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USA: Oberster Gerichtshof lässt Beschränkungen bei Gottesdiensten in Kraft

31. Juli 2020 in Chronik, 5 Lesermeinungen
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In Nevada dürfen höchsten 50 Personen einen Gottesdienst besuchen. Spielkasinos hingegen dürfen Gäste einlassen, bis 50 Prozent ihres Fassungsvermögens erreicht sind. Bei großen Kasinos können das mehrere tausend Menschen sein.


Washington D.C. (kath.net/lifesitenews/jg)

Der Oberste Gerichtshof der USA wird eine Bestimmung des Bundesstaates Nevada in Kraft lassen, welche religiöse Versammlungen auf 50 Personen beschränkt, Spielkasinos aber erlaubt, Personen einzulassen bis 50 Prozent ihres Fassungsvermögens erreicht sind.

 

Für die Kasinos bedeutet die Regelung, dass sie je nach Größe auch mehrere tausend Besucher aufnehmen dürfen. Die Calvary Chapel Dayton Valley, eine evangelikale Gemeinde in Dayton Valley, hat gegen die Bestimmung geklagt und ungerechtfertigte Diskriminierung gegen religiöse Gemeinschaften ins Treffen geführt, weil die Beschränkung auf 50 Personen unabhängig von der Größe des Gotteshauses gilt. Die Calvary Chapel möchte 90 Personen an ihren Gottesdiensten teilnehmen lassen. Das entspricht 50 Prozent ihres Fassungsvermögens.


 

Der Bundesstaat Nevada argumentierte, die Diskriminierung sei aus Gründen der Wahrung der öffentlichen Gesundheit und der Wirtschaft zulässig. Der Oberste Gerichtshof schloss sich dieser Ansicht mit einer knappen Mehrheit von fünf zu vier Richtern an.

 

Samuel Alito stellte in seiner vom Urteil abweichenden Rechtsmeinung fest, dass die Verfassung der USA die freie Ausübung der Religion nicht aber des Glücksspiels garantiere.

 

Brett Kavanaugh, der die Bestimmung ebenfalls abgelehnt hatte, betonte in seiner Stellungnahme, dass der Bundesstaat Nevada die Diskriminierung religiöser Gemeinschaften nicht ausreichend begründet hatte. Die Behörden hätten nicht zeigen können, warum bei Restaurants, Bars, Kasinos und Fitnessstudios weniger streng auf die öffentliche Gesundheit zu achten sei als bei Gottesdiensten. Wirtschaftliche Gründe seien ebenfalls nicht stichhaltig. Kein Präzedenzfall deute darauf hin, dass ein Bundesstaat eine Religion diskriminieren dürfe, weil die Religionsgemeinschaft keinen Profit erwirtschafte.

 

Auch Neil Gorsuch strich in seiner Stellungnahme heraus, dass beim Schutz der Gesundheit bei Kasinos ein anderer Standard vorgegeben werde als bei Gottesdiensten.


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Lesermeinungen

 josef-thomas 3. August 2020 
 

leider verständlich

In Kasinos wird nicht gesungen, daher ist das Ansteckungsrisiko geringer als bei einem Chor oder in der Kirche.


1
 
 Chris2 1. August 2020 
 

@Stephaninus

Meine Mutter sagte, "Sünde macht blind". Dass sich der Satz auch auf ganze Völker beziehen kann, war mir damals noch nicht bewusst, seit ein paar Jahren aber schon. Wie im alten Testament: "Und sie taten, was dem Herrn missfiel", dann folgte das Strafgericht. "Wir" töten unsere eigenen Kinder und holen uns stattdessen eine unbekannte Zahl bisweilen sogar kampferprobter junger Männer mit islamistischer Weltanschauung ins Haus. Wer 1 und 1 zusammenzählen kann und die "R-Zahl" bedenkt...


5
 
 Stephaninus 31. Juli 2020 
 

Zweierlei Mass überall

Heute sammelt eine Telefongesellschaft für diverse LGBTQ-Gemeinschaften. Das ist scheinbar völlig okay. Aber ich habe noch nie erlebt, dass solche Firmen u.ä. für die verfolgten Christen gesammelt hätten. Wir leben in einer Gesellschaft, die den Kompass verloren hat...fast überall.


7
 
 Herbstlicht 31. Juli 2020 
 

Sich endlich der Realität stellen!

Spätestens jetzt müssten nun aber jedem Bürger, selbst dem Kirchenkritiker, dem Glaubenslosen, jedoch auf Gerechtigkeit und Fairness Bedachten, die Augen aufgehen, auch ausserhalb der USA.
Eine gezielte, offensichtlich bewusst getroffene Benachteiligung von Christen!


5
 
 Robensl 31. Juli 2020 
 

Auch im Westen werden wieder Christen in Gefängnissen sitzen -hoffentlich

Ob die Bischöfe, allen voran der Papst, das wirklich ganz durchdacht hatten, als sie nicht nur vorschnell den Regierenden brav gefolgt sind, sondern sogar noch deren Corona-Verbote mit wohlfeilen Worten wie "Nächstenliebe" beweihräuchert haben? Solche Urteile sind wohl kaum überraschend in einer Zeit, in der Christen eine Minderheit sind und ja generell gilt: "So wie sie mich verfolgt haben...". Wenn dies selbst in den USA, die sich ja sogar auf religiöse Freiheit gründen, passiert, können wir uns im Westen in Zukunft auf Gefängnis gefasst machen, wenn wir Christen wirklich was wert sein wollen.


7
 

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