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| Keine kirchliche Ehe für querschnittgelähmten Italiener möglich9. Juni 2008 in Aktuelles, keine Lesermeinung Ein italienischer Bischof musste einem jungen Mann die Trauung verweigern, weil dieser nach einem Unfall querschnittgelähmt und daher impotent war - Impotenz gehört zu den Ehehindernissen göttlichen Rechts - daher auch kein Dispens möglich Rom (kath.net) Impotenz ist eine Form von Ehehindernis und trifft dann zu, wenn einer der beiden Gatten zur Zeit der Heirat unfähig zum Beischlaf ist. Das Hindernis liegt nur vor, wenn die Unfähigkeit dauerhaft ist und ausnahmslos besteht. Im Gegensatz dazu ist Unfruchtbarkeit kein Ehehindernis. Die zwölf Ehehindernisse werde im Kirchenrecht in den cc. 1083 - 1094 aufgezählt und sind: Alter, Impotenz, Eheband, Religionsverschiedenheit, Weihen, Gelübde, Entführung, Gattenmord, Blutsverwandtschaft, Schwägerschaft, öffentliche Ehrbarkeit und gesetzliche Verwandtschaft. Von den Ehehindernissen göttlichen Rechts (Impotenz, Eheband, Gelübde, Blutsverwandtschaft in der geraden Linie) kann die Kirche auch nicht dispensieren. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuEhe
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