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Exkommunikation einer katholischen Nonne

20. Mai 2010 in Aktuelles, 18 Lesermeinungen
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In den USA hat sich eine Nonne automatisch exkommuniziert, weil sie in einer "Ethikkommission" eines Krankenhauses ihre Zustimmung zu einer Abtreibung gegeben hatte. Die Mutter des ungeborenen Kindes litt unter Lungenhochdruck


USA (kath.net)
In den USA hat sich eine katholische Nonne aufgrund einer Beteiligung bei einer Abtreibung die automatische Exkommunikation zugezogen. Dies teilte Bischof Thomas J. Olmstedt vom Bistum Phoenix mit. Schwester Margaret Mary McBride war Mitglied einer "Ethikkommission", die darüber entschied, bei einer Mutter eine Abtreibung vorzunehmen. Angeblich gab es laut der Spitalsleitung eine gewisse Gefahr für das Leben der Mutter im Falle einer Fortsetzung der Schwangerschaft gab. Die Frau litt unter Lungenhochdruck.


Die Nonne gab offensichtlich zur Abtreibung ihre Zustimmung und hat sich damit laut dem Bistum die Exkommunikation zugezogen, weil sie das Einverständnis gab, dass Abtreibung "moralisch gut" und ein "erlaubter Akt" der katholischen Kirche sei. Sie hatte diese Ansicht auch direkt gegenüber dem Bischof bestätigt.

Bischof Olmstedt betonte in einer Erklärung, dass das direkte Töten eines ungeborenen Kindes moralisch nie erlaubt sei und dies auch nicht von den Umständen abhänge. Dies kann daher niemals in einer Institution erlaubt sein, die sich katholisch nenne. Wörtlich schrieb der Bischof dann: "Das ungeborene Kinder ist genau so heilig wie das Leben der Mutter und kein Leben kann über das andere gestellt werden."


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Lesermeinungen

 Airam 21. Mai 2010 

Abtreibung und automatische Exkommunikation der Mutter oder Berater

man sollte hier nicht vorschnell mit \"Gesetzestexten\" meinen, dass die Kirche selbst bei vollendeter gewollter Abtreibung einen \"Automatismus\" im Sinne von Strafe und Exkommunikation bereit hält.

Dr. Gero Weishaupt führt dazu aus (siehe unter weiter): \"Auch muß ein Vorsatz vorhanden sein, eine Abtreibung vorzunehmen. Wenn die Abtreibung nicht direkt gewollt ist, sondern bloß zugelassen wird, tritt die Exkommunikation nicht ein\".

Also bitte nicht ohne Kenntnis die Mutter, Nonne exkommunizieren und den Bischof beschuldigen (oder zustimmen) - je nach unten stehender Kommentierung.

www.gero-p-weishaupt.com/?Kirchenrecht:Sie_fragen_Ich_antworte:Strafbestimmungen


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 Yeti 21. Mai 2010 
 

Entweder das Kind, oder beide.

Es tut mir wirklich leid, was man hier für Interpretationen der Geschichte ansehen muss.

Fakt ist doch: entweder die Geburt wird frühzeitig verhindert (=> Abtreibung) oder es gehen beide, Mutter wie Kind drauf.


1
 
 TiborK 21. Mai 2010 
 

Der tatsächliche Wortlaut...

... des Kirchenrechts ist NICHT derjenige von \"christawaltraud\"!

Can. 1398 sagt ganz eindeutig: \"Wer eine Abtreibung vornimmt, zieht sich mit erfolgter Ausführung die Tatstrafe der Exkommunikation zu.\"

Zur Mittäterschaft Can. 1329 §§ 1 + 2:
\"§ 1. Diejenigen, die durch gemeinsame Planung einer Straftat an einer Straftat mitwirken und im Gesetz oder im Verwaltungsbefehl nicht ausdrücklich genannt sind, werden, wenn gegen den Haupttäter Spruchstrafen festgesetzt sind, den gleichen oder anderen Strafen derselben oder geringerer Schwere unterworfen.

§ 2. Die Mittäter, die im Gesetz oder im Verwaltungsbefehl nicht genannt werden, ziehen sich die für eine Straftat angedrohte Tatstrafe zu, wenn ohne ihr Handeln die Straftat nicht begangen worden wäre und die Strafe derart ist, daß sie sie selbst treffen kann; andernfalls können sie mit Spruchstrafen belegt werden.\"

Die Rolle der Nonne ist uneindeutig, denn vielleicht hat sie nicht nach § 2 entscheidend an der Tat mitgewirkt. Die Mutter hat durch ihr Handeln aber eindeutig die Straftat ermöglicht, also zieht sie sich nach Can. 1398 die Exkommunikation zu - so sagt es das Kirchenrecht!


2
 
 christawaltraud 21. Mai 2010 
 

Furcht beim Täter/Mittäter (!)

[can. 1398] \" ... Wenn die Mutter z.B. aus schwerer seelischer Not oder drohendem Nachteil gehandelt hat, ist sie nicht exkommuniziert. Die Exkommunikation als Tatstrafe tritt nicht ein. Sollte sie im nachhinein auferlegt werden (sog. Spruchstafe bzw. poena ferendae sententiae ), dann muß der Richter oder die entsprechende kirchliche Verwaltungsinstanz nachprüfen, ob die Frau unter starkem psychischen Druck gestanden hat. In den meisten Fälle dürfte das der Fall sein. Jeder Fall muß aber einzeln geprüft werden. Wenn feststeht, daß die Frau oder der/die Mittäter unter Furcht gehandelt hat bzw. haben, dann kann keine Exkommunikation ausgesprochen werden....\"

So der Gesetzeswortlaut. Im hier angeführten Fall leidet die Mutter unter einer lebensbedrohlichen Erkrankung, bei Ausstragen des Kindes muß sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit ihrem Tode rechnen. Hat sie darüber hinaus schon Kinder, lastet auf ihr zusätzlich die Frage nach deren Verbleib nach ihrem Ableben. Ich sehe hierin zumindest den \"Tatmilderungsbestand\" der FURCHT als ausreichend gegeben. Nach can. 1398 ist dies auch auf \"Mittäterschaft\" anzuwenden, was hier möglicherweise die Ordensschwester betrifft. Ihr muß zuerkannt werden, dass sie sehr wohl um den Umstand wußte, dass ein Schwangerschaftsabbruch eine Tatstrafe mit daraus erfolgender Exkommunikation ist, ich möchte ihr jedenfalls nicht unterstellen, dass sie leichtfertig gehandelt hat, wenn sie einem Abbruch der SS VERBAL [und somit nicht in die Tat] zugestimmt hat.

Eine Abtreibung ist in keinem Falle \"moralisch gut\"! Sie kann m.E. jedoch - wie in diesem Falle - ein \"erlaubter Akt\" sein, denn nicht jedem Menschen ist ein \"heroischer Akt\" abzuverlangen, der es wäre, wenn sich die Mutter trotz ihrer schweren und lebensbedrohlichen Erkrankung dazu entschließt, das Kind auszutragen! Ich glaub´, Johannes Paul II. hatte in den letzten Jahren seines Pontifikats eine Ehefrau und Mutter selig/heiliggesprochen(?), die sich in ähnlich Lebensbedrohlicher Situation für ihr Kind im Mutterleib entschied und durch die Geburt zu Tode kam.


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 borromeo 20. Mai 2010 

@Rosemarie1969

Ganz ehrlich - wie menschenverachtend, um es mit Ihren Worten auszudrücken, muß man sein, wenn man ein ungeborenes Kind, einen lebendigen Menschen, mit einem Tumor vergleicht, wie Sie es in Ihrem Beitrag tun?

Es ist so, kein Leben darf über das andere gestellt werden, auch wenn ich zugestehe, daß das im konkreten Fall wirkllich hart und schlimm für betroffene Menschen sein kann.

Aber so einfach wie Sie es sehen, darf man es sich nicht machen. Denn das hieße, das Recht des Stärkeren (der Mutter) habe absoluten Vorrang vor dem Recht des Schwächeren (des Kindes). Wenn man das konsequent weiterdenkt, wohin würde das führen? Meiner Ansicht nach nicht in eine menschliche oder gar christliche Gesellschaft.


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 Michael71 20. Mai 2010 
 

Mal so mal so.......

Diese bischöfliche Konsequenz hätte ich mir mal gwünscht, als es darum ging, Prister und Ordenleute aus dem Verkehr zu ziehen, welche Kindern schreckliches angetan hatten.


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 TiborK 20. Mai 2010 
 

Abtreibung ist eine Straftat!

Nach dem Kirchenrecht ist Abtreibung immer eine Straftat. (Can. 1398) Der User \"Airam\" unterliegt einem Irrtum, denn nach Can. 1329 §1 und §2 sind auch Menschen, die durch gemeinsame Planung an einer Straftat mitwirken, Strafen zu unterwerfen. Dies gilt für die Nonne ebenso wie für die Mutter, die somit auch mit der Exkommunikation belegt ist.


2
 
 Monika Elisabeth 20. Mai 2010 

Mitleid ist gut und richtig, aber

lasst das bitte nicht in blinde Sentimentalität und Ichbezogenheit ausarten.


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 Airam 20. Mai 2010 

Exkommunikation als Tatstrafe

das Kirchenrecht sieht bei demjenigen nach Vollendung die \"Tatstrafe der Exkommunikation\" vor, der eine \"Abtreibung v o r n i m m t\" - hier kann, zumindest nach obigem Artikel, bei der Nonne nicht die Rede sein.
Es soll damit auch keine \"Haarspalterei\" betrieben werden, sondern verdeutlicht werden, dass bei der Entscheidung \"Leben gegen Leben\" keine Mutter zum \"Heroismus\" (also pro ungeborenes Kind) verpflichtet ist, folglich kann auch die Beratung, w i e das Leben (des Kindes/der Mutter oder beider) zu retten oder zu erhalten ist, nicht mit (sonstiger) Abtreibung gleichgesetzt werden bzw. den \"Automatismus\" einer Kirchenstrafe nach sich ziehen.


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 Monika Elisabeth 20. Mai 2010 

und was haben die Frauen getan,

die in so einer Lage früher waren, als es noch keine sichere Abtreibung gab und man sich dieser Prozedur niemals unterzogen hätte, wenn man selber überleben will?


1
 
 studiosus 20. Mai 2010 

@ Hannah

was heisst da typisch Mann - es gib objektive moraltheologische Kriterien die unabhaengig vom Geschlecht sind.

Dasselbe wie de Bischof zu recht sagte wuerrden auch zahlreiche Frauen sagen.

Toll - eine Gesellschaft in der ich einen Menschen opfere damit ein anderer sein Todesrisiko verringert.
Mur graust vor solch einer bluttriefenden und auch gottlosen Gesellschaft wie der unsirigen.

Wuerde man auch mich, wenn noetig, fuer einen anderen opfern? Vielleicht wenn ich alt bin? Ist es wirklich nur mehr reines Glueck geboren zu werden?

Im \"Notfall\" haette man also auch mich abgetrieben--- schoener Gedenke, wirklich!


4
 
 Hannah 20. Mai 2010 
 

Der Bischof tut sich leicht, typisch Mann. Auch er

stellt mit seinem Urteil gegen die Nonne,
Leben gegen Leben, in dem er es drauf ankommen lässt, dass beide sterben, was bei Lungenhochdruck, bei der Geburt eher der Fall ist.
DIe Nonne hat Krankenhauserfahrung, was bei einem Bischof gar nicht der Fall ist. Da kann ich nur sagen: Hände weg, ihr Schriftgelehrten.


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 pchristoph 20. Mai 2010 
 

ohne Mutter aufwachsen wäre bestimmt furchtbar

ich bin nur froh, dass ich solche Entscheidungen nicht treffen muss. Denn einerseits, Rosemarie1969, täten mir die armen Kinder, die diese Frau (in Ihrem Bsp.) schon hat, leid, aber andererseits könnte ich unter keinen Umständen den Mord eines Menschen zustimmen, oder als o.k. bewerten.


1
 
 Calimero 20. Mai 2010 
 

@ Rosemarie

Ich gebe dir 100% recht. Absolut jedes Wort.
Sorry, falls ich mich undeutlich ausgedrückt haben sollte.
Ich kann es im Einzelfall akzeptieren wenn im Konflikfall pro Mutter entschieden wird.
Meine Kritik ging auschließlich gegen die Verkündung der \"automatischen Exkommunkiation\" durch den dortigen Bischof und dass bei der \"automatischen Kommunikation\" mit zweierlei Maß gemessen wird bzw. sie nicht ernst genommen wird. Bezogen auf diese Scheinheiligkeit, darf mein Posting durchaus als hartherzig aufgenomen werden.


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 catolica 20. Mai 2010 
 

diese geschichte ist mir zu einfach erzählt

ich glaube nicht,dass die nonne aus jux und tollerei sich für die abtreibung in einem feministischen sinne ausgesprochen hat,sondern um das leben der mutter zu retten--ein lungenhochdruck ist schwerwiegend--wie hätte sie denn entscheiden sollten? dass villeicht beide sterben???? also exkommunikation halte ich da für unangemessen hart--so nicht,kirche!!!!!!!!


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 Rosemarie1969 20. Mai 2010 
 

Ach ja, ist ja soooo einfach....

... so etwas zu entscheiden, ne. Man kennt die Umstände nicht, vielleicht hat sie schon 2 oder 3 kleine Kinder - die sollen dann eurer Meinung nach ohne Mutter aufwachsen? Ich bin ohne Mutter aufgewachsen, und glaubt mir, ich leide heute noch darunter.
Und das möchte ich sehen, wenn diese arme Frau dann konkret vor dir steht, dass einer von euch zwei Männern ihr ins Gesicht sagt: Tja, so ein Pech auch, aber leider müssen sie sterben, was sind sie auch schwanger geworden!
Mann, so menschenverachtend muss man mal sein.
Es handelt sich hier nicht um den Fall: mit allem im Bett gewesen was bei 3 nicht auf dem Baum war und jetzt mal schnell abtreiben, das ist was anderes. Ich möchte auf jeden Fall nicht so etwas entscheiden müssen, gottbewahre!
Und ich denke, Marcus und Calimero, wenn ihr einen Tumor hättet, würdet ihr ihn euch auch rausschneiden lassen und nicht einfach sagen, ach, das ist von Gott geschickt - entweder überleb ich oder sonst halt nit. Und schlimm genug für so eine Frau, überaupt drüber nachdenken zu müssen, ob sie ihr Baby abtreiben lassen muss ja oder nein. Sie tut mir im Herzen leid! Aber so viel Hartherzigkeit wie ihr zwei an den Tag legt - davon wird mir wirklich übel!


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 Marcus 20. Mai 2010 
 

Aus Österreich kenne ich ähnliche Verhaltensmuster wie das der amerikanischen Ordensfrau

In den Ethikkommissionen (sehr problematisch) in österreichischen Krankenhäusern sitzen auch Priester oder andere Katholiken, die über Abtreibung beraten. Es gibt auch Krankenhausseelsorger, die die Abtreibung rechtfertigen.

Die Bischöfe schlafen natürlich, bzw. man bekommt keine Antwort auf Eingaben.


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 Calimero 20. Mai 2010 
 

Alles halb so wild

Die \"automatische Exkommunikation\" des spanischen Köngis Juan Carlos aus ähnlichen Gründen ist - zumindest diesseitig - auch folgenlos geblieben.
Bevor jemand richtig rausfliegt muss schon ein bisschen mehr passieren.


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