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Als der Glaube auf der Kippe stand

30. Juni 2008 in Chronik, keine Lesermeinung
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1968 und die Antwort Pauls VI. - Von Guido Horst.


Würzburg (www.kath.net/Die-Tagespost.de/ ZENIT.org)
Vier Jahrzehnte ist es her, dass Papst Paul VI. am 30. Juni 1968 ein „Jahr des Glaubens“ beschloss, das er zwölf Monate zuvor anlässlich des eintausendneunhundertsten Jahrestags des Martyriums der Apostel Petrus und Paulus eröffnet hatte. Während der Feier auf dem Petersplatz konnte noch niemand ahnen, dass die Jahreszahl „68“ einer ganzen Generation ihren Namen geben würde, einer Generation, die sich vornahm, mit der Lebenswelt ihrer Eltern zu brechen.

Aber auch die katholische Kirche sollte ihr Epochejahr 1968 erleben. Am 25. Juli, wenige Wochen nach Abschluss des „Jahrs des Glaubens“, veröffentlichte der Vatikan die Enzyklika „Humanae vitae“ Pauls VI., die ein Erdbeben in der Kirche des Westens auslöste.

An dieses Lehrschreiben, in dem der Papst sein Nein zur künstlichen Empfängnisverhütung aussprach, erinnert sich heute noch jeder, der die innerkirchliche Krise nach dem Zweiten Vatikanum mitverfolgt hat.

Dass Paul VI. an eben jenem 30. Juni 1968 ein ebenso bedeutsames Dokument verlesen hatte, trat darüber in den Hintergrund. Gemeint ist das „Credo des Volkes Gottes“, mit dem Paul VI. das „Jahr des Glaubens“ zu Ehren der Heiligen Petrus und Paulus ausklingen ließ. Warum Papst Montini dieses Glaubensbekenntnis sprach – und als Motu proprio in den Apostolischen Akten veröffentlichen ließ, womit es einen verbindlichen Charakter bekam – und wer dieses Credo geschrieben hat, darüber gibt der sechste Band des Schriftwechsels zwischen dem schweizerischen Theologen und Kardinal Charles Journet und dem französischen Philosophen Jacques Maritain Auskunft, der in Kürze in Frankreich erscheint.


Die Edition umfasst die 303 Briefe, die sich die beiden zwischen 1965 und 1973 geschrieben haben. Der jetzt erscheinende Band enthält einen Entwurf des „Credos des Volkes Gottes“ und die davon an nur wenigen Stellen abweichende endgültige Fassung, die Paul VI. am 30. Juni 1968 verkündete. Und der Entwurf stammt von niemand anderem als Jacques Maritain, mit dem der damalige Papst seit langem befreundet war.

„In die Knie vor der Welt“

Maritain war 1967 bereits 85 Jahre alt, als er Kardinal Journet Anfang des Jahres in einem Brief die „Idee“ mitteilte, die ihm einige Tage zuvor gekommen sei: „Der oberste Pontifex soll ein vollständiges und detailliertes Glaubensbekenntnis schreiben, in dem alles das erklärt wird, was im Simbolon von Nizäa tatsächlich enthalten ist. Dieses wird in der Geschichte der Kirche das Glaubensbekenntnis von Paul VI. sein.“

Die Sorge des Philosophen um die Lage des Glaubens war groß. Soeben erst hatte er sein Buch „Le paysan de la Garonne“ (Der Bauer von der Garonne) veröffentlicht, eine eingehende Kritik an einer nachkonziliaren Kirche, die „vor der Welt in die Knie gegangen“ sei.

Aber auch Kardinal Journet und der Papst selber waren höchst alarmiert. Der Schweizer hatte Paul VI. eine Kopie des Briefs geschickt, in dem Maritain die Veröffentlichung eines Credos des Papstes vorgeschlagen hatte. Am 18. Januar 1967 kamen Montini und Journet in Rom zusammen. Nach einem Urteil über den Zustand der Kirche gefragt, antwortete der Kardinal dem Papst: „Tragisch.“

Beide standen noch unter dem Schock des im Jahr zuvor mit kirchlichem Segen publizierten „Holländischen Katechismus“, dem eine Kardinals-Kommission, der auch Charles Journet angehörte, bescheinigt hatte, „im Inneren der Kirche die eine Orthodoxie durch eine andere auszutauschen, an die Stelle der traditionellen Orthodoxie eine moderne Orthodoxie zu setzen“.

Am 22. Februar 1967 kündigte Paul VI. schließlich das „Jahr des Glaubens“ an. Zwei Tage später hielt Maritain in seinem Tagebuch fest: „Ob das die Vorbereitung für ein Glaubensbekenntnis ist, das er selber verkünden wird?“

Empfehlung an den Papst

Als vom 29. September bis zum 29. Oktober 1967 in Rom die erste Bischofssynode der katholischen Kirche tagte, stand im Abschlussbericht der Kommission für Glaubensfragen die Empfehlung, der Papst möge eine Erklärung über die wesentlichsten Punkte des Glaubens abgeben.

Am 14. Dezember empfing Paul VI. Charles Journet ein weiteres Mal. Der Kardinal erinnerte diesen an den Vorschlag Maritains, und unvermittelt antwortete der Papst, sie beide sollten ihm einen Entwurf vorbereiten. Maritain machte sich zu Beginn des neuen Jahres an die Arbeit, am 11. Januar 1968 hatte er den Entwurf des Glaubensbekenntnisses fertiggestellt, am 20. Januar sandte er ihn an Journet, der ihn ohne weitere Anmerkungen an Papst Montini weiter- schickte.

Aus dem Schriftverkehr zwischen Journet und Maritain geht hervor, dass der Philosoph nur einen Leitfaden schreiben wollte, der dem Kardinal bei der endgültigen Abfassung des Glaubensbekenntnisses hilfreich sein könnte. Journet aber war der Meinung, dass bereits der Entwurf Maritains alle Antworten auf die Zweifel enthielt, die der „Holländische Katechismus“ formuliert hatte und die von anderen Theologen des Dissenses hinsichtlich der Dogmen der Kirche geäußert wurden, und zwar zur Erbsündenlehre, zum Opfercharakter der heiligen Messe, zur Gegenwart Jesu Christi in der Eucharistie, zur Erschaffung der Welt aus dem Nichts, zum Primat des Papstes, zur Jungfräulichkeit der Gottesmutter, zur Unbefleckten Empfängnis und zur Aufnahme Mariens in den Himmel.

Kardinal Journet erhielt ein Schreiben des Dominikaner-Theologen Benoit Duroux aus der Glaubenskongregation des Vatikans, der den Entwurf sehr lobte, Jacques Maritain hingegen ein kurzes Dankesschreiben des Papstes. Dass dieser dann den Text Maritains als „Credo des Volkes Gottes“ am 30. Juni feierlich verlas, erfuhr der Philosoph zwei Tage später aus der Zeitung.

Nur wenige Änderungen am Text Maritains hatte Paul VI. vornehmen lassen. Eine betraf die Juden und Muslime. Der Philosoph hatte beide Religionen ausdrücklich genannt, als es um das Zeugnis der Religionen für den einen Gott ging. In seinem Glaubensbekenntnis dankt Paul VI. für die vielen Gläubigen, die mit den Christen das Bekenntnis des einen Gottes teilen, ohne aber Juden und Muslime ausdrücklich zu nennen.


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