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| ![]() Syrisch-orthodoxer Abt in der Türkei entführt30. November 2007 in Chronik, keine Lesermeinung Gesellschaft für bedrohte Völker: Keine Zukunft für christliche Minderheit in der Türkei Bern/Göttingen (kath.net/GfbV) Europäische Institutionen sollen aktiv werden Die GfbV wird sich heute an die Europäische Kommission, die Aussenministerien aller EU-Staaten, die Fraktionen des Europaparlaments sowie den Europarat wenden mit dem dringenden Appell, eine gemeinsame Initiative in Ankara für den Schutz der christlichen Bevölkerung und die Durchsetzung ihres Rechtsstatus nach europäischem Vorbild zu unternehmen. Staatlich unterstützte Diskriminierung Aufgrund ihrer Verfolgung und Bedrohung ist der Anteil der Christen an der Gesamtbevölkerung der Türkei von 25% im Jahr 1912 auf heute nur noch etwa 0,2% gefallen. Ihre Zahl wird auf höchstens noch 125'000 geschätzt. Ihre Kirchen haben keinen eigenen Rechtsstatus, d.h. sie existieren vor dem türkischen Gesetz nicht als eigenständige Körperschaften und sind so auch nicht rechtsfähig. Der Patriarch der griechisch-orthodoxen Kirche, Oberhaupt und höchster geistlicher Würdenträger von 300 Millionen Menschen weltweit, Bartholomäus I., darf seinen Titel Ökumenischer Patriarch in der Türkei nicht tragen. Seit 1970 dürfen die christlichen Kirchen dort keinen Priesternachwuchs mehr ausbilden. Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen für armenische und griechisch-orthodoxe Geistliche nichttürkischer Staatszugehörigkeit werden grundsätzlich nicht erteilt. Auch andere ausländische Priester können die türkische Staatsbürgerschaft nicht erwerben und müssen eine tägliche Aufenthaltstaxe zahlen. Die Zahl der kirchlichen Immobilien ist seit den 1930er-Jahren von 4'000 auch 460 gesunken, kirchlicher Besitz wird häufig enteignet und kann nur in Ausnahmefällen neu erworben werden. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuTürkei
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