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| USA: Zwei Urteile des Obersten Gerichtshof zugunsten der Religionsfreiheit13. Juli 2020 in Weltkirche, 1 Lesermeinung Katholische Schulen dürfen bei der Auswahl von Religionslehrern Ausnahmen von Antidiskriminierungsbestimmungen in Anspruch nehmen - Die ‚Little Sisters of the Poor’ werden nicht gezwungen, Mitarbeitern Verhütungsmittel zu bezahlen Washington D.C. (kath.net/lifesitenews/jg) Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Mittwoch zwei Urteile gefällt, welche die Religionsfreiheit und die Unabhängigkeit religiöser Institutionen von staatlichen Interventionen bestätigen. Zwei katholische Schulen in Kalifornien haben Recht bekommen, die Qualifikation ihre Religionslehrer nach eigenem Verständnis des Glaubens beurteilen zu können. Der katholische Orden „Little Sisters of the Poor“ darf nicht gezwungen werden, Verhütungsmittel in die Krankenversicherungen seiner Mitarbeiter aufzunehmen, urteilten die Richter jeweils mit einer Mehrheit von sieben zu zwei Stimmen.
Religionslehrer an Katholischen Schulen
In Kalifornien hatten zwei Religionslehrerinnen zwei verschiedene katholische Grundschulen geklagt, weil sie wegen unzulänglicher Leistungen gekündigt worden waren. Die Anwälte der Schulen argumentierten, dass Religionslehrer in einem seelsorglichen Dienst stehen, auch wenn sie keine Seelsorger im engen Sinn sind. Daher falle es ausschließlich in den Bereich der konfessionellen Schulen, wen sie mit diesem Dienst beauftragen. Das Gericht schloss sich der Meinung an, dass bei Religionslehrern an konfessionellen Schulen die Ausnahmeregelung für seelsorgliche Dienste anzuwenden und deshalb bestimmte Antidiskriminierungsgesetze nicht zu berücksichtigen seien.
Die religiöse Erziehung und Formung der Schüler sei der Hauptgrund für die Existenz religiöser Schulen. Die Auswahl und Supervision der Religionslehrer gehöre zum Kern der Mission religiöser Schulen, schrieb Samuel Alito, einer der Richter, die für das Recht der Schulen entschieden haben.
Little Sisters of the Poor
Die „Little Sisters of the Poor“ kämpfen seit 2013 gegen die Bestimmung, in die verpflichtende Krankenversicherung („Obamacare“) für ihre Mitarbeiter Verhütungsmittel aufzunehmen, darunter solche, die auch abtreibend wirken. Dies war in der so genannten „Verhütungsverordnung“ der Regierung Obama für alle Arbeitgeber festgelegt worden.
Präsident Donald Trump hatte im Oktober 2017 einen Erlass unterzeichnet, der Ausnahmeregelungen für religiöse Arbeitgeber vorsieht. Der Bundesstaat Kalifornien hat gegen diesen Erlass geklagt und vor einem Appellationsgericht Recht bekommen. Die „Little Sisters of the Poor“ wollten sich dieser Entscheidung nicht unterwerfen und haben selbst Klage eingereicht, der nun der Oberste Gerichtshof stattgegeben hat.
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