Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Das Gratis-Christentum des Hendrik Wüst
  2. Vatikan reagiert auf LGBT-Sexualkonzept für katholische Schulen in Hamburg!
  3. 'Was ich am Katholizismus schon immer toll fand...'
  4. Ablehnung ökumenischer Konzile ist modernistisch
  5. Der vatikanische Synodalismus ist ein Anachronismus
  6. Tragisches Ende einer Medjugorje-Wallfahrt: Zwölf polnische Pilger sterben bei Busunglück in Ungarn
  7. Vor Papstbesuch in Lourdes: Alle Rupnik-Mosaike werden dauerhaft verhüllt
  8. Der Bischof und der Denunziant
  9. Biologische Eltern verklagen Leihmutter, weil diese Abtreibung verweigerte
  10. Die denkwürdige Wandlung des Tucker Carlson
  11. SPÖ-Ministerinnen fordern ‚Schutzzonen‘ um Abtreibungskliniken
  12. Papst Leo XIV. nimmt Rücktrittsgesuch von Bischof Wiesemann an
  13. Nach Lebensschutzdemonstration: Zwölf Polizisten von Linksradikalen verletzt
  14. Töten bis zur Geburt - Aber US-Gouverneurin bleibt 'stolze Katholikin'
  15. Neues Eigentümer-Ehepaar lässt Ex-Epstein-Ranch drei Tage lang exorzieren

Künftig 19% Umsatzsteuer auf den Pfarrfestkaffee

7. Mai 2020 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Deutschland: Kirchengemeinden sind beunruhigt, denn die Neubestimmungen ziehen einen hohen Aufwand in den Dokumentationspflichten nach sich.


Hannover-Bonn (kath.net) In Zukunft werden alle privatrechtlichen Umsätze von den Finanzämtern zusammengerechnet, wer dann die „Kleinunternehmergrenze“ in Höhe von 22.000 überschreitet, muss Umsatzsteuer zahlen, erläuterte der Teamleiter Umsatzsteuer für die Evangelische Kirche von Westfalen, Tobias Gäbel, gegenüber „evangelisch.de“. Kirchengemeinden seien beunruhigt, auch deshalb, weil diese Neuregelung beträchtliche Dokumentationspflichten und somit erhebliche Mehrarbeit nach sich zöge, zitiert „evangelisch.de“ die Steuerexpertin der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Eva Scheidemantel. Bisher waren Pfarrgemeinden nur umsatzsteuerpflichtig, wenn sie mit einem „Betrieb gewerblicher Art“ (dazu zählen bsp. Reisen, Basare oder Anzeigenverkäufe für den Gemeindebrief) jährliche Einnahmen von jeweils über 35.000 Euro hatten. Möglicherweise wird für diese Neuregelung noch eine Übergangszeit bis 2022 erreicht.


Nicht besteuerbar bleiben Kitabeiträge, Nutzungsgebühren für Gräber, aber auch Konfirmantenfahrten, Pfarrerausbildung, Opferkerzenverkauf und katholische Messstipendien. Für weitere Betätigungen werden Steuerbefreiungen eingeräumt, dies betrifft Vermietungen, Jugend- und Kirchenchorarbeit. Allerdings müssen auch diese Umsätze zunächst dokumentiert werden. Die Neuregelung wird zu einem hohen Aufwand für die Pfarrgemeinden führen.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Gesellschaft

  1. Bundesland Brandenburg plant Neutralitätsgesetz für Justiz: Kein Kopftuch, Kippa, Kreuz
  2. Warum Kirchen jetzt Frieden, Recht und Wahrheit verteidigen müssen
  3. Botox? – Die unsichtbaren tragischen Folgen des Jugendwahns
  4. Slowakei: Kirchen bitten gemeinsam um Vergebung für Verfehlungen
  5. Zwischen Wölfen und Brüdern
  6. „Alte Fragen, überraschende Antworten“
  7. Mike Johnson: Westen muss sich wieder auf christliche Werte besinnen
  8. Unschuldig angeklagt und verurteilt
  9. Scott Hahn: ‚Mit Kompromissen gewinnen wir nicht’
  10. Verkauf eines Feminismus-kritischen Buchs auf Facebook und Instagram gesperrt






Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Der Bischof und der Denunziant
  3. Wie die deutsche Bundesregierung Ihre Steuergelder verschwendet!
  4. 21 Märtyrer: 20 ägyptische Kopten und ein Wanderarbeiter aus Ghana
  5. Der vatikanische Synodalismus ist ein Anachronismus
  6. Cardinal Confusione
  7. Ablehnung ökumenischer Konzile ist modernistisch
  8. Tragisches Ende einer Medjugorje-Wallfahrt: Zwölf polnische Pilger sterben bei Busunglück in Ungarn
  9. Medjugorje und Papst-Akademie laden zu ersten "Mariologischen Tagen"
  10. FEST MARIA KÖNIGIN - Einladung zur Gebets-Novene zur Muttergottes - 13. bis 21. August
  11. Stift Heiligenkreuz: Abt Maximilian Heim tritt zurück
  12. 'Was ich am Katholizismus schon immer toll fand...'
  13. Vatikan reagiert auf LGBT-Sexualkonzept für katholische Schulen in Hamburg!
  14. Biologische Eltern verklagen Leihmutter, weil diese Abtreibung verweigerte
  15. Das Gratis-Christentum des Hendrik Wüst

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz