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Jim Caviezel: Verbot des Kirchenbesuches ist Form der Christenverfolgung

21. September 2020 in Chronik, 1 Lesermeinung
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Die Verfassung garantiere das Recht auf Leben, Freiheit und Streben nach Glück - ‚Warum darf ich dann nicht in die Kirche gehen?’, wundert sich der Schauspieler.


USA (kath.net/LifeSiteNews/jg)

Der Schauspieler Jim Caviezel hat die Schließung von Kirchen im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie als Form der Christenverfolgung bezeichnet.

 

Caviezel, der durch seine Darstellung von Jesus Christus in dem Film „Die Passion Christi“ bekannt wurde, sprach mit Breitbart News Daily über seinen neuen Film „Infidel“ (dt. „Ungläubiger“). Er spielt einen US-Amerikaner, der im Nahen Osten während einer Konferenz in Kairo entführt wird und sich in einem Gefängnis im Iran wiederfindet, wo ihm Spionage vorgeworfen wird. Seine Frau reist in den Iran um seine Freilassung zu erwirken.


 

Christen würden in Ländern wie dem Iran und China wegen ihres Glaubens verfolgt, sagte Caviezel bevor er auf sein Heimatland zu sprechen kam. „Wir müssen nicht weiter als in die Vereinigten Staaten gehen, wo Du nicht in die Kirche gehen kannst“, sagte er wörtlich. Die Verfassung garantiere „unveräußerliche Rechte“ auf Leben, Freiheit und Streben nach Glück. „Streben nach Glück. Warum kann ich nicht in die Kirche gehen?“, fragte Caviezel.

 

Im Flugzeug sei es erlaubt nebeneinander zu sitzen, wenn man eine Maske trage. Hier würde sich das Virus nicht verbreiten. Das Virus wisse, dass es das nicht dürfe. Doch in einer Kirche sei das Virus plötzlich überall, merkte er ironisch an.


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Lesermeinungen

 SCHLEGL 23. September 2020 
 

Staatliches Verbot zum Kirchenbesuch

Ein solches Verbot KANN es legitimer Weise nicht geben! Freie Religionsausübung ist ein Grundrecht, das in den meisten Staaten in der Verfassung verankert ist. Die staatlichen Behörden können lediglich bei gesundheitlichen Gefahren, etwa durch Epidemien, mit der Kirche geeignete Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung einer Infektionskrankheit vereinbaren. Das können, zum Beispiel wie jetzt bei Corona, ABSTANDSREGELUNGEN sein, beziehungsweise HÖCHSTZAHLEN , die bei dem geforderten Abstand erreicht werden können. Es ist dann Sache der Hierarchie mit Fachleuten aus dem Bereich der Medizin, festzulegen, ob bei der Spendung der Sakramente weitere Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden müssen. (Mundschutz, Abstand, Verwendung je eines eigenen Löffels bei jedem Kommunikanten im byzantinischen Ritus, Verbot des gemeinsamen Trinkens aus dem gleichen Kelch, zum Beispiel in Ordensgemeinschaften, oder bei größeren Konzelebrationen. Dies festzulegen ist aber Sache der kirchlichen Oberen.


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