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Indien: Vergewaltigte Christinnen verklagt

23. Juni 2006 in Weltkirche, keine Lesermeinung
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Hindu-Extremisten werfen den Opfern Zwangsbekehrung vor


Neu Delhi (www.kath.net / idea) Mit einer Gegenklage haben hinduistische Extremisten in Indien auf eine Anzeige wegen Vergewaltigung christlicher Frauen reagiert. Sie werfen den Christinnen die Zwangsbekehrung von Hindus vor. Religiöse Nötigung ist im Bundesstaat Madhya Pradesh verboten.

Am 28. Mai hatten mehrere Hindu-Extremisten im Dorf Nadia zwei Christinnen vergewaltigt. Eine Frau war im siebten Monat schwanger. Wie der Informationsdienst Compass Direct berichtet, war zuvor der Ehemann eines der Opfer, Gokharya Barela, von Dorfbewohnern verprügelt und in eine andere Ortschaft verschleppt worden.

Dort wurde er aufgefordert, seinem Glauben abzuschwören, sonst würden seine Frau und andere Christinnen vergewaltigt. Nach der Gewalttat weigerte sich die Polizei zunächst, Strafanzeigen aufzunehmen, weil es sich bei den mutmaßlichen Tätern um einflussreiche Männer handele. Medizinische Untersuchungen bestätigten die Vergewaltigungen.

Als die Opfer mit Hilfe der Minderheitenkommission des Bundesstaates die Öffentlichkeit informieren wollten, vereitelten Hindu-Extremisten mit Gewalt die Pressekonferenz. Indira Iyengar, Mitglied der Kommission, hält die Anzeige wegen Zwangsbekehrung für einen Akt der Vergeltung. Aus ihrer Sicht haben die Justizbehörden die Anzeige nur zugelassen, um die Vergewaltiger zu schützen.

Die Frauen seien Analphabeten und könnten nicht für ihre Rechte einstehen. Harcharan Singh Josh, ebenfalls Mitglied der Kommission, hält den Vorwurf der Zwangsbekehrung für abwegig: „Wie können die armen Frauen jemanden zur Bekehrung zwingen; sie haben ja nichts zu bieten.“

In einigen indischen Bundesstaaten verüben Hindu-Extremisten zunehmend Gewalttaten gegen Christen, denen sie die Bekehrung von Hindus vorwerfen. Von den 1,1 Milliarden Einwohnern Indiens sind 82 Prozent Hindus, zwölf Prozent Muslime und drei Prozent Christen. Der Rest gehört anderen Religionen an.



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