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Wegfall der 10-Quadratmeter-Regel pro Person - Maskenpflicht fast abgeschafft!

28. Mai 2020 in Österreich, 8 Lesermeinungen
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Österreichischen Bischöfe entschärfen nach zahlreichen Protesten von Gläubigen umstrittenen Corona-Regeln - Umstrittener Mund-Nasenschutz fällt weitgehend weg, nur mehr beim Bewegen in der Kirche, aber nicht beim Kommunionempfang


Wien (kath.net/KAP) Eine neue Rahmenordnung der Bischofskonferenz bringt weitere Erleichterungen bei katholischen Gottesdiensten, Taufen, Trauungen und Begräbnissen. Sie wurde am Donnerstag veröffentlicht, gilt ab Freitag (29. Mai) und ersetzt die bisherigen Richtlinien. Dem vorausgegangen war eine am Mittwoch veröffentlichte Verordnung des Gesundheitsministeriums, die weitere Lockerungen für öffentliche Gottesdienste und das religiöse Leben mit sich bringt. Die wichtigsten auf die Verordnung zurückgehenden Änderungen betreffen das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes und die Teilnehmerzahlen bei Hochzeiten und Begräbnissen, die deutlich erhöht werden.

 

Neu ist in der kirchlichen Rahmenordnung, dass die 10-Quadratmeter-Regel pro Gottesdienstteilnehmer in geschlossenen Räumen nicht mehr zum Tragen kommt. Diese Vorschrift beruhte auf der zwischen Staat, Kirchen und Religionen getroffenen Vereinbarung, die seit der Wiederzulassung öffentlicher Gottesdiensten Mitte Mai die Corona-Schutzmaßnahmen bei religiösen Feiern geregelt hat. Diese Vereinbarung läuft nun ebenfalls aus. Die Vorgaben der Bischöfe geschehen "im Wissen um die gebotene Verantwortung, die wir weiterhin füreinander haben", wird in der Rahmenordnung grundsätzlich festgehalten. "Weitere Anpassungen werden gemäß dem Verlauf der Pandemie erfolgen." "Gläubige, die aus gesundheitlichen Gründen Bedenken haben oder verunsichert sind, bleiben bis auf weiteres von der Sonntagspflicht entbunden", wird von den Bischöfen betont. "Für das Beten und Feiern zu Hause gibt es weiterhin verschiedene Hilfen und Angebote."

 

Vorgeschrieben ist in der kirchlichen Rahmenordnung weiterhin ein Mindestabstand von einem Meter zu Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt. Der Mindestabstand darf nur für den Zeitraum notwendiger und kurz andauernder liturgischer Handlungen unterschritten werden. Für das Betreten und Verlassen von Kirchenräumen sowie für das Bewegen innerhalb der Kirchenräume ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben, ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Detaillierte und geänderte Regeln gibt es für den Empfang der Kommunion: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Nach dem "Herr, ich bin nicht würdig" kann der Zelebrant nun laut die Worte sprechen: "Der Leib Christi". Die Gläubigen antworten gemeinsam mit "Amen". Diese Worte entfallen jedenfalls weiterhin beim unmittelbaren Akt der Kommunionspendung. Nachdem der Zelebrant selbst kommuniziert hat, muss er vor der Kommunionspendung den Mund-Nasen-Schutz anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren.


 

Wörtlich heißt es: "Beim Kommuniongang ist für die Gläubigen der Mund-Nasen-Schutz nun nicht mehr verpflichtend. Dafür sind aus hygienischen Gründen folgende Regeln zu beachten: Beim Gang zur Kommunion ist der Mindestabstand von 1 Meter immer einzuhalten. Gemeindegesang ist während der Kommunion nicht möglich. Es ist nur Handkommunion möglich. Zwischen dem Kommunionspender und dem Kommunionempfänger ist der größtmögliche Abstand einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass sich die Hände der Kommunionempfänger und Kommunionspender keinesfalls berühren. Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen zur Seite, um in genügendem Abstand und in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen." Hygiene, Ordner, Friedensgruß Die schon bisher bestehenden Hygienevorschriften gelten im Wesentlichen auch weiterhin.

 

Beim Kircheneingang sollen Desinfektionsmittel bereitgestellt werden, Flächen und Gegenstände, die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt bzw. desinfiziert werden, ein "Willkommensdienst" (Ordner) soll auf die Einhaltung der Bestimmungen achten. Die Weihwasserbecken bleiben weiterhin leer. Die Kirchen sollen vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet werden, die Körbchen für die Kollekte werden nicht durch die Bankreihen gereicht, sondern etwa am Kirchenausgang bereit gestellt. Sollte es unbeabsichtigt bei der Wahrnehmung eines liturgischen Dienstes doch zu einem direkten Handkontakt kommen, wenn sich etwa bei der Kommunionspendung die Hände berühren, so ist die liturgische Handlung zu unterbrechen.

 

Die Betroffenen waschen bzw. desinfizieren ihre Hände. Dann kann die Feier fortgesetzt werden. Hieß es bisher, dass das gemeinsame laute Beten und Singen "auf ein Minimum zu reduzieren" sei, so wird nun die Formulierung verwendet, dass beides "gering zu halten" ist. Der Friedensgruß mit der Hand bleibt weiterhin untersagt: Stattdessen sind als Friedenszeichen das "gegenseitige Anblicken und Zuneigen und die Zusage des Friedens möglich".

 

Bei Gottesdiensten im Freiem entfällt die bisherige Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. "Die wichtigste Grundregel ist stets einzuhalten: der Abstand von mindestens 1 Meter zwischen den Mitfeiernden", halten die Bischöfe fest und betonen, dass darauf auch bei Prozessionen und Bittgängen zu achten ist.

 

Weniger Abstand ist nur zwischen Personen erlaubt, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Darüber hinaus sollen wie schon bisher Desinfektionsmittel für alle sichtbar zur Verfügung stehen. Ein von der Pfarre zu stellender Willkommensdienst soll auf das Einhalten der Bestimmungen sowie eine angemessene Platzwahl hinweisen und achten. Beschränkungen gibt es weiterhin beim gemeinsamen Singen und Beten. Diese "bleiben wie im Kirchenraum derzeit noch stark eingeschränkt". Lockerungen gibt es bei der musikalischen Gestaltung: Hier "können eine Musikkapelle, ein Chor und verschiedene Ensembles beitragen. Die dafür geltenden rechtlichen Bestimmungen sind zu beachten. Ein entsprechend größerer Abstand zueinander und zur feiernden Gemeinde ist einzuhalten."

 

Weiters ist nach wie vor geregelt, dass die "Größe und die Zusammensetzung der feiernden Gemeinde in etwa der üblichen Gottesdienstgemeinde entsprechen" sollen. Es gehe somit um Pfarrgemeinden, Pfarrverbände und Seelsorgeräume, "die - im Großen und Ganzen - auch sonst miteinander Gottesdienst feiern", heißt es in einer Erläuterung. Neben der Vermeidung einer möglichen Infektion solle damit das Streuungsrisiko möglichst gering gehalten werden. "Vermieden werden sollen daher überregionale 'Großveranstaltungen' mit Gästen aus anderen Regionen", wird erklärt.

 

Weil die neuen Gottesdienst-Regeln auch für das Hochfest Fronleichnam (11. Juni) gelten, "kann die übliche feierliche Form der Prozession so in diesem Jahr nicht stattfinden", wird in der adaptierten Rahmenordnung erneut festgehalten. Gemeinsames Singen und Sprechen bleiben beim Fest noch stark eingeschränkt.

 

Erleichterungen gibt es gegenüber den ursprünglichen Regeln bei der musikalischen Gestaltung, wo jetzt "eine Musikkapelle, ein Chor und verschiedene Ensembles" zulässig sind. "Die dafür geltenden rechtlichen Bestimmungen sind zu beachten. Ein entsprechend größerer Abstand zueinander und zur feiernden Gemeinde ist einzuhalten." "Bei günstigem Wetter ist es möglich, dass die Eucharistie unter freiem Himmel gefeiert wird. Findet die Messe unweit der Kirche statt, kann anschließend das Allerheiligste in einfacher Form dorthin übertragen werden", heißt es weiter verdeutlichend. Sollte eine Prozession mit möglichst nur einer Statio geplant sein, dann nur in schlichter Form und unter Einhaltung aller Schutzmaßnahmen.

 

Nichts Neues findet sich in der Rahmenordnung hinsichtlich der gemeinsamen Feier von Erstkommunion und Firmung. Diese finden bis auf Weiteres nicht statt, sondern werden jeweils nach diözesanen Regelungen verschoben. Eine deutliche Lockerung gibt es hingegen bei kirchlichen Trauungen. Die Teilnehmerzahl ist nun nicht mehr auf den "engsten Familienkreis" beschränkt. Es dürfen bis maximal 100 Personen teilnehmen. Auch für Begräbnisse am Friedhof gilt nun die maximale Teilnehmerzahl von 100 Personen. Für Gottesdienste davor oder danach in einer Aufbahrungshalle oder Kirche gelten die entsprechenden Regeln der Rahmenordnung. Keine zahlenmäßigen Beschränkungen gibt es mehr für Taufen. Die Rahmenordnung enthält zum Taufritus einige Regeln zum Schutz des Kindes und der Beteiligten. So ist beim Übergießen mit Wasser und der anschließenden Salbung ein Mund-Nasen-Schutz für den Priester bzw. Diakon verpflichtend, um besonders auch beim Sprechen die Gefahr einer Tröpfcheninfektion zu reduzieren. Beichte und Krankenkommunion Keine neuen Änderungen gibt es hinsichtlich der Beichte.

 

Diese kann weiterhin nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem die gebotenen Abstände (mindestens zwei Meter) gewahrt bleiben können. Bei der Krankenkommunion außerhalb von Krankenhäusern hat der Spender wie bisher einen Mund-Nasen-Schutz zu verwenden und bei den Gebeten den Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Da es sich hier in der Regel um die Mundkommunion handelt, ist für die Kommunionspendung ein Einweghandschuh zu verwenden. Die Verwendung eines Einweghandschuhs gilt auch für die Spendung der Krankensalbung. Die Rahmenordnung der Bischofskonferenz für die Feier von öffentlichen Gottesdiensten ab 29. Mai ersetzt die beiden bisher erlassenen Regelwerke.

 

Die Rahmenordnung als PDF: http://document.kathtube.com/50017.pdf

 

Copyright 2020 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich  Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 Goldfisch 31. Mai 2020 
 

Leider eine Tatsache

Kein Priester hat jemals Gläubige Infisziert ! Es war leider umgekehrt ! Gläubige haben Scharenweise Priester infisziert ! Absichtlich ??? Sicher NICHT, aber möglicherweise Durch Fahrlässigkeit ! Siehe ITALIEN !! Über Hundert Priester sind gestorben durch CORONA Virus in Italien allein !! Ja da sollte man schon darüber auch einmal nachdenken ,ob Sicherheitsvorkehrungen und Maskenpflicht nicht doch leider eine vernünftige Notwendigkeit sind um das böse Virus irgendwie in Schach zu halten ! Und nicht noch andere Leute auch noch anzustecken !


2
 
 Goldfisch 30. Mai 2020 
 

Mit gutem Beispiel von vk

Endlich einmal Jemand der verantwortungsbewusst und Vernünftig argumentiert !


1
 
 R.St. 28. Mai 2020 
 

Online Petition für die deutschen Bundesländer "Keine Maskenpflicht an festen Plätzen in Gottesdiens

In den meisten deutschen Bundesländern gibt es noch die Maskenpflicht während des Gottesdienstes.

Die Petition wendet sich an die Verantwortlichen der betroffenen deutschen Bundesländer und bittet, hier andere Regelungen zu erlassen. Sie wendet sich nicht gegen anderweitige Schutzmaßnahmen im Gottesdienst!

Unterstützen Sie uns!

openpetition.de/!glccg


2
 
 vk 28. Mai 2020 

Mit gutem Beispiel

Mit der Maske gegen die "Pest"
Das einzige was geholfen hat waren die Masken bzw Schutzschilde um wieder hinauszudürfen. Erst recht beim Kommunionempfang müssen die Priester geschützt werden. So wie es derzeit gehandhabt wurde war ein Gottesdienstbesuch wenigstens möglich. Die Kirchen sollen nicht diejenigen sein, denen man einen neuerlichen Ausbruch der Fälle nachsagen soll.


3
 
 Lorger 28. Mai 2020 
 

Für die Bischöfe gibt es nur mehr die Handkommunion. Kardinal Sarah hat jedoch ausdrücklich gesagt, dass niemand die Mundkommunion verboten werden kann.


7
 
 elisabetta 28. Mai 2020 
 

Der Maskenschwachsinn

beim Betreten und Verlassen von Kirchenräumen sowie für das Bewegen innerhalb der Kirchenräume bleibt uns noch erhalten. Ein Grund dafür kann sein, dass es derzeit Unmengen an Masken auf dem Markt gibt und die müssen noch an den Mann/die Frau gebraucht werden.


4
 
 Gandalf 28. Mai 2020 

Die Vernunft setzt sich bei den Bischöfen durch!

Dieser Maskenschwachsinn wird de facto abgeschafft!


4
 
 Marie Madeleine 28. Mai 2020 
 

Vebot der Mundkommunion unrechtmäßig!

20009 hat die Ritenkongregation fesgelegt, dass man auch in Pandemiezeiten die Mundkommunion nicht verbieten kann; sind somit alle Bischöfe, auch die scheinbar frommen, mutwillig Sakramentverweigerer!?
Was steht eigentlich auf dieses Vgerhen, die Exkommunikation?


11
 

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