
Deutscher Corona-Irrsinn: Kinder sollen Eltern weggenommen werden können14. August 2020 in Deutschland, 28 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Bei Corona-Verdacht möchten einige Gesundheitsämter Kinder den Eltern wegnehmen, wenn diese nicht getrennt in Familien isoliert werden
Berlin (kath.net)
In Deutschland möchten planen laut einem Bericht der "Neue Westfälischen Zeitung" mehrere Bundesländer, dass bei Corona-Verdacht Gesundheitsämter Kinder den Eltern wegnehmen können, wenn diese nicht in häuslicher Quarantäne und auch getrennt von den Familien isoliert werden. Schon bei einem Verdacht auf einer Corona-Infektion sollen Kinder beispielsweise Mahlzeiten getrennt von der eigene Familie einnehmen. Die Zeitung beruft sich unter anderem auf Anordnungen von Gesundheitsämter in Hessen und Baden-Württemberg. Wörtlich heißt es in einem Schreiben an Eltern von Kinder, die zwischen drei und elf Jahre alt sind: "Ihr Kind muss im Haushalt Kontakte zu anderen Haushaltsmitgliedern vermeiden, indem Sie für zeitliche und räumliche Trennung sorgen. Keine gemeinsamen Mahlzeiten. Ihr Kind sollte sich möglichst allein in einem Raum getrennt von anderen Haushaltsmitgliedern aufhalten." 
Besonders bizarr ist, dass bei Nicht-Isolation der Kinder im eigenen Haushalt die Kinder aus der Familie gerissen und für die Dauer der Quarantäne in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden sollen. "Sollten Sie die Absonderung betreffenden Anordnungen nicht nachkommen oder ist aufgrund Ihres bisherigen Verhaltens anzunehmen, dass Sie der Anordnung nicht ausreichend Folge leisten, ist eine abgeschlossene Absonderung aufgrund des Bevölkerungsschutzes in einer geeigneten geschlossen Einrichtung erforderlich.", schreibt eines der Gesundheitsämter.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |