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Vom Gackern, ehe das Ei gelegt war

26. April 2004 in Aktuelles, keine Lesermeinung
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Ein Kommentar des Berliner Diplomtheologen Jochen Scherzer zu den Debatten um die Liturgie-Instruktion "Redemptionis sacramentum".


Berlin (www.kath.net) Nicht alle vatikanischen Veröffentlichungen erreichen in der Öffentlichkeit den Grad der Popularität, wie es auf die Instruktion „Redemptionis sacramentum“ über die Feier der Eucharistie zutrifft. Und um es genauer zu sagen: In die Diskussion geraten ist nicht erst die Endfassung des Textes, sondern bereits der Entwurf. Diese Diskussion stützte sich zumeist auf reine Spekulationen und Vermutungen und rief nicht selten große Empörung hervor. Ganz anders als bei Hühnern wurde mit dem Gackern begonnen, noch bevor das Ei gelegt war.

Jetzt, da das Dokument erschienen ist, wird die Diskussion fortgesetzt. Manche Beteiligten betonen, dass diese Instruktion nichts anderes enthalte, als was bereits geltende Rechtslage sei. Für andere ist es gewaltiger Rückschritt - wohin, wird meistens nicht gesagt. Sicherlich aber nicht vor die Liturgiereform, sondern zu ihrem Kern zurück. Dass vielen, die sich ausdrücklich auf die nachkonziliaren Reformen berufen, diese heute bereits wieder zu "fade" erscheinen, erstaunt. Ein gewisses Meinungsspektrum wird man in der Auseinandersetzung also getrost außer Acht lassen können.

Hier wird jede römische Verlautbarung erst einmal als "zentralistisch", "rückwärtsgewandt" und damit als unberechtigt abqualifiziert. Diese Stimmen sind nicht selten und passen sich hervorragend in das von manchen Medien und kirchlichen Agitatoren sorgsam genährte Klischee einer weltfremden vatikanischen Sichtweise ein. Mit dieser extremen Position wird sicherlich keine sachliche Diskussion möglich sein.

Kritik und Unverständnis gibt es aber auch bei Priestern und Laien, deren Einstellung zur Kirche als von der Intention her positiv und konstruktiv beschrieben werden kann. Einige werden in der Instruktion das Verbot und die Korrektur einer liebgewordenen und einer selbstverständlichen Praxis sehen. Da das Dokument lediglich bestehende Normen in Erinnerung ruft, muss man sich die kritische Frage stellen, wie es zu dieser offenkundigen Abweichung kommen konnte.

Für viele wird es schon eine große Überwindung bedeuten, die Existenz von „Missbräuchen“ in der Liturgie überhaupt einzugestehen oder wahrzunehmen. Nur wenn die innere Zustimmung und das Verständnis dazu besteht, dass in der Feier der Eucharistie und der Liturgie Regeln und Festlegungen gelten, die sich der freien Verfügung der Priester und Gläubigen entziehen, kann die Intention der vatikanischen Weisung verstanden werden.

Bei manchen kritischen Aussagen drängt sich jedoch der Eindruck auf, dass die gottesdienstliche Feier, wie sie in den liturgischen Büchern geregelt ist, einigen Personen so gänzlich ungeeignet zu sein scheint, dass sie durch andere Texte oder Elemente verändert werden müsse, um den Menschen einen Zugang zum Geschehen zu geben. Ob dabei der Wunsch oder die Sehnsucht nach Originalität oder Kreativität ausschlaggebend ist, sei dahingestellt. Sicherlich ist die Feier der Eucharistie nicht nur ein emotionsloses „Herunterbeten“, ohne Stil und Form. Immer bleibt es eine Herausforderung, sowohl für den Zelebranten als auch für alle Feiernde, den Gottesdienst mit einer inneren und herzlichen Beteiligung zu begehen, wie es auch der Begriff der „participatio actuosa“ nahe legt.

Dass damit nicht ein wirrer und äußerlicher Aktionismus gemeint ist, sollte selbstverständlich sein. Ohne Zweifel muss liturgisches Handeln „interessant“ sein, es muss dem Mitfeiernden ermöglichen, „darin zu sein“, sich ihm wirklich anschließen zu können. Das ist mehr als ein profaner Unterhaltungswert, der den Feiern innewohnen muss. Es erfordert auch bei den Gläubigen „Liturgiefähigkeit“, ein Wissen um das Zentrum der heiligen Handlungen und der Bedeutung der Riten und der Regeln.

Bei der Bewertung der Instruktion ist es wichtig, die Bedeutung der angesprochenen Sachfragen und deren Gewichtung zu unterscheiden. Sicherlich stehen nicht alle Weisungen von ihrer Bedeutung her auf einer Stufe. Kardinal Karl Lehmann hat in einer ersten Stellungnahme zu Recht darauf hingewiesen, dass die kompakte Darstellung nicht als „Legalismus“ missgedeutet werden soll, handelt es sich doch um gültige Normen, die bereits in anderen Zusammenhängen ausführlich und vertiefend dargestellt sind.

So erschließt sich auch der Sinn der Regelungen erst in der Sicht auf das Ganze, bei der auch die kleinen Dinge ihre Bedeutung haben und nicht einfach vernachlässigt werden dürfen. Für alle, die sich der guten Intention dieses Schreibens öffnen, kann diese Instruktion eine neue oder tiefere Auseinandersetzung mit unserer Liturgie bedeuten. Dass damit auch Korrekturen oder eine Rückbesinnung verbunden sind, sollte positiv und dankbar angenommen werden.

Leser dieser Instruktion sollten sich nicht von den stereotypen Formulierungen der Kritiken beeindrucken lassen. Dazu gehört auch der Vorwurf der Klerikalisierung. Die Liturgie, gemäß dieser Vorgaben, sei zu sehr auf den Priester zentriert, die versammelte Gemeinde würde dabei nur zu Zuschauern degradiert, heißt es. Doch jede Liturgiefeier, bei der sowohl der Priester als auch die Gemeinde „im Mittelpunkt“ zu stehen scheinen, hat ihr eigentliches Zentrum verfehlt.

Da ist es schon erstaunlich, dass es gerade ein protestantischer Theologe - Fulbert Steffensky - ist, der feste Regeln in der Liturgie als Ausweg aus der Klerikalisierung sieht. Gottesdienste seien für ihn klerikaler als je zuvor in der Geschichte. Bedingt sei dies durch die fortschreitende Auflösung der Liturgie, die dem Pfarrer einen großen Ermessensspielraum einräume. Die Gemeinde sei dabei völlig dem Pfarrer unterworfen, bemängelt er. Offensichtlich nicht nur ein katholisches Phänomen.

Nicht zuletzt gewinnt diese Instruktion durch das eindeutige Bekenntnis, dass die Feier der Eucharistie in Übereinstimmung mit den liturgischen Regeln ein Zeichen der innerkirchlichen Einheit und das Recht der Gläubigen ist. Da diese Grundsätze aber nicht überall anerkannt und verstanden werden, wird nicht akzeptiert, dass die Einhaltung der liturgischen Ordnung bei den kirchlichen Autoritäten eingefordert werden darf und auch eingefordert werden soll.

Liturgie der Kirche bedeutet immer Handeln des ganzen Gottesvolkes, auch wenn nur wenige Personen in einer Feier daran beteiligt sind. Darum ist die Eucharistiefeier nicht ein Rahmen, in den individuelle Themen oder Anlässe beliebig eingesetzt werden können. Selbst die Feste des Kirchenjahres mit ihrem inhaltlichen Focus münden bei der Eucharistiefeier immer in die sakramentale Feier von Tod und Auferstehung Jesu Christi, die immer das Zentrum (und nicht etwa einen Anhang) des Gottesdienstes bildet.

Die Begründung und das Ziel der gottesdienstlichen Feier bringt treffend die Oration zum Hochfest des Leibes und Blutes Christi zum Ausdruck: „Herr Jesus Christus, im wunderbaren Sakrament des Altares hast du uns das Gedächtnis deines Leidens und deiner Auferstehung hinterlassen. Gib uns die Gnade, die heiligen Geheimnisse deines Leibes und Blutes so zu verehren, dass uns die Frucht der Erlösung zuteil wird.“

www.jochenscherzer.de



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