SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:
Top-15meist-diskutiert- Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
- Das Leben des Menschen ist schutzwürdig oder doch nicht?
- Erzdiözese Wien: Lediglich 7,5 Prozent der Kirchenmitglieder besuchen die Hl. Messe
- Deutsche Jugend: GRÜNE PFUI, AFD HUI?
- Nur 4 deutsche Bistümer sagen NEIN zum 'Synodalen Irrweg/Ausschuss'
- Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
- ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
- Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
- Erzbistum Hamburg verliert 2023 Millionen Euro durch Mitgliederschwund
- Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen
- Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
- ,Besorgniserregend': Neue Studie über muslimische Schüler
- Vatikan: Religionsfreiheit durch Urteil gegen Kardinal bedroht
- Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!
- Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
|
Richtlinien der US-Bischofskonferenz: Mundkommunion erlaubt11. Mai 2020 in Weltkirche, 3 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Die Spendung der Mundkommunion ist kein unvernünftiges Risiko. Die Richtlinien wurden von Theologen und Medizinern gemeinsam erarbeitet.
Washington D.C. (kath.net/lifesitenews/jg) Die katholische Bischofskonferenz der USA hat Richtlinien für die Wiederaufnahme der öffentlichen heiligen Messen an die Diözesen des Landes gesandt. Die Mundkommunion ist in diesen vom Thomistic Institute ausgearbeiteten Richtlinien zugelassen. Leonard Blair, der Erzbischof von Hartford (US-Bundesstaat Connecticut) und Vorsitzende des Liturgieausschusses der Bischofskonferenz, hat am 30. April ein Memorandum an die Bischöfe der USA gesandt. Er betont, dass die Diözesen ihre Entscheidungen auf die lokale Situation abstimmen müssen. Dabei müssen vernünftige liturgische Praktiken und Respekt vor Materie und Form der Sakramente im Vordergrund stehen.
Die Richtlinien sehen drei Phasen der Wiederaufnahme öffentlicher Messen mit jeweils abnehmenden Einschränkungen vor. Der Empfang der Mundkommunion ist nach Ansicht des Thomistic Institute ohne unvernünftiges Risiko möglich. Wenn ein Gläubiger die Mundkommunion empfangen habe, wird dem Kommunionspender nahegelegt, seine Hände zu desinfizieren, bevor er sie dem nächsten spendet. Die Kommunion soll am Ende der heiligen Messe ausgeteilt werden. Dadurch könne die liturgische Integrität der Messe bewahrt werden, die ohne Gesichtsmasken und Handschuhe gefeiert werden soll. Praktiken, die in Zukunft zu liturgischen Missbräuchen werden können, würden auf diese Weise vermieden. Die Maßnahme lasse den Gläubigen auch größere Freiheit, ob sie die Kommunion empfangen wollen oder nicht und erlaube zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen, heißt es in den Richtlinien. Das Thomistic Institute ist Teil der Päpstlichen Fakultät der Unbefleckten Empfängnis des Dominikanischen Studienhauses in Washington D.C. Die Richtlinien wurden nicht nur von Theologen sondern auch von Medizinern erarbeitet.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!
Lesermeinungen | Alpenglühen 12. Mai 2020 | | | evtl. ein Mißverständnis? Zweiter Anlauf, nachdem heute Morgen fehlschlug:
Bf. Stika von Knoxville, Tennessee behauptet, nur 3 Bfe hätten die Mundkommunion erlaubt. Er selber hat sie für „sein“ Bistum streng untersagt. Nicht nur das. Er gab Anordnung, daß jeder, der „eine Szene macht“, um die Mundkommunion zu empfangen, sofort die hl. Messe zu verlassen hat u. erst nach Beendigung der P a n d e m i e wieder an einer Messe teilnehmen darf. Oder aber, er darf an der hl. Messe teilnehmen, jedoch ohne! die hl. Kommunion empfangen zu dürfen. www.lifesitenews.com/news/us-bishop-says-hell-ban-faithful-from-mass-if-they-make-scene-to-receive-communion-on-tongue | 1
| | | Vox coelestis 11. Mai 2020 | | | Mutig Diese Entscheidung der US-Bischöfe finde ich sehr mutig - sie wäre bei uns in Deutschland gleichwohl nicht vorstellbar.
Gläubige, die sich nach jahrzehntelanger Praxis des Empfangs der Mundkommunion äußerst schwer damit tun, von heute auf morgen auf die Handkommunion umzusteigen, sollen selber sehen wie sie zurecht kommen.
Ich bin mir sicher - mit ein wenig guten Willen ließen sich Möglichkeiten zum Empfang der Mundkommunion auch in Corona-Zeiten finden. Möge der Hl. Geist die Verantwortlichen entsprechend erleuchten und ihnen auch so viel Mut ins Herz legen wie den Bischöfen der USA. | 3
| | | Rolando 11. Mai 2020 | | | Richtige Mundkommunion Bei richtiger Mundkommunion, Mund auf, Zunge über die Zähne, (falls vorhanden :-) ), jedoch nicht über die Lippen raus, Kopf ruhig halten, nicht die Hl. Hostie schnappen wollen, dann kann sie der Priester berührungslos auf die Zunge legen. Es gehört einfach vorher angesagt, ich hab es von einem Priester vor dem Verbot gehört. Er hat es sehr schön herausgestellt. | 12
| |
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |
Mehr zuCoronavirus- Bundesstaat Texas verklagt Pfizer wegen falscher Angaben über Covid-Impfung
- Britischer Minister: Schließung der Kirchen während Covid-Pandemie war ‚skandalös’
- Psychotherapeut: Corona-Folgen belasten Jugendliche weiterhin
- Christliche Unternehmerin: Bidens Covid-Politik war ‚katastrophal’
- USA: Gottesdienstbesucher erreicht außergerichtlichen Vergleich nach Verhaftung wegen Maskenpflicht
- Spender nicht gegen Covid geimpft: US-Krankenhaus verweigert Nierentransplantation bei Neunjährigem
- Nach Schließung von Kirchen während Covid-Pandemie: Gouverneur muss Klägern Anwaltskosten ersetzen
- „#BockigesKleinkind“ - Der „Covid-Abgang“ von Manfred Lütz
- Von Saulus zu Paulus? - "Was für eine Corona-Wende bei Karl Lauterbach" -
- "Diktator in uns war stark"
|
Top-15meist-gelesen- Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
- KOMMEN SIE MIT! EINMALIGE REISE - 13. Oktober 2024 in Fatima + Andalusien!
- Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
- ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
- Der Mann mit Ticketnummer 2387393
- Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
- "Ich verzeihe dir, du bist mein Sohn. Ich liebe dich und werde immer für dich beten"
- Nur 4 deutsche Bistümer sagen NEIN zum 'Synodalen Irrweg/Ausschuss'
- Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
- Taylor sei mit Euch
- Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!
- Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
- US-Präsident Biden macht Kreuzzeichen bei Pro-Abtreibungskundgebung
- Papst: Pius VII. leitete die Kirche mithilfe seiner Unterwäsche
- Krakau: Einleitung des Seligsprechungsprozesses der mit 25-Jahren ermordeten Helena Kmieć
|