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Gericht: Straffreie Abtreibungen in Deutschland dürfen nicht mit Holocaust verglichen werden

21. August 2020 in Prolife, 43 Lesermeinungen
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Hamburger Gericht hat auch festgestellt, dass "an ihren Händen klebt Blut" und "Abtreibung ist ein verabscheuungswürdiges Verbrechen" legitime Meinungsäußerungen im Zusammenhang mit Abtreibung sind.


Hamburg (kath.net)

Straffreie Abtreibungen in Deutschland dürfen nach Meinung des Hamburger Landgerichts nicht mit dem Holocaust verglichen werden. Daher müssen entsprechende Aussagen auf der Internetseite "babykaust.de" des deutschen Lebensschützers Klaus Günter Annen unterlassen werden. Dies bericht die epd. Zur Klage kam es durch die deutsche Abtreibungsärztin Kristina Hänel. Das Gericht hat auch festgestellt, dass Aussagen der Website, dass an "ihren Händen Blut klebt" und Abtreibung ein "verabscheuungswürdiges Verbrechen" sei, hingenommen werden müssen. Annen hatte in den letzten Jahren hunderte Strafanzeigen gegen Abtreibungsärzte gestellt und auf seiner Homepage eine Liste mit 1.200 Abtreibungsärzten und -kliniken veröffentlicht. Hänel selbst wurde vor geraumer Zeit von einem deutschen Gericht wegen Werbung für Abtreibung nach Paragraf 219a Strafgesetzbuch angeklagt und zu einer Geldstrafe verurteilt.



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