Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Nicht Bruch, sondern lebendige Tradition - Wider den Missbrauch der Liturgiereform
  2. Bischof widerruft Erlaubnis, dass die Piusbruderschaft in Lourdes Sakramente spenden dürfen
  3. Kard. Sarah: „Die Abneigung gegen Latein und Gregorianik wird mit der 68er-Generation verschwinden“
  4. Rom sollte in Deutschland endlich Bischöfe einsparen und Bistümer zusammenlegen!
  5. Die Krise des Bischofsamtes
  6. Papst Leo: „Die Welt durchlebt eine besonders unruhige Phase“
  7. Die Hölle, eine verschwiegene Wahrheit
  8. Deutschland: 2024 waren nur noch 43 % der Bestattungen christlich
  9. Caroline Bosbach: „Linkspartei erklärt evangelikale Christen zum Feindbild“
  10. Polnischer Primas in Jasna Góra: „Recht auf Leben von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod“
  11. Ist ein linker Punksänger klüger als Bischof Feige?
  12. Polnische Pfarre verlangt von Autofahrern Gebete als "Parkgebühr"
  13. „Es gibt keinen notwendigen Widerspruch zwischen Synodalität und Tradition“
  14. R.I.P. Dolly Parton
  15. Erzdiözese Mexiko will angemessenes Begräbnis für abgetriebene und nach der Geburt gestorbene Babys

Künftig 19% Umsatzsteuer auf den Pfarrfestkaffee

7. Mai 2020 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Deutschland: Kirchengemeinden sind beunruhigt, denn die Neubestimmungen ziehen einen hohen Aufwand in den Dokumentationspflichten nach sich.


Hannover-Bonn (kath.net) In Zukunft werden alle privatrechtlichen Umsätze von den Finanzämtern zusammengerechnet, wer dann die „Kleinunternehmergrenze“ in Höhe von 22.000 überschreitet, muss Umsatzsteuer zahlen, erläuterte der Teamleiter Umsatzsteuer für die Evangelische Kirche von Westfalen, Tobias Gäbel, gegenüber „evangelisch.de“. Kirchengemeinden seien beunruhigt, auch deshalb, weil diese Neuregelung beträchtliche Dokumentationspflichten und somit erhebliche Mehrarbeit nach sich zöge, zitiert „evangelisch.de“ die Steuerexpertin der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Eva Scheidemantel. Bisher waren Pfarrgemeinden nur umsatzsteuerpflichtig, wenn sie mit einem „Betrieb gewerblicher Art“ (dazu zählen bsp. Reisen, Basare oder Anzeigenverkäufe für den Gemeindebrief) jährliche Einnahmen von jeweils über 35.000 Euro hatten. Möglicherweise wird für diese Neuregelung noch eine Übergangszeit bis 2022 erreicht.


Nicht besteuerbar bleiben Kitabeiträge, Nutzungsgebühren für Gräber, aber auch Konfirmantenfahrten, Pfarrerausbildung, Opferkerzenverkauf und katholische Messstipendien. Für weitere Betätigungen werden Steuerbefreiungen eingeräumt, dies betrifft Vermietungen, Jugend- und Kirchenchorarbeit. Allerdings müssen auch diese Umsätze zunächst dokumentiert werden. Die Neuregelung wird zu einem hohen Aufwand für die Pfarrgemeinden führen.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Andrzej123 8. Mai 2020 
 

@Pluto 16: effektive Höhe der Mehrwertsteuer

"Selbst wer unter der Brücke oder im Pappkarton schläft, ums nackte überleben kämpft, und sich mit erbetteltem Geld etwas zu essen oder trinken kauft bezahlt Mehrwertsteuer für alles was er kauft, überwiegend 19%, fast ein Fünftel."
Das ist so nicht ganz richtig:
Der Umsatzsteuersatz auf Lebensmittel inkl. Imbiss - oder To Go Verzehr beträgt 7%.
Dieser Satz wird für Unternehmer fällig mit Umsatz > 22.000 pa. Bezogen auf den bezahlten Brutto Preis sind es 6,5%.
Hiervon zieht der Unternehmer seine Vorsteuer für Wareneinsatz (bei Lebensmitteln 7%), Energiekosten (19%), evtl Gewerbemiete (19%) usw ab, so dass dann von dem Brutto Verkaufspreis bei Lebensmitteln bzw To Go Verzehr, inkl. Verzehr am Imbiss, vielleicht 2-3% ans Finanzamt fließen.

Im Grundgedanken, dass die Umsatzsteuer rechtswidrig ist, da sie letztlich das nackte Leben besteuert, stimme ich Dir aber absolut zu.
Ebenso ist es richtig, dass der Unternehmer als Steuereintreiber eingesetzt wird.


2
 
 Pluto16 7. Mai 2020 
 

Zöllnertätigkeit

Nicht die Unternehmer bezahlen die Mehrwertsteuer, sondern immer der Endkunde.
Selbst wer unter der Brücke oder im Pappkarton schläft, ums nackte überleben kämpft, und sich mit erbetteltem Geld etwas zu essen oder trinken kauft bezahlt Mehrwertsteuer für alles was er kauft, überwiegend 19%, fast ein Fünftel.
Die Unternehmer werden gezwungen als Steuereintreiber für den Staat tätig zu werden, nicht nur bei der Mehrwertsteuer. Sie sind Zöllner in einem System der Vielfachbesteuerung.
Wenn Religionsgemeinschaften zwangsweise zu Zöllnern degradiert werden, zu Steuereintreibern des Staates, dann sehe ich in der erzwungenen Zöllnertätigkeit das Problem und nicht im bürokratischen Aufwand dafür.
Kommt als nächstes die Besteuerung der Spenden, vielleicht als "Solidarbeitrag" bezeichnet?


4
 
 Stephan M. 7. Mai 2020 
 

Verpennt!

Die Sache ist nicht neu, wird jetzt aber ab 2021 entgültig fällig. Der Haken der Geschichte liegt wieder einmal in Brüssel. Die Bischofskonferenzen aber auch alle betroffenen außerkirchlichen Vereine haben es verpennt, zu intervenieren. Es geht nicht nur um Kaffee! Es geht um unterschiedlich hohe Milchanteile (unterschiedlicher Steuersatz), wann und wo er getrunken wird oder Opferkerzen (in der Kirche entzündet oder mit nach Hause genommen). Das muß alles sauber dokumentiert sein, sonst schlägt man mit Gummiparagraphen schätzend zu! Die Steuerprüfer stehen schon in den Startlöchern und die haben monatliche Vorgaben, was sie mindestens an Nachzahlungen zu erbringen haben. Das sind keine Problemchen! Wir werden alle miteinander ein blaues Wunder erleben!


6
 
 Bebe 7. Mai 2020 
 

was für Sorgen...

Wenn sie sich auch so um die Seelen sorgen würden, wie ums Geld...


7
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Gesellschaft

  1. Bundesland Brandenburg plant Neutralitätsgesetz für Justiz: Kein Kopftuch, Kippa, Kreuz
  2. Warum Kirchen jetzt Frieden, Recht und Wahrheit verteidigen müssen
  3. Botox? – Die unsichtbaren tragischen Folgen des Jugendwahns
  4. Slowakei: Kirchen bitten gemeinsam um Vergebung für Verfehlungen
  5. Zwischen Wölfen und Brüdern
  6. „Alte Fragen, überraschende Antworten“
  7. Mike Johnson: Westen muss sich wieder auf christliche Werte besinnen
  8. Unschuldig angeklagt und verurteilt
  9. Scott Hahn: ‚Mit Kompromissen gewinnen wir nicht’
  10. Verkauf eines Feminismus-kritischen Buchs auf Facebook und Instagram gesperrt






Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Bischof widerruft Erlaubnis, dass die Piusbruderschaft in Lourdes Sakramente spenden dürfen
  3. Mexiko: Gedenkfeier zum 100. Todestag der ersten Cristero-Märtyrer
  4. Babyboom auf einer US-Entbindungsstation: 17 Krankenschwestern erwarten zeitgleich Nachwuchs
  5. Polnische Pfarre verlangt von Autofahrern Gebete als "Parkgebühr"
  6. Wer ist Jesus Christus für mich? Der Glaube als tägliche Entscheidung
  7. Irland: 30 Prozent Rückgang bei katholischen Taufen in zehn Jahren
  8. Ein Wunder der Vorsehung
  9. Die Krise des Bischofsamtes
  10. Deutschland: 2024 waren nur noch 43 % der Bestattungen christlich
  11. US-Regierung leitet 2 Milliarden Dollar an christliche Hilfsorganisationen um
  12. Slowakei und Polen planen gemeinsamen Johannes-Paul-II.-Pilgerweg
  13. „Wenn ich mich nicht täusche, gibt es in der Geschichte keine vergleichbare Institution“
  14. Nur der Weg der Liebe ist der Weg des Lebens
  15. Nicaragua: Regime veröffentlicht Propaganda-Video von festgenommenem Bischof Mata

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz