben genannte Erklärung des Vorsitzenden Richters zum Kruzifix-Urteil findet man, wenn man hier auf \"weiter\" klickt.

www.nomokanon.de/urteile/bverfg950822.htm


2
 
  16. November 2010 
 

Dieser Herr kann seinen Sohn nach Nordkorea

schicken. Dort kann er das arme Kind soviel Atheismus lernen lassen wie es einem Menschen nur möglich ist.


3
 
  16. November 2010 
 

Eine Unverschämtheit. Ein Gymsasium mit diesem Namen soll einfach Kreuz

im Klassenzimmer haben. Albertus Magnus ist ein großer Heiliger.


2
 
 Cinderella01 16. November 2010 
 

Die Vermutungen zur Identität des Klägers

reichen von \"Englischer Wissenschaftler\" bis zu
Physiker aus MeckPom, der lange in England gelebt hat.
Das sagt alles - auch dass dieser Herr offensichtlich keine Bildung hat. Wie sonst lässt sich erklären, dass er seinen Sohn ausgerechnet in einem Gymnasium angemeldet hat, das den Namen eines katholischen Heiligen trägt. Warum musste es aber unbedingt eine katholisch geprägte Schule sein? Es gibt in Regensburg sicher auch Schulen, die weltliche Namen tragen. Vielleicht wird dort nicht gemeinsam gebetet, und es wäre leichter gewesen, die Kreuzabhängung \"dezent\" durchzudrücken.
Außerdem gibt es auch in Regensburg eine Internationale Schule. Hier ist englisch die offizielle Schulsprache und es gibt keinen Religionsunterricht. Allerdings kostet diese privat geführte Schule Geld.
Ist es der Sohn nicht wert, dass der Herr Papa dieses Geld in eine Ausbildung investiert, wo der Sohn völlig unbehelligt von \"christlichem Gedankengut\" lernen. Oder wollte es der Herr Physikprofessor den doofen bayerischen Katholiken einfach mal so richtig zeigen?


3
 
 Cosinus 16. November 2010 
 

Das ist die Herrschaft der kirchenfeindlichen Querulanten


1
 
 diana 1 16. November 2010 

Lehrerin hängt Kreuz ab

Wie kann eine Lehrerin, weil ein Vater das will, das Kreuz in einem Schulraum abhängen?

Wir leben im Christlichen Deutschland, und wir Christen verehren das heilige Kreuz.

Wer in diesem Christlichen Deutschland, mit dem hl. Kreuz nicht leben will, der kann in ein anderes Land auf der Erde ziehen. Jeder hat die Freiheit, ob er im Christlichen Deutschland, mit unseren hl. Kreuzen leben will oder nicht. In Deutschland werden wegen andersgläubigen
Leuten keine Kreuze abgehängt.
Wer das tut, leugnet unser deutsches Vaterland, und unseren christlichen Glauben


6
 
 supernussbi 16. November 2010 

Hut ab vor diesem Bürgermeister

Wehrt Euch endlich. Legt Zeugnis ab! Auf diese Taufscheinchristen, die den eigenen Erlöser verraten bzw. sich von katholischen Einrichtungen noch das Gehalt nachschmeissen lassen, können wir verzichten.


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