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US-Unternehmen können aus religiösen Gründen die Bezahlung von Verhütungsmitteln ablehnen

10. Juli 2020 in Chronik, 4 Lesermeinungen
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US-Bischöfe begrüßen 7 : 2 - Höchstgerichtsurteil - Klare Niederlage für Obama-Regelung, die von Trump aufgehoben wurde


Washington DC. (kath.net)

Die US-Bischöfe haben eine Entscheidung des US-Verfassungsgerichts von dieser Woche begrüßt, in dem bestätigt wird, dass Unternehmen die Bezahlung von Verhütungsmitteln bei der Krankenversicherung ihrer Angestellten aus religiösen Gründen ablehnen können. Dies berichtet der "ORF". Die Höchstrichter bestätigen damit eine Regelung der Trump-Regierung aus dem Jahr 2017, in dem geregelt wurde, dass eine von dessen Vorgänger Barack Obama eingeführte Regel, die religiöse Einrichtungen auch gegen ihre eigenen Überzeugungen zur Bezahlung von Verhütungsmitteln für ihre Angestellten verpflichtete, rückgängig gemacht.


 

Erzbischof Thomas G. Wenski, der  Vorsitzenden des Ausschusses für Religionsfreiheit, und  Erzbischof Joseph F. Naumann, Vorsitzender des Ausschusses für Lebensschutz, zeigten sich über das Urteil begeistert. "Empfängnisverhütung ist keine Gesundheitsfürsorge, und die Regierung hätte niemals von vornherein vorschreiben dürfen, dass Arbeitgeber sie bereitstellen." heißt es in der Stellungnahme. Besonders erfreut zeigete sich Orden „Little Sisters of the Poor", die ursprünglich geklagt haben. Das Urteil ist mit 7:2 deutlich ausgefallen, nur die linken Richterinnen Ruth Bader Ginsburg und Sonia Sotomayor stimmten gegen die Ausnahme.


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