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Untreueverfahren gegen Bischof Schwarz eingestellt

15. Mai 2020 in Aktuelles, 3 Lesermeinungen
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St. Pöltner Bischof zeigt sich in Aussendung erleichtert und spricht von Haltlosigkeit der Vorwürfe


Wien/St. Pölten (kath.net/KAP) Die Zentralen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat das Untreueverfahren gegen den St. Pöltner Bischof Alois Schwarz eingestellt. Dieser hat die erfolgte Einstellung und der rechtlichen Klarstellung seitens der Staatsanwaltschaft mit Erleichterung aufgenommen, wie die Diözese St. Pölten am Donnerstag in einer Aussendung mitteilte. Der Einstellungsbeschluss der Behörde zeige endlich die Haltlosigkeit der gegen ihn erhobenen Vorwürfe, so Bischof Schwarz. Er habe in seiner Zeit als Bischof in Kärnten das ihm als Bischof anvertraute Gut zum Wohle der Menschen und der Kirche verwaltet und nicht zum Nachteil des Bistums gewirtschaftet.



Bischof Schwarz betonte, dass mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und der Oberstaatsanwaltschaft Wien nun zwei Behörden die Sachverhalte gegen ihn und eine ehemalige Mitarbeiterin eingehend und über Monate geprüft haben. Dabei ging es um die Vorwürfe der nicht rechtmäßigen Verwendung von Geldmitteln im Zuge der wirtschaftlichen Gebarung des Bistum Gurk. Bei dem dargestellten Sachverhalt habe sich kein Anhaltspunkt ergeben, der gerichtliche Schritte gerechtfertigt hätte. Bischof Schwarz habe immer seine Bereitschaft bekundet, zur Aufklärung vollumfänglich mit den Behörden zu kooperieren. Zudem habe er stets volles Vertrauen in die Arbeit der Justizbehörden gehabt.

Aus der Vielzahl an Vorwürfen gegen Schwarz bleibt damit einzig ein Finanzverfahren offen, in dem es darum geht, ob die Spende einer privaten Stiftung an das Bundesdenkmalamt etwas mit dem Verkauf von Wohnungen des Bistums an diese Stiftung zu tun habe und die Immobilienertragssteuer für das Bistum richtig ermittelt worden war. "Auch in diesen Prüfungen vertraut Bischof Alois Schwarz auf die Arbeit der zuständigen Finanzbehörde", hieß es in der Aussendung der Diözese St. Pölten.

Copyright 2020 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten
Archivfoto Bischof Schwarz (c) Diözese St. Pölten


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Lesermeinungen

 H.v.KK 16. Mai 2020 
 

H.v.KK

Lieber Bischof Alois!
Gott sei es gedankt,daß dieser erste Schritt gesetzt wurde!Allen Vorpostern in Stammbuch geschrieben: eine Einstellung eines Verfahrens ist per se ein Freispruch,weil es eben aus Sicht des Gerichts keinen klagbaren Sachverhalt gibt! Ich empfehle sehr die Kenntnisnahme des "Krone"-Artikels vom 15.01.2019,Autorin Conny Bischofberger (Hosianna)!


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 Claudia Schwarz 16. Mai 2020 
 

@ einsucher

Das kommt auf den jeweiligen Verfahrensstand an. Wenn bereits Anklage erhoben wurde, ist es sicher ehrenwerter, als unschuldig freigesprochen zu werden und nicht nur eine Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit der Schuld zu bekommen. Wenn die Einstelliung aber bereits im Ermittlungsverfahren erfolgt (und das scheint mir hier der Fall zu sein, da in dem Bericht nirgends eine Anklage erwähnt wird), dann bedeutet das, daß die Staatsanwaltschaft von vornherein davon ausgeht, daß bei einer Anklage keine Verurteilung herauskommen wird. Das heißt, in diesem Fall ist die Staatsanwaltschaft anders als bei einer Anklageerhebung nicht von der Strafbarkeit oder Strafwürdigkeit des fraglichen Verhaltens überzeugt.


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 einsucher 16. Mai 2020 
 

Naja

Meiner Meinung nach wäre es besser gewesen, ein Verfahren mit einem Freispruch zu haben, statt nur einer Einstellung des Verfahren, letzteres hat einen nicht guten Beigeschmack.


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