Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Mater populi fidelis
  2. Kardinal Müller: Der Progressismus, nicht die Tradition spaltet die Kirche
  3. Deutsche Bischöfe stellen sich que(e)r zur Lehre der Kirche
  4. ‚Niemand wird zugrunde gehen’. Das Gedächtnis der Verstorbenen und die Hoffnung der Auferstehung
  5. ‚Gute Laune‘-Tanzeinlage bei Messe zu Allerheiligen
  6. Vatikan kündigt bevorstehende Veröffentlichung eines Dokuments zu Monogamie an
  7. Evangelische Pfarrerin segnet VIER Männer in sogenannter „Polyhochzeit“
  8. Kardinal Schönborn stellt sich gegen das Kopftuchverbot
  9. Vatikan möchte Seligsprechungsprozess für Isabella I. „pausieren, aber nicht beenden“
  10. 'Wir sind bereit, willens und fähig, unsere große christliche Bevölkerung weltweit zu schützen!'
  11. Kardinal Fernandez, Präfekt des Glaubensdikasteriums: „Synodalität: Warum nein und warum ja?“
  12. Ablösung der wegen der 1803 erfolgten Konfiszierung von Kirchenvermögen zu zahlenden Staatsleistung
  13. Papst bestätigt neuen Abt für Saint-Maurice in der Schweiz
  14. „Soll ich mich denen anschließen, die immer mehr polarisieren und nach links oder rechts rücken?“
  15. „Ich hatte die Wahl, Jesus zu verleugnen, um freizukommen, aber ich sagte nein“

Marsch fürs Läbe wird auf die Strasse gestellt

6. September 2020 in Schweiz, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Am 19. September hätte im Kongresszentrum „gate27“ in Winterthur das „Marsch fürs Läbe-Träffe“ stattfinden sollen. Doch nun wurde der Veranstaltung die Lokalität entzogen.


Zürich (kath.net/ pm)

An einer Sitzung mit dem Organisationskomittee (OK) vom Marsch fürs Läbe teilte die Winterthurer Polizei am 1. September mit, dass es sowohl in der Stadt Winterthur als auch im Internet eine grosse, linksextreme Mobilisierung gebe, um die Veranstaltung der Lebensrechtler zu verhindern. Die Polizei rechne damit, dass sich eine grosse Gruppe Gewaltbereiter zu einer unbewilligten Demo versammeln werde, zu welcher Linksextreme und Gendergruppen um 12 Uhr im Stadthauspark am Veranstaltungstag des Lebensrechtstreffens aufrufen. Diese Gruppierungen würden dann direkt in Richtung des nahe gelegenen gate27 ziehen. Die Polizei müsse das Konferenzzentrum folglich mit dem für Winterthur bisher grössten Polizeiaufgebot abriegeln. Nur so könne die Sicherheit Teilnehmenden, die sich zum grossen Teil aus Familien mit Kindern zusammensetzen, garantiert werden.

 

Nachdem die Polizei die Brisanz der Situation bedrohlich geschildert hatte, hat sich die Geschäftsleitung des gate27 in der Folge entschieden, den Veranstaltern das Gastrecht für das „Marsch fürs Läbe-Träffe“ zu entziehen. Das veranstaltende OK bedauert diesen Entscheid ausserordentlich. Die Polizei konnte die heftigen linksextremen Angriffe im Verlauf der letzten Jahre in Zürich und Bern immer bestens abwehren. Dies wäre auch 2020 in Winterthur möglich gewesen. Die Befürchtungen der Verantwortlichen des gate27 hinsichtlich etwaiger Gebäudeschäden und unangenehmer Einschränkungen ist zwar teilweise verständlich. Dennoch zeigen sich die Veranstalter des „Marsch fürs Läbe“ enttäuscht, dass Gewaltandrohungen von linksextremer Seite zu solchen Absagen führen. Dies komme einem Einknicken vor der Gewalt und einer massiven Einschränkung der Meinungsfreiheit gleich.


 

Ein kleine, links-anarchistische Minderheit hat es nun geschafft, eine Veranstaltung in einem privaten Kongresszentrum zu stoppen. Der Anwalt des Vereins Marsch fürs Läbe wird prüfen, wie gegen die Verursacher der Verhinderung geklagt werden kann. Ebenfalls werden die Qualität der präventiven Arbeit der Polizei und das für den 19. September vorgelegte Dispositiv unter die Lupe genommen. Die Veranstalter bemängeln die Arbeit der Winterthurer Polizei mit klaren Worten. Die Ordnungskräfte verfügten über hunderte von Namen der linksextremen Gegnerschaft.

 

Die Zürcher Polizei hatte 2019 ca. 175 Personen aus diesen Angreiferreihen eingekesselt und ihre Identität festgehalten. Es kam es zu etlichen Anzeigen, Verurteilungen und Bestrafungen. 2015 wurden von der Zürcher Polizei ebenfalls 100 Personen verhaftet. Der Polizei sind folglich die Namen vieler Gewaltbereiter bekannt. Zudem schickte das Organisationskomitee des Marsches der Polizei bereits im Juli 2020 eine Liste mit Mail-Adressen von potenziellen Gegnern. Die Liste zeigte auf, von welchen Mailaccounts hunderte von falschen Anmeldungen für den Anlass am 19. September übermittelt wurden, um die Arbeit der Veranstalter zu stören. Auch Postadressen waren auf der Liste ersichtlich.

 

Es wird abzuklären sein, wie die Polizei mit diesen Informationen umgegangen ist und welche präventive Abwehr entwickelt wurde. Aktuell macht es den Anschein, dass einmal mehr der bequeme Weg gewählt wurde und der Einschränkung der Meinungsfreiheit und der Kapitulation des Rechtsstaates der Weg bereitet wird. Die Polizei muss sich nun den Vorwurf gefallen lassen, das Erreichen der linksextremen Zielsetzung möglich gemacht zu haben. Die Drohszenarien, die von polizeilicher Seite geschildet wurden, haben in der Folge die Geschäftsleitung des gate27 davon überzeugt, dass der Marsch fürs Läbe auszuladen ist. Der Marsch steht nun auf der Strasse – wo er ja aber dank der Zürcher Stadtregierung ebenfalls nicht sein darf. Es stellt sich die Frage, ob das nun das Szenario ist, wie die Schweizer Gesellschaft zukünftig mit Meinungen umgehen will, die gewaltbereiten Gruppierungen nicht reinpassen. Ist der Staat noch bereit, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu verteidigen?

 

Das OK wird nun prüfen, wie die Botschaft „fürs Läbe“, für die sich die Veranstalter einsetzen, dennoch an die Öffentlichkeit getragen werden kann. Dem Marsch fürs Läbe gehören verschiedene Organisationen und Vereine an, die sich für das Leben und Wohl der Schwächsten, nämlich der ungeborenen Kinder, einsetzen – ganz gemäss der Präambel der Schweizer Bundesverfassung „Die Stärke des Volkes misst sich am Wohl der Schwachen“.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Pro-Life

  1. "Wir müssen jedes Leben schützen"
  2. Trump begnadigt 23 Lebensschützer – „Es ist eine große Ehre, dies zu unterzeichnen“
  3. Mit allen Mitteln gegen das Recht auf Leben
  4. ALfA: Ohne Recht auf Leben gibt es überhaupt keine Rechte
  5. Studie zweifelt an Sicherheit und Datengrundlage von Abtreibung
  6. Polen bleibt Pro-Life
  7. Pro-Life-Song unter Top 5 bei iTunes

Schweiz

  1. Schweiz: 'Katholische' Frauenorganisation verzichtet auf das 'katholisch'
  2. Rüge für die Schweizer Bischöfe
  3. «Ich komme nicht, um zu weinen!»
  4. GfbV kritisiert Wiederwahl von China in den UN-Menschenrechtsrat scharf
  5. Verbot von Taufen im Genfersee – Beschwerde beim Bundesgericht
  6. 'Liturgie nicht zum Experimentierfeld persönlicher Vorhaben machen'
  7. RedWeek: Über 60 Pfarreien in der Schweiz beteten für verfolgte Christen






Top-15

meist-gelesen

  1. Mater populi fidelis
  2. Deutsche Bischöfe stellen sich que(e)r zur Lehre der Kirche
  3. Die drei Nonnen von Goldenstein - Jetzt wird die Justiz aktiv
  4. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  5. Kardinal Müller: Der Progressismus, nicht die Tradition spaltet die Kirche
  6. Er hat den Tod für immer verschlungen. Auf dem Weg zum Fest ohne Ende, wo wir erwartet werden
  7. 'Wir sind bereit, willens und fähig, unsere große christliche Bevölkerung weltweit zu schützen!'
  8. ‚Gute Laune‘-Tanzeinlage bei Messe zu Allerheiligen
  9. Evangelische Pfarrerin segnet VIER Männer in sogenannter „Polyhochzeit“
  10. Kardinal Fernandez, Präfekt des Glaubensdikasteriums: „Synodalität: Warum nein und warum ja?“
  11. Kremsmünster: Abt Eckerstorfer für theozentrische Wende in der Kirche
  12. ‚Niemand wird zugrunde gehen’. Das Gedächtnis der Verstorbenen und die Hoffnung der Auferstehung
  13. Die Heiligkeit der Kirche. Wenn das Credo Schuberts schweigt und die Heiligen von heute antworten
  14. Auf den Spuren von Nicäa – Das Erste Konzil der Christenheit in einer neuen Dokumentation
  15. ‚Per aspera ad astra‘. Bildung, Heiligkeit und das ‚freundliche Licht’ John Henry Newmans

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz