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Abtreibung: Wissenschaftler spricht von 'Massenmord'

24. April 2004 in Aktuelles, keine Lesermeinung
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Manfred Spieker: Seit faktischer Freigabe 1974 wurden rund acht Millionen ungeborene Kinder getötet.


Bonn (www.kath.net / idea) Die Reform des Abtreibungsparagraphen 218 im Jahr1995 istgescheitert. Zu diesem Ergebnis kommt der Professor für ChristlicheSozialwissenschaften an der Universität Osnabrück, Professor ManfredSpieker, ineinem Beitrag für die Wochenzeitung "Rheinischer Merkur" (Bonn). Er erinnertdarin an die vom Bundesverfassungsgericht 1993 unterstrichene Beobachtungs-und Nachbesserungspflicht des Gesetzgebers.

Wenn dieser wirklich an einer Verbesserung des Lebensschutzes interessiertsei, müsse es zu einer Reformder Reform kommen. Spieker: "Ein Rechtsstaat kann einen Massenmord an dereigenen Bevölkerung nicht tolerieren. Auch ungeborene Kinder haben Anspruchauf rechtsstaatlichen Schutz." Aus seiner Sicht haben die bisher vierReformen des Paragraphen 218 den Lebensschutz ungeborener Kinder immer mehrverschlechtert.

Seit der faktischen Freigabe der Abtreibung 1974 seien "nachunrealistischen Angaben des Statistischen Bundesamtes in Deutschland (Westund Ost) rund 4,2 Millionen, nach plausiblen Schätzungen aber rund achtMillionen ungeborene Kinder getötet worden". Der Sozialwissenschaftler siehtdiese "Massenvernichtung" als die zentrale Ursache des demographischenProblems. In den nächsten 50 Jahren werde die Bevölkerung Deutschlands von82,4 Millionen (2002) um rund 13 Prozent auf voraussichtlich 71,6 Millionensinken.

Bundesländer geben jährlich 42 Millionen Euro für Tötung ungeborener Bürgeraus

Nach Spiekers Angaben geben die Bundesländer jährlich 42 Millionen Euro fürdie Tötung ungeborener Kinder aus. Im Blick auf die Spätabtreibungenkritisiert er, daß es trotz vielfältiger Kritik aus allen Parteien bisherkeine parlamentarische Initiative zu einer Begrenzung gebe. Die Zahl derKinder, die eine Spätabtreibung im letzten Drittel der Schwangerschaftüberlebten, werde auf jährlich über 100 geschätzt.

Der Trend zuSpätabtreibungen werde noch gefördert durch die Rechtsprechung desBundesgerichtshofes, die behinderte Kinder als Schaden bewerte und Ärzte zuUnterhaltszahlungen oder gar Schmerzensgeld verurteilt, wenn sie nach einerdiagnostizierten Behinderung des Kindes nicht den Weg zur Abtreibung wiesen.



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