Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Ein unvermeidliches Schisma?
  2. Bischof Würtz ist offen für Frauenordination
  3. Nach Schisma der FSSPX: Frankreichs altrituelle Katholiken stehen zu Papst Leo XIV.
  4. Beichten und Eheschließungen ungültig!
  5. Piusbruderschaft legt Einspruch gegen Exkommunikatons-Dekret ein
  6. Erzbistum Hamburg: Eltern wehren sich gegen LGBT-Sexualkonzept in katholischen Schulen
  7. „Beten wir, dass den Gläubigen leichterer Zugang zur überlieferten Form der Messe ermöglicht wird"
  8. Mehr Kirchensteuer bei weniger Mitgliedern
  9. Heute ist es eine finnische Abgeordnete und Großmutter; morgen könnten es leicht Sie sein!
  10. Glaubte Papst Benedikt XVI. an die nahende Endzeit?
  11. Kardinal Rouco/Madrid: Der Synodale Weg in Deutschland umgeht das Kirchenrecht
  12. "Wir wollen den Glauben verteidigen gegenüber häretischen Interpretationen und Verfälschungen!"
  13. König Charles III. nicht mehr ‚Verteidiger des Glaubens‘?
  14. Bereits vierte Kirchenübergabe an Kopten in Wien
  15. Ann Widdecombe, britische konservative Ex-Ministerin (78), wurde zu Hause ermordet

Linke US-Verfassungsrichterin Ginsburg an Krebs gestorben - Kommt katholische Höchstrichterin?

19. September 2020 in Aktuelles, 26 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


US-Präsident Trump kann einen 3. Höchstrichter ernennen. Damit könnte jetzt die Stunde der Katholikin Amy Coney Barrett (siehe FOTO) schlagen. Im Senat bekam sie bereits bei einer Abstimmung zum Berufungsgerichtshof eine Mehrheit


 

USA (kath.net)

Ruth Bader Ginsburg ist tot. Die links-liberale Höchsrichterin verstarb am gestrigen Freitag im Alter von 87 Jahren an Krebs. Damit bekommt US-Präsident Donald Trump wenige Wochen vor den US-Wahlen die Chance einen weiteren konservativen Höchstrichter für den Supreme Court zu ernennen. 2017 nominierte er Neil Gorsuch und 2018 Brett Kavanaugh. Die Ernennung sind deswegen so wichtig, weil diese auf Lebenszeit ernannt sind und damit auf Jahrzehnte dieses wichtige Gremium beeinflussen können. Die Richter müssen vom Senat bestätigt werden, dort haben die Republikaner derzeit eine Mehrheit von 53 von 100 Sitzen. Mitch McConnell, der Mehrheitsführer der Republikaner im Senat, hat bereits angekündigt, dass es eine Abstimmung geben werde.


 

Damit könnte jetzt in den USA die Stunde der Katholikin Amy Coney Barrett (siehe Foto!) schlagen. Die 48-jährige ist ehemalige Professorin von Notre-Dame und auch ehemalige Mitarbeiterin vom berühmten US-Höchstrichter Antonin Scalia. Coney ist Mutter von sieben Kindern und wurde von Trump bereits auf ein Berufungsgerichtshof berufen.  Bei der Abstimmung im Senat bekam sie als Richterin für den Berufungsgerichtshof mit 55 Stimmen auch Stimmen einiger gemäßigter Demokraten. John Malcolm, ein Rechtsexperte der konservativen Heritage Foundation, hat bei Bloomberg bereits in der Nacht erklärt, dass Amy Coney Barrett die Topkandidatin dafür sein wird, Ginsburg zu ersetzen.  Für Trump selber dürften sich mit der Ernennung die Wahlchancen durchaus verbessern, da er damit ein Top-Thema für die nächsten Wochen hat und die Ernennung von konservativen Höchstrichtern ein ganz gewichtiger Grund war, warum er 2016 von gläubigen Christen gewählt wurde.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Mehr Kirchensteuer bei weniger Mitgliedern
  2. Beichten und Eheschließungen ungültig!
  3. Bischof Würtz ist offen für Frauenordination
  4. Nach Schisma der FSSPX: Frankreichs altrituelle Katholiken stehen zu Papst Leo XIV.
  5. König Charles III. nicht mehr ‚Verteidiger des Glaubens‘?
  6. Universität Aberdeen prüft intern Hasskommentar eines Angestellten gegen Ann Widdecombe
  7. Heute ist es eine finnische Abgeordnete und Großmutter; morgen könnten es leicht Sie sein!
  8. Ein unvermeidliches Schisma?
  9. Glaubte Papst Benedikt XVI. an die nahende Endzeit?
  10. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  11. Ann Widdecombe, britische konservative Ex-Ministerin (78), wurde zu Hause ermordet
  12. „Priesterberufungen in Europa: Wachstum in Frankreich, Krise in Deutschland“
  13. „Abgeordnete, die das Gesetz zur Sterbehilfe unterstützen, können nicht mehr zur Kommunion gehen“
  14. Kardinal Rouco/Madrid: Der Synodale Weg in Deutschland umgeht das Kirchenrecht
  15. „Was, wenn sich herausstellt, dass Ann Widdecombe eine Märtyrerin war?“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz