SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: 



Top-15meist-diskutiert- Kardinal Ratzinger 1993: ‚Man kann Abtreibung nicht mit der Todesstrafe vergleichen‘
- DILEXI TE!
- Keine Zustimmung aus Rom zur Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz!
- „Bekreuzigen Sie sich, wenn Sie an einer Kirche vorbeigehen?“
- Wenn der Münchner Erzbischof das unselige "Wir schaffen das" von Angela Merkel verteidigt...
- Trump macht es möglich! Historischer Nahost-Deal zwischen Israel und Hamas!
- Vatikanbibliothek richtet Gebetsraum für Muslime ein
- Liturgiewissenschaftler: Wort-Gottes-Feier ist kein Ersatz für die Messe
- Abtreibung – und was dann?
- Vier Bischöfe leiteten Sühneakt nach LGBT-‚Wallfahrt‘ im Petersdom
- Die unerwarteten Wurzeln des Taufbooms in Frankreich
- Die Antifa in Wien – ein kleines Täterprofil
- Kardinal Müller im „Giornale“-Interview: „Der Papst ist kein Star – Nein zum LGBTQ+-Jubiläum“
- Studie: Gläubige Christen haben mehr Sex
- Anglikanische Erzbischöfin von Canterbury in der Abtreibungsfrage für das Töten ungeborener Kinder!
| 
Kölner Kardinal Woelki lässt Öffnung der Gottesdienste vorbereiten17. April 2020 in Deutschland, 25 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Das Erzbistum Köln möchte die Gottesdienste wieder für die Gläubigen öffnen. Der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet, hat diese Woche betont, dass Gottesdienste in NRW nie untersagt wurden Köln (kath.net)
"Wir sind dabei, solche Sicherheitsvorschriften zu erarbeiten". Mit dieser Ankündigung auf "Phoenix" lässt der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki öffentliche Gottesdienste unter Beachtung von Schutz- und Hygieneauflagen in seinen Kirchen vorbereiten. Auch Woelki verwies dazu auf das Bundesverfassungsgerichts und dem Grundrecht des Kirchengangs: "Das ist ein Menschenrecht, ein Freiheitsrecht, ein Recht auf freie Religionsausübung, das ist von der Verfassung her garantiert. Wir haben versucht, hier unseren Beitrag in der ersten Phase zu leisten, aber jetzt, wenn die Lockerung eintritt, müssen auf jeden Fall auch die Kirchen wieder für öffentliche Gottesdienste geöffnet werden." Unklar ist allerdings, warum das Erzbistum Köln die öffentlichen Gottesdienste generell untersagt hat. Der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet, hat diese Woche nochmals im heute-journal (ZDF) betont, dass in seinem Bundesland Gottesdienste nie verboten wurden. Er habe eine Hemmung, dieses Grundrecht der Religionsfreiheit als Staat einfach per Verordnung zu beschränken. Wörtlich meinte Laschet: "Eine Synagoge zu schließen, einen Gottesdienst zu schließen, das ist schon ein großer Grundrechtseingriff."
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. | 
Mehr zuErzbistum Köln- Katholische Kirchgemeinde in Düsseldorf lädt zu Gottesdienst zum CSD ein
- Erzbistum Köln wehrt sich gegen DDR-Vergleich von ‚Maria 2.0’
- Kita des Erzbistums Köln – Kritik an ‚geschütztem Raum’ für Masturbation
- Kölner Erzbistum streicht Dom aus dem Logo
- Angriffe auf Kardinal Woelki aus den eigenen Reihen
- Kardinal Woelki gewinnt erneut gegen BILD vor Gericht
- "Anbetung ist unser Dienst"
- Kölner Theologie-Hochschule weist FAZ-Behauptungen zurück!
- Deutsche Medien verbreiten nach Kleriker-Hetze Fake-News über Kardinal Woelki
- Kardinal Woelki obsiegt vor Gericht
| 





Top-15meist-gelesen- Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
- Fünf Heilmittel gegen Traurigkeit
- DILEXI TE!
- Kardinal Ratzinger 1993: ‚Man kann Abtreibung nicht mit der Todesstrafe vergleichen‘
- Keine Zustimmung aus Rom zur Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz!
- Die unerwarteten Wurzeln des Taufbooms in Frankreich
- Kardinal Müller im „Giornale“-Interview: „Der Papst ist kein Star – Nein zum LGBTQ+-Jubiläum“
- Wenn der Münchner Erzbischof das unselige "Wir schaffen das" von Angela Merkel verteidigt...
- Trump macht es möglich! Historischer Nahost-Deal zwischen Israel und Hamas!
- Vier Bischöfe leiteten Sühneakt nach LGBT-‚Wallfahrt‘ im Petersdom
- Spanischer Priester wegen Kritik am radikalen Islam verurteilt
- Ein Nobelpreis für eine Rosenkranz-Beterin
- Abtreibung – und was dann?
- Liturgiewissenschaftler: Wort-Gottes-Feier ist kein Ersatz für die Messe
- Bombendrohung bei Hl. Messe in Wien - ÖVP und FPÖ üben Kritik - Schweigen bei 'Katholischer Aktion'
|