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Österreichische Regierung plant radikale Beschränkung der Meinungsfreiheit

17. November 2020 in Österreich, 33 Lesermeinungen
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Neue Gesetze sollen einen nicht definierten „Hass im Netz“ unter Strafe stellen und Online-Plattformen zur Löschung etwa von „homophoben“ Beiträgen verpflichten - Von Michael Koder


Wien (kath.net/mk) Die Plattform „Meinungs- und Redefreiheit“, ein Zusammenschluss überparteilicher Organisationen „zur Verteidigung des Fundaments der Demokratie“, hat bei einer Anfang November stattgefundenen Pressekonferenz in Wien die Pläne der österreichischen Regierung zur Einführung mehrerer Gesetze zur Bekämpfung von „Hass im Netz“ scharf kritisiert. Die Experten verschiedener Disziplinen sehen darin einen „radikalen Anschlag auf die Meinungs- und Redefreiheit“ durch Schaffung neuer strafrechtlicher und prozessualer Normen, die nicht notwendig sei, weil es bereits ausreichend einschlägige Verbote gebe. Der neue Entwurf sieht insbesondere eine erneute Erweiterung des Verhetzungsparagrafen vor, und zwar auf Einzelpersonen, die mit der Behauptung einer etwa online gegen sie gerichteten üblen Nachrede oder Beschimpfung künftig wegen „Aufstachelung zum Hass“ aus rassistischen, frauenfeindlichen oder „homophoben“ Gründen die Polizei und den Staatsanwalt einschalten könnten.


Außerdem sollen Online-Plattformen ab einer gewissen Größe dazu verpflichtet werden, so genannte „Hasspostings“ zu löschen, womit die Aufgaben einer staatlichen Zensurbehörde auf diese überbunden werden, in Umgehung rechtsstaatlicher Standards der Strafprozessordnung. Ein Hauptziel der Kritik ist die fehlende Definition des Begriffes „Hass“, bei dem es sich um einen inneren Gefühlszustand einer Person handle, der nicht objektivierbar sei. Begriffe wie „Homophobie“ seien Teile politischer Konzepte, die man ausdiskutieren könne, jedoch nicht zu beliebig interpretierbaren strafrechtlichen Tatbeständen machen dürfe. Die Experten wiesen darauf hin, dass die Rechtsprechung der letzten Jahre gezeigt habe, dass solche Normen der „political correctness“ regelmäßig nur zugunsten bestimmter Gruppen verwendet würden: etwa werde der Islam weit häufiger und schärfer geschützt als das Christentum. Es drohe die Durchsetzung politischer Agenden mit dem Strafrecht als der schärfsten Keule des Staates, die auch jegliche sachlich vorgetragene Kritik immunisieren könnte. Selbst wenn es nur zu vereinzelten Verurteilungen käme, hätten diese eine verheerende Folgewirkung, nämlich das Schweigen der eingeschüchterten Mehrheit.

Die Plattform zitierte auch ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach auch solche Ideen oder Informationen von der Meinungsfreiheit umfasst seien, die „verletzen, schockieren oder beunruhigen“. Der Entwurf konterkariere diese Rechtsprechung, indem er einem schockierten oder beunruhigten „Opfer“ ermögliche, ohne Kostenrisiko und mit eigener Prozessbegleitung ein Strafverfahren wegen „Hasses“ anzustrengen. Die Redefreiheit als der Dreh- und Angelpunkt einer Gesellschaft freier Menschen werde damit weiter ausgehöhlt. Notwendig wäre vielmehr eine rechtliche Handhabe von Nutzern, deren Beiträge aus nicht nachvollziehbaren Gründen gelöscht wurden; eine solche sehe der Entwurf aber nicht vor.


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