Keine kirchliche Ehe für querschnittgelähmten Italiener möglich

9. Juni 2008 in Aktuelles


Ein italienischer Bischof musste einem jungen Mann die Trauung verweigern, weil dieser nach einem Unfall querschnittgelähmt und daher impotent war - Impotenz gehört zu den Ehehindernissen göttlichen Rechts - daher auch kein Dispens möglich


Rom (kath.net)
Der italienische Bischof Lorenzo Chiarinelli hat einem querschnittgelähmten und daher impotenten Mann eine kirchliche Trauung verweigert, wie deutschsprachige Medien am Montag berichten. Salvatore de Ciuco, der Sprecher des Bischofs, sagte gegenüber dem italienischen Fernsehsender SkyTG24: "Kein Bischof, kein Priester kann eine Hochzeit zelebrieren, wenn er weiß, dass eine Impotenz vorliegt, da dies ein Grund für eine Annulierung (der Ehe) sein kann." Der betroffene Italiener, der 26 Jahre alt ist und seit einem Autounfall querschnittgelähmt ist, hat am Samstag seine Freundin standesamtlich geheiratet. Bei der standesamtlichen Trauung war auch der Gemeindepfarrer dabei.

Impotenz ist eine Form von Ehehindernis und trifft dann zu, wenn einer der beiden Gatten zur Zeit der Heirat unfähig zum Beischlaf ist. Das Hindernis liegt nur vor, wenn die Unfähigkeit dauerhaft ist und ausnahmslos besteht. Im Gegensatz dazu ist Unfruchtbarkeit kein Ehehindernis. Die zwölf Ehehindernisse werde im Kirchenrecht in den cc. 1083 - 1094 aufgezählt und sind: Alter, Impotenz, Eheband, Religionsverschiedenheit, Weihen, Gelübde, Entführung, Gattenmord, Blutsverwandtschaft, Schwägerschaft, öffentliche Ehrbarkeit und gesetzliche Verwandtschaft. Von den Ehehindernissen göttlichen Rechts (Impotenz, Eheband, Gelübde, Blutsverwandtschaft in der geraden Linie) kann die Kirche auch nicht dispensieren.

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