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| ![]() Pelosi: Ausnahmen für religiöse Arbeitgeber verachtenswert19. April 2020 in Prolife, 8 Lesermeinungen Die Verordnung der Regierung Trump, die religiösen Arbeitgebern erlaubt, bei Krankenversicherungen für ihre Mitarbeiter auf Verhütungsmittel zu verzichten, sei ein Angriff auf die Gesundheit und die Unabhängigkeit von Frauen, sagt die Politikerin. Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg) Nancy Pelosi, die Sprecherin des US-Repräsentantenhauses, hat gemeinsam mit 147 Abgeordneten des Repräsentantenhauses und 37 Senatoren eine Stellungnahme (amicus brief) zu einem Verfahren am Obersten Gerichtshof abgegeben. Die Abgeordneten fordern den Gerichtshof auf, einen Erlass der Regierung Trump aufzuheben, der private Arbeitgeber von der Pflicht befreit, in die Krankenversicherung für ihre Mitarbeiter die Versorgung mit Verhütungsmitteln aufzunehmen. Mit der so genannten Verhütungs-Verordnung (engl. contraception mandate) hatte die Regierung Obama alle Arbeitgeber verpflichtet, in die Krankenversicherungen ihrer Mitarbeiter auch die Versorgung mit Verhütungsmitteln aufzunehmen. Dazu zählt die so genannte Pille danach, die auch abtreibend wirken kann. Religiöse Arbeitgeber, darunter die Schwesternkongregation Little Sisters of the Poor, lehnen dies aus religiösen Gründen ab. Die von der Regierung Trump beschlossene Ausnahmeregelung wird von Bundesstaaten wie Kalifornien und Pennsylvania juristisch angefochten und liegt derzeit beim Obersten Gerichtshof der USA. Pelosi und ihre Mitstreiter argumentieren, dass die Berücksichtigung religiöser Überzeugungen nicht zu weit gehen dürfe. Sie dürfe die notwendige Balance zwischen dem Respekt vor religiöser Freiheit und dem staatlichen Interesse an der öffentlichen Gesundheit und Wohlfahrt sowie dem Verbot der Diskriminierung von Frauen nicht aufheben, heißt es in der Stellungnahme. Der amicus curiae ist eine im kontinentaleuropäischen Recht weitgehend unbekannte Position in einem Rechtsstreit. Sie erlaubt einer an der Auseinandersetzung nicht beteiligten natürlichen oder juristischen Person oder Personengruppe, aber auch Interessensverbänden und Regierungsbehörden unter gewissen Voraussetzungen zu wichtigen Fragen des Konflikts Stellungnahmen (amicus briefs) abzugeben. In einer öffentlichen Stellungnahme nicht im amicus brief hat Pelosi die Verordnung der Regierung Trump letzte Woche wörtlich als verachtenswert bezeichnet. Sie sei ein unerhörter Angriff auf die Gesundheit, die Geldbörsen und die Unabhängigkeit von Frauen, sagte die Politikerin. ![]() Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuUSA
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