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| ![]() Für tot erklärt, weil man etwas von ihnen haben will8. September 2008 in Österreich, keine Lesermeinung Ein Kommentar von Andreas Kirchmair über ungefragte Organentnahmen bei Sterbenden Graz (www.kath.net) 1982 wurde im Nationalrat mit den Stimmen aller Parteien (und ohne etwa die Stellungnahme der Kirchen einzuholen) das Bundesgesetz über Organentnahme bei Verstorbenen, beschlossen, das die operative Entnahme von Organen wie Lunge, Herz und Nieren erlaubt, sobald der Spender verstorben ist und soweit der Spender dem nicht vorher schriftlich widersprochen hat. Nun sind die Organe von Toten unbrauchbar, nur die Organe eines (für hirntot erklärten) Menschen, der aber noch atmet und fiebert, während der Explantation Narkotika sowie Schmerz- und Beruhigungsmittel erhält, können für Transplantationen verwendet werden. Die Vorverlegung des Individualtodes durch den sogenannten Hirntod (1968) hat nicht nur mehrere Todeszeitpunkte, sondern auch eine ethische Grauzone geschaffen. Sterbende, nicht Tote Das bestreitet heute niemand mehr, aber es wird öffentlich und politisch kaum diskutiert. Nach jahrelanger Beschäftigung mit diesem Thema sind wir im Vorstand unseres Vereins zur Überzeugung gekommen, dass diese Menschen (in Österreich zuletzt rd. 200/ Jahr) zwar im Sterben liegen, aber noch leben, und erst dann sterben, wenn ihnen am Ende der Explantation das Herz herausgeschnitten wird. Dass also in Österreich ungefragt, aber gesetzlich legitimiert, ein Leben für die Gesundung eines anderen Lebens eingesetzt wird. Für tot erklärt, weil man etwas von ihnen haben will Sobald jemand für hirntot erklärt wird, verliert er jeglichen Rechtsschutz als Person, er hat keine Lobby mehr. Verstorbene haben einen anderen Status: sie werden sogar ihren Angehörigen entzogen. Und diese Sterbenden werden nur deshalb für tot erklärt, weil man etwas von ihnen will, nämlich ihre Organe, und nicht, um ihnen zu helfen (zB durch Körperkühlung auf 33 Grad). Die Hirntod-Diagnose ist heute praktisch ein Todesurteil ohne Berufungsmöglichkeit. Bevölkerung wird (bewusst?) getäuscht Die Durchführung dieses Gesetzes fußt in Österreich auf zwei Pfeilern, dem Hirntod und der Widerspruchsregelung. Dies ist nur sehr wenigen Experten bekannt. Der weitaus größte Teil der Bevölkerung geht nämlich davon aus, dass die Betroffenen wirklich tot sind (Herz-Kreislauf-Tod, letzter Atemzug) und daß die Zustimmungslösung gilt wie in Deutschland. Juristen sprechen davon, dass, wer die Unwissenheit eines anderen zu seinem Schaden ausnutzt, den Tatbestand des Betruges setzt. In der Öffentlichkeit wird weiters in bewusster Verdrehung der gesetzlichen Situation der Widerspruchsregelung der Begriff Organspender verwendet, obwohl für eine Spende Freiwilligkeit und informierte Zustimmung Voraussetzung sind - diese Bezeichnung ist eindeutig falsch. Auch der sehr oft verwendete Begriff der Nächstenliebe ist eine Verdrehung, weil de facto die Nächstenliebe nicht bewusst persönlich geschenkt, sondern staatlich verordnet wird, als eine Aufopferungspflicht. Praxis zeigt bedenkliche Eigendynamik Es ist eine Mauer des Schweigens und der Angst entstanden. Welche Auswirkungen hat dieses Gesetz heute in der Praxis der österr. Krankenhäuser? Vor dem Gesetz trägt niemand Verantwortung Ein Blick auf das Bundesgesetz zeigt, dass niemand eine persönliche Verantwortung trägt: Der betroffene Sterbende und seine Angehörigen sind durch die weitgehend unbekannte Widerspruchsregelung aus der Verantwortung genommen, die Juristen verlassen sich auf die Mediziner, der Neurologe stellt nur den Hirntod fest, der Anästhesist kümmert sich nur um die Narkose, der Transplanteur operiert nur die Organe heraus usw. Auch in der medizinischen Wissenschaft zunehmend umstritten Uns ist sehr wohl bekannt, dass (mehrheitlich) nach dem heutigen Stand der medizinischen Wissenschaft der Tod eines Menschen mit der Einstellung der Gehirntätigkeit eintreten soll, nur halten immer mehr Menschen weltweit - Ärzte, Philosophen, Theologen und Bischöfe - dieses Konzept des Hirntodes mit seinen mittlerweile über 30 verschiedenen Definitionen für einen Irrweg oder für überholt und so brüchig, wie die ehemalige Berliner Mauer. Alle Beteiligten sind überfordert, weil die Widersprüche unauflöslich sind Auch die Widerspruchsregelung entspricht einer aufgeklärten und reifen Demokratie wie bei uns nicht mehr, hat ihr nie entsprochen. Sie hat auch die bestehenden Widersprüche nie beseitigt, sondern immer nur kaschiert. Aber abgesehen davon ist es an der Zeit ehrlich einzugestehen, daß dieses Gesetz mehr Fragen aufwirft als Antworten gegeben werden können und daß es alle Beteiligten überfordert, weil die Widersprüche unauflöslich sind - wir sind zu weit gegangen und haben uns verrannt: Menschen können nicht gleichzeitig leben und tot sein Und es ist an der Zeit Farbe zu bekennen und zuzugeben, dass es auch kaum noch echte Organspender geben würde, wenn die Menschen wüssten, was im Operationssaal des Krankenhauses wirklich mit ihnen passiert! Es ist sicher kein Zufall, dass in Österreich immer wieder verschiedene Medien dieses Thema aufgreifen und damit ein tiefsitzendes Unbehagen artikulieren. Müssen wir uns daher nicht mit Nachdruck dafür einsetzen, daß derlei Gesetze aufgehoben werden, daß alle Menschen in Würde sterben können und daß andere Wege gesucht werden, um kranken Menschen zu helfen? Die Frau Bundesminister für Gesundheit Rauch-Kallat sprach in Zusammenhang mit einer neuen Gesundheitspolitik von den Prinzipien Gerechtigkeit, Eigenverantwortung und Entscheidungsfreiheit, wir würden dem gerne Würde des Menschen hinzufügen. Mit dem Anspruch auf Ehrlichkeit und in Verantwortung und in Respekt gegenüber allen Betroffenen, den im Medizinbetrieb Tätigen, den um Heilung bangenden Kranken, im besonderen aber den Sterbenden und Ihren Angehörigen verantwortungsvoll die notwendigen politischen Entscheidungen zu treffen ist schwierig, aber unumgänglich. Der Autor ist ehemaliger Präsident eines österreichischen Patientenvereins, der sich für Menschenwürde in der Medizin einsetzt (www.wfmtf.net) und der sich seit über zehn Jahren auch mit dem Thema Organentnahmen befasst. Ihnen hat der Artikel gefallen? 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