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Lernen aus der Corona-Krise

29. August 2020 in Spirituelles, 5 Lesermeinungen
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Wie weit darf kirchliches Leben eingeschränkt werden? - Gedanken von P. Justin Minkowitsch OCist - / VISION2000


Wien (kath.net/VISION2000.at)

Mit der Covid-19 Pandemie sind ab Mitte März 2020 restriktive Einschränkungen des kirchlichen, öffentlichen und privaten Lebens einhergegangen. Alle diese Maßnahmen hatten unter Zeitdruck zu erfolgen. Auch war zu diesem Zeitpunkt zu bedenken, dass bei leichtfertigen Sonderwegen – die möglicherweise Neuinfektionen und Lebensgefährdung hervorrufen könnten – sich im Nachhinein, von Haftungsfragen abgesehen, auch eine massive Gewissens- und Verantwortungsproblematik stellen würde. Unter Berücksichtigung dieser Fakten sei dennoch der Versuch unternommen, im Rückblick Schluss­folgerungen für die Zukunft zu ziehen.



Während in den Mainstreammedien oftmals über Ausgangsbeschränkungen, geschlossene Geschäfte und Lokale sowie abgesagte Kultur- und Sportveranstaltungen geklagt wurde, fand ein nicht minder essentieller Lebensbereich in der öffentlichen Wahrnehmung kaum Beachtung: der Bereich des religiösen Lebens. Als die österreichische Bundesregierung mit der österreichischen Bischofskonferenz übereinstimmend die Aussetzung öffentlicher Gottesdienste ab dem 16. März 2020 verkündete, wurde ein Großteil der Gläubigen zum „Besuch“ von Fernseh-, Streaming- und Radiomessen gezwungen.

 

Um sich ein Urteil zu bilden, wie wenig dies wirklich Ersatz für die echte Teilnahme an der Eucharistie ist, seien nur einige Aspekte dieses zentralen Geschehens erwähnt: Kernpunkt der Eucharistie ist, dass der Heiland selbst – hier und jetzt – erleb- und erfahrbar wird und seine Gnaden authentisch und direkt mitteilt. Das Messopfer ist zur Zuwendung der Heilskraft des Opfers Christi am Kreuz. „Die Kirche lebt von der Eucharistie“ – lesen wir bei Johannes Paul II. in seiner Eucharistieenzyklika Ecclesia de Eucharistia. Das 2. Vatikanische Konzil lehrt – in Kontinuität mit anderen Konzilien und päpstlichen Lehrschreiben –, dass die heiligste Eucharistie das Heilsgut der Kirche in seiner ganzen Fülle, Christus selbst, unser Osterlamm und das lebendige Brot enthält. Durch Sein Fleisch wird den Menschen das Leben gespendet.



Die Heilige Schrift stützt die Sichtweise der umfassenden Lebensvermittlung: „Das Brot, das ich gebe, ist mein Fleisch für das Leben der Welt” (Joh 6, 51). Hilarius, Gregor von Nyssa, Augustinus, Johannes Chrysos­tomus und Cyrill von Alexandrien führen die Rettung der Menschen und ihre Eingliederung in den mystischen Leib Christi geradezu auf die Eucharistie zurück.
Noch wesentlicher sind die Rechte Gottes auf direkte Anbetung und liebende Ehrfurcht angesichts des, in die Messe eingeschriebenen, Kreuzesopfers seines Sohnes sowie die Logik sakramentalen Glaubens: Wer z.B. sagt, die Sakramente seien nur eingesetzt, um den Glauben zu nähren – ist laut Konzil von Trient ebenso mit dem Ausschluss belegt – wie jene, die sagen, die Sakramente seien nicht zum Heil notwendig und die Menschen erlangten ohne sie oder den Wunsch nach ihnen die Gnade der Rechtfertigung.


Was auf den ersten Blick also als passable Ersatzlösung erscheint, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als gravierender Einschnitt in das Glaubensleben jedes Einzelnen und bestenfalls als fragmentarischer Ersatz. Neben dem gemeinschaftlichen Feiererlebnis, verwehrt das Verbot, die heilige Messe zu besuchen, den Gläubigen den Zugang zur „ordentlichen Nahrung“ des Christen. Hier ist nach besseren Lösungen zu suchen.


Auch das de facto Verbot der Mundkommunion, das gemäß der Rahmenordnungen der österreichischen Bischofskonferenz (insofern sie jeweils diözesane Rechtskraft erfuhr) von Mitte März bis 20. Juni bestand und somit ab Mitte Mai auch die öffentlichen Gottesdienste betraf, hat das Leben vieler Gläubiger, für die aus Gewissensgründen einzig die Mundkommunion in Frage kommt, massiv eingeschränkt. Vielfach wurde mit dem Hygieneaspekt argumentiert, der sich jedoch von ärztlicher Seite betrachtet zum Teil als unstimmig erweist. Außerdem ist ein derartiger Eingriff prinzipiell nur für den Zeitraum vertretbar, in dem ein, der Schwere entsprechender Anlass vorliegt und wo klar ist, dass nicht anders dem hohen Gefahrenpotential entgegengewirkt werden kann.

 

Besonders problematisch im Hinblick auf die Covid-19-Verordnungen – auch von menschlicher Seite – ist die (temporäre oder auf schwer erkrankte Personen bezogene) Einschränkung der Krankensalbung/Sterbesakramente zu sehen, da es hier um die Glauben, Hoffnung und Liebe stärkende Wirklichkeit in der Begleitung von Menschen in ihren (zumeist) letzten Lebenswochen bzw. bei Sterbenden geht. Auch die beschränkte Teilnehmerzahl bei Beerdigungen hat den trauernden Familien sehr viel abverlangt.

 

Die hier beschriebenen Einschränkungen werfen die Frage nach deren Verhältnismäßigkeit auf. In Can. 213 des CIC ist in Bezug auf geistliche Hilfe, insbesondere bezüglich der Sakramente, ein grundsätzlicher Rechtsanspruch der Gläubigen gegenüber ihren Hirten normiert (wenngleich nicht von absoluter Geltung): „Die Gläubigen haben das Recht, aus den geistlichen Gütern der Kirche, insbesondere dem Wort Gottes und den Sakramenten, Hilfe von den geistlichen Hirten zu empfangen.“

 

Weil hier die ewigen Güter und die Verantwortung der Hirten, den Gläubigen den Zutritt zu diesen zu ermöglichen, zentrales Thema sind, gilt es, diese Situation aufzuarbeiten. Es bietet sich an, die Fragen in interdisziplinären Beratungsgremien zu erörtern. Dabei sind auch die Gläubigen einzubeziehen und gefordert, ihre Erfahrungen einzubringen, damit künftig nicht wegen ähnlich massiver Einschränkungen des Glaubenslebens bei vielen ebenso viel Unmut erzeugt wird wie in den vergangenen Monaten.



Der Autor ist Pfarrer von Annaberg in Niederösterreich und Autor des Buches "Das Sakrament der Sakramente" (Zur Theologie der Eucharistie in der Corona-Krise. Eine dogmatische Erörterung. Von P. Justin Minkowitsch. 7,77 € (zzgl. Versand), Bestelladresse: P. Justin Minkowitsch, Annarotte 9, A-3222 Annaberg, [email protected])


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