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Bischöfe Kanadas warnen: Verkündigung des Christentums würde kriminalisiert

27. Oktober 2020 in Weltkirche, 3 Lesermeinungen
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Ein Gesetzesvorschlag zum Verbot von Konversionstherapien könnte religiöse Unterweisung und sogar private Gespräche zwischen Eltern und Kindern verboten sein könnten, wenn der Gesetzestext streng interpretiert werde.


Ottawa (kath.net/LifeSiteNews/jg)

Die katholische Bischofskonferenz Kanadas hat in einer kritischen Stellungnahme zu einem Gesetzesvorschlag gegen Konversationstherapien davor gewarnt, dass sogar private Gespräche zwischen Kindern und Eltern kriminalisiert werden könnten.

 

Das Gesetz soll Konversionstherapien verbieten, die als „Verfahren, Behandlung oder Dienst, welcher die sexuelle Orientierung einer Person in Richtung heterosexuell oder Geschlechtsidentität in Richtung cisgender ändern soll oder nicht-heterosexuelle Attraktion oder sexuelles Verhalten unterdrücken oder verringern will“, definiert.

 

Die katholischen Bischöfe Kanadas betonen in ihrer Stellungnahme vom 7. Oktober, dass jede Zwangstherapie oder unfreiwillige Behandlung unethisch seien und gegen die Würde der Person verstoßen würden. Der Gesetzestext sei allerdings derart mehrdeutig formuliert, dass religiöse Unterweisung und private Gespräche unter das Verbot fallen könnten, wenn der Gesetzestext streng interpretiert würde. Personen, die aus freier Entscheidung chirurgische Eingriffe zur „Geschlechtsumwandlung“ rückgängig machen wollten, könnten in Schwierigkeiten kommen, wenn sie Hilfe suchen. Gleiches gelte für Menschen, die ungewollte gleichgeschlechtliche Neigungen bei sich feststellen.


 

Ein besonders heikles Thema sei die mögliche Verletzung der Privatsphäre der Familie. Private Gespräche zwischen Eltern und Kindern über Fragen der menschlichen Sexualität könnten als öffentlich erklärt werden und Gegenstand der Strafverfolgung werden. Daraus würden sich prinzipielle Fragen über die Legitimität der staatlichen Überwachung, Vertraulichkeit und Achtung der Privatsphäre ergeben. Als erstrangige Erzieher hätten die Eltern das Recht, ihre Kinder nach ihren ethischen und religiösen Überzeugungen zu erziehen, heißt es in der Stellungnahme.

 

Die Bischöfe befürchten, dass die Verkündigung des Christentums und anderer Religionen über die menschliche Sexualität als Straftat interpretiert werden könnte. Das würde auch den Religionsunterricht betreffen. Einrichtungen, die Personen mit gleichgeschlechtlichen Neigungen empfehlen, enthaltsam und im Einklang mit der Lehre des Evangeliums, den Moralprinzipien der katholischen Kirche und den Vorgaben ihres eigenen Gewissens zu leben, würden ebenfalls kriminalisiert, merken die Bischöfe an.

 

Auch die evangelikale Vereinigung „Evangelical Fellowship of Canada“ hat in einem offenen Brief an den Justizminister Kanadas ähnliche Kritikpunkt an dem Gesetzesvorschlag geäußert.

 


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Lesermeinungen

 Ehrmann 27. Oktober 2020 

Ja, wir müssen bereit werden, eine Märtyrerkirche zu sein - in den ersten Jahrhunderten war man stol

Immer wieder gab es solche Prüfungen - angefangen beim AT über Glaubenskriege und Französische Revolution bis heute - nur daß die Verfolgungen subtiler erscheinen und von innen kommen. Nun, auch der Ägyptische Josef wurde von seinen Brüdern verkauft, von der Frau seines Herrn verleumdet, verbrachte viele Jahre im Gefängnis und wurde über Nacht zum Vizekönig von Ägypten, - und er jammerte nicht, er rächte sich nicht, sondern half seinen Brüdern aus ihrer Not. Ich denke, wie Job müssen wir lernen, die Wege Gottes zu akzeptieren, auch wenn es SEHR schwer fällt. Die hl. Perpetua raufte mit ihrem Vater, weil sie die Wahrheit des christlichen Heiles nicht aufgeben konnte (siehe Martyrologium).Wenn in Rom die Lichter ausgehen, müssen wir alle noch mehr leuchten.


1
 
 antony 27. Oktober 2020 

In Deutschland gibt es bereits ein solches Gesetz

Das "Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen" bedroht Maßnahmen, die auf die Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität gerichtet sind, mit bis zu einem Jahr Haftstrafe.
Ausdrücklich geht es dabei nicht nur um therapeutische Maßnahmen, sondern um Interventionen jeglicher, Art, durch wen auch immer.
Nach dem Buchstaben des Gesetzes wäre es auch möglich, einen Priester zu bestrafen, der dem Beichtenden die Auflösung der geschlechtlichen Gemeinschaft mit seiner Freundin bis zur Eheschließung nahe legt - "Unterdrückung einer selbstempfundenen geschlechtlichen Identität"!

Die Werbung für solche Maßnahmen kann als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 30.000 € geahndet werden.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/verbot-konversionstherapie-1707674
https://www.gesetze-im-internet.de/konvbehschg/BJNR128500020.html


3
 
 Chris2 27. Oktober 2020 
 

Nicht alle Diktaturen kamen über Nacht.

Bei manchen konnte man die Zeichen an der Wand bereits lange zuvor erkennen. Und die Nachwelt wird vorwurfsvoll fragen: Warum habt Ihr nichts getan, als man es noch konnte?


5
 

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