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Küchl und Rothe bleiben suspendiert

4. April 2008 in Österreich, keine Lesermeinung
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Vatikan bestätigt Entscheidung von Diözesanbischof Klaus Küng: Beide werden nicht mehr im Bereich der Priesterausbildung tätig sein - Propstei Eisgarn droht die Auflösung


St. Pölten (www.kath.net)
Der Vatikan hat am Donnerstag die Strafmaßnahmen von Diözesanbischof Klaus Küng gegen die Priester Urlich Küchl und Wolfgang Rothe bestätigt. Beide Priester wurden im Zusammenhangmit den "Sex-Skandal" rund um das Priesterseminar in St. Pölten suspendiert. KATH.NET dokumentiert die Erklärung des Bistums im Wortlaut:

Nach der Apostolischen Visitation und aufgrund ihrer Ergebnisse wurden von Bischof Küng zunächst die notwendig gewordenen Maßnahmen ergriffen und danach – da die Maßnahmen nicht zum Ziel führten - je ein Disziplinarverfahren gegen Prälat Ulrich Küchl und Dr. Wolfgang F. Rothe eingeleitet.

Nach nochmaliger Sichtung aller Dokumente wurden nun von den zuständigen Kongregationen des Heiligen Stuhles die vom Diözesanbischof ergriffenen Maßnahmen als angemessen bestätigt und alle erfolgten Rekurse zurückgewiesen. Der Papst hat diese Entscheidung der Kongregationen „in forma specifica“ approbiert, das heißt, sie zu seiner eigenen gemacht. Die beiden Priester werden vom Heiligen Stuhl zur Besinnung aufgerufen und aufgefordert, den Anweisungen des Diözesanbischofs Folge zu leisten.

Prälat Küchl wird seines Amtes als Pfarrer von Eisgarn und Eggern definitiv enthoben und aufgefordert, von sich aus auf das Amt des Propstes zu verzichten. Andernfalls wird es voraussichtlich zur Aufhebung der Propstei Eisgarn führen. Prälat Küchl wird in der Diözese St. Pölten in den Ruhestand treten. Möglich wäre auch die Übernahme eines in seiner Situation in Frage kommenden priesterlichen Dienstes in einer anderen Diözese, sofern er die dafür erforderlichen Bedingungen erfüllt.

Dr. Rothe wird aller Ämter, die er bisher in der Diözese St. Pölten innehatte, definitiv enthoben. Er bleibt Priester der Diözese St. Pölten und wird - nach einer Zeit der Besinnung – in einer anderen Diözese eine für ihn geeignete Tätigkeit erhalten.

Beide Priester sind zunächst von jedem priesterlichen Dienst suspendiert. Bei Erweis der Besinnung erfährt die verhängte Suspension eine Milderung. Sobald die Voraussetzungen für einen neuerlichen priesterlichen Einsatz gegeben sind, soll die Suspension aufgehoben werden.

Beide – Prälat Küchl und Dr. Rothe – werden nicht mehr im Bereich der Priesterausbildung tätig sein.



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