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| ![]() Die Lehre des Limbus4. Dezember 2004 in Spirituelles, keine Lesermeinung Was passiert mit den ungetauft verstorbenen Kindern? - Hintergrundinformationen über den Limbus von Stefan Bolli. Linz (www.kath.net) Die 15. Synode von Karthago, begonnen am 1. Mai im Jahr 418 nach Christus, hat festgehalten, dass es außerhalb des Himmels keinen Ort der Seligen gibt: Kan. 3 Ebenso haben sie beschlossen: Wer sagt, der Herr habe deswegen gesagt: Im Hause meines Vaters gibt es viele Wohnungen [Joh 14,2], damit man ersehe, dass es im Himmelreich irgendeinen mittleren oder einen irgendwo Ausgangslage für die Frage, was nach dem Tode ist, ist die Zusicherung Jesu selbst, dass alle durch die Taufe in das Himmelreich gelangen werden (vgl. Mt 3,11; 28,19; Mk 16,16; Joh 3,5). Die katholische Kirche lehrt deshalb auch von der Heilsnotwendigkeit der Taufe: (Aus dem Konzil von Florenz, Bulle Laetentur caeli, 6.7.1439, Dekret für die Griechen) Die Seelen derer aber, die in einer aktuellen Todsünde oder allein in der Ursünde verscheiden, steigen alsbald in die Hölle hinab, werden jedoch mit ungleichen Strafen bestraft. Und die Taufe ist darum heilsnotwendig, damit wir die Erbsünde (vgl. Gen 3,1-24) abwaschen und in Christus neu geboren werden (vgl. 1. Petr 1,23). Durch die Taufe wird die Erbsünde selber weggewaschen, nicht aber die Folgen der Erbsünde (Tod, Schmerzen, Mühsal, Sünden) und die zeitlichen Sündenstrafen, die die Erbsünde quasi automatisch auslöst. Erwähnt sei aber auch, dass die Kirche unterscheidet zwischen der sakramentalen Taufe (vgl. KKK 1257) und der Begierdetaufe (vgl. KKK 1258 ff.) und der Bluttaufe (vgl. KKK 1258). Wenn nun ein Mensch stirbt, so wird er durch das persönliche Gericht dem Zustand und Ort zugefügt, der ihm aufgrund seines Gnadenstandes entspricht. Entweder wird jener verdammt in die Hölle (im Stande einer Todsünde oder ungetauft, vgl. KKK 1033 ff.) oder geht ins Himmelreich ein, direkt, wenn er ohne Sünde und zeitlichen Sündenstrafen im Stande der heiligmachenden Gnade stirbt (vgl. KKK 1023ff.), oder durch das Purgatorium (Fegefeuer), wenn er ohne Todsünde, aber vielleicht mit lässlichen Sünden oder zeitlichen Sündenstrafen belastet ist (vgl. KKK 1030 ff.). Entscheidend ist aus menschlicher Sicht der Gnadenstand und sicher auch das Leben, das kausal Einfluss haben kann auf den Gnadenstand. Nun bleibt aber die Frage, was denn mit den Kindern geschieht, die im Mutterleib sterben. Papst Innozenz III. schreibt 1201 an Erzbischof Ymbertus von Arles u.a.:
aber durch das Sakrament der durch Christi Blut geröteten Taufe wird die Schuld vergeben und man gelangt auch zum Himmelreich, dessen Pforte das Blut Christi seinen Gläubigen barmherzig aufschloss. Ferne sei nämlich, dass alle kleinen Kinder zugrunde gehen, von denen täglich eine solche große Menge stirbt, ohne dass der barmherzige Gott, der will, dass niemand zugrunde gehe, auch für sie irgendein Mittel zum Heil besorgt hat.
Die Lehre des Limbus befasst sich nun mit zwei Fragen: Was geschieht mit den Menschen, die vor Jesus lebten? Was geschieht mit den Menschen, die keine Chance hatten, eine Taufe zu empfangen (Bsp.: Mensch, der im Mutterleib verstorben ist)? Sie geht auf Kirchenväter und Heilige zurück, zum Beispiel auch wesentlich auf den Heiligen Thomas von Aquin. Zum Thema wurde die Lehre des Limbus aber vor allem bei den Lehrsätzen der Synode von Pistoia. In der Konstitution auctorem fidei vom 28.8.1794 verurteilt Papst Pius VI. 85 Irrlehren besagter Synode in einer Bulle. Darin heißt es: 26. Die Lehre, die jenen Ort in der Unterwelt (den die Gläubigen allenthalben als Limbus der Kinder bezeichnen), in dem die Seelen der nur mit der Urschuld Verscheidenden mit der Strafe der Verdammung ohne die Feuerstrafe bestraft werden, als pelagianisches Märchen verwirft, so als ob die, welche die Feuerstrafe beseitigen, dadurch jenen Ort und mittleren Zustand ohne Schuld und Strafe zwischen dem Reich Gottes und der ewigen Verdammnis einführten, von dem die Pelagianer fabelten, Limbus heißt eigentlich "Saum" oder "Rand". In den kirchlichen Dokumenten wird dafür vor allem der deutsche Begriff Vorhölle verwendet. Der Limbus ist Teil der Hölle. Unterschieden wird gemäß obiger Fragestellung in einen limbus patrum (Abrahams Schoss, vgl. Lk 16,22, oder Limbus der Erzväter..) und limbus puerorum. Letztgenannter ist der Zustand, wo eben Kleinkinder, die ungetauft mit der Erbsünde belastet sterben, und die keine Chance auf die Gnadengaben hatten, warten auf das Jüngste Gericht. Allgemein kann gesagt werden, dass wer sich im Limbus befindet, zwar keine Glücksgefühle, aber auch kein Leid oder Mangel erfahren kann. Gemäß von Thomas von Aquin soll dies ein Zustand von natürlicher Seligkeit sein. Der limbus patrum ist transitorisch und wurde beim Sterben Christi aufgehoben. Unter limbus patrum versteht man den Zustand für die Menschen vor dem Abstieg Christi in die Hölle, die auf die Möglichkeit warteten, in den Himmel einzugehen. Es wird in der Heiligen Schrift auch Abrahams Schoss und im Credo Reich des Todes genannt. Diese Verstorbenen sind mit Christus in den Himmel gefahren. Der limbus puerorum ist der Zustand der ohne Taufe verstorbenen Kinder. Diese sind zwar nicht verloren, aber auch nicht gerettet. Die theologischen Diskussionen in Rom befassen sich eben mit dieser Lehre des Limbus, bzw. dem Los der ungetauft verstorbenen Kinder aus dem Blickwinkel der Barmherzigkeit Gottes. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuTheologie
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