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| Neuer Generalvikar im Bistum Limburg21. September 2009 in Deutschland, keine Lesermeinung Bischof gibt wichtige Personalentscheidungen bekannt Limburg (kath.net) In diesem Amt folgt Geis dem emeritierten Weihbischof Gerhard Pieschl. Gleichzeitig ernannte Bischof Tebartz-van Elst den neuen Domdekan zum Bischofsvikar für den synodalen Bereich. Diese Aufgabe hatte Geis in den vergangenen zwei Jahren kommissarisch ausgeübt. Zum neuen stellvertretenden Generalvikar (bisher Prälat Kaspar) ernannte der Bischof Domkapitular Helmut Wanka (63). Bischof Franz-Peter Tebartz- van Elst dankte dem neuen Generalvikar Kaspar für dessen Bereitschaft, die verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen. Er sagte: Als jüngerer Bischof bin ich ihm von Herzen dankbar für seine Bereitschaft, mir mit den vielfältigen Erfahrungen zur Seite zu stehen, über die unser neuer Generalvikar in der Seelsorge, in der Arbeit mit Behinderten, in der Leitung von Einrichtungen, in der Wissenschaft, aus der Politik als langjähriger Leiter des Kommissariates der Bischöfe bei der hessischen Landesregierung verfügt. Der Bischof von Limburg dankte auch Günther Geis für dessen mehr als 16-jährigen Dienst als Generalvikar. Ein Jahr hat unser neuer Domdekan als Diözesanadministrator das Bistum in der Sedisvakanz geleitet und mir als neuem Bischof dann geholfen, in das für mich neue Bistum hineinzufinden, sagte Bischof Tebartz-van Elst. Der Wechsel des Generalvikars trat am Montag (21.) in Kraft. Diese Personalentscheidung hatte der Bischof von Limburg bereits zum Abschluss des Kreuzfestes 2009 am Sonntagabend im Hohen Dom zu Limburg bekannt gegeben. Foto: (c) Bistum Limburg Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuBistum Limburg
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