Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Roma locuta - causa (non) finita?
  2. Good News in den USA: Tausende kommen zu eucharistischer Anbetung
  3. Armin Laschet (CDU) zur Coronapolitik: „Wir hätten unterschiedliche Meinungen anders anhören müssen“
  4. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  5. Lebensschutzorganisation gibt Wahlempfehlung für Donald Trump
  6. Staunen in Frankreich: Die Zahl jugendlicher Taufbewerber steigt massiv an
  7. Als Johannes Paul II. und die Gottesmutter von Fatima den Kommunismus besiegten
  8. Die protestantische Missbrauchsstudie entlarvt die Strukturthesen des Synodalen Wegs als unhaltbar
  9. Serie ‚Pauline’ erzählt Romanze zwischen einer 18-jährigen und dem Teufel
  10. Der Synodale Weg liegt an der Leine
  11. Neuer Nuntius in Italien sieht Religionsfreiheit im Westen bedroht
  12. Zweifel an Spekulationen um Predigt-Auslassung des Papstes
  13. "Jesus ringt mit dem Vater. Er ringt mit sich selbst. Und er ringt um uns"
  14. Jüdischer Podcaster: Liturgiereform war ‚vielleicht ein großer Fehler’
  15. 115-jährige Nonne: Gebet ist Erfolgsrezept für langes Leben

'Karlsruhe würdigt freie Religionsausübung'

14. April 2020 in Deutschland, 10 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Deutsches Bundesverfassunggericht: Antrag zum Verbot von öffentlichen Gottesdiensten abgelehnt. Verbot stellt aber einen schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit dar. Liturgische Feiern nicht durch Internetangebote ersetzbar


Berlin (kath.net)
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat am Karfreitag einen Eilantrag des Freundeskreises St. Philipp Neri in Berlin zum Verbot von öffentlichen Gottesdiensten abgelehnt, gleichzeitig aber durchaus interessante Erkenntnisse in der Begründung gebracht. Die Entscheidung im Hauptverfahren ist aber nocht ausständig. Begründet wurde dies mit dem Schutz von Leib und Leben der Bevölkerung. Gleichzeitig machten die Karlsruher Richter jedoch deutlich, dass das besagte Verbot einen schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit darstelle und dass die liturgischen Feiern, gerade auch an Ostern, essentiell seien und nicht einfach durch persönliches Gebet oder Internetangebote ersetzt werden könnten.

Der Vorsteher des Instituts St. Philipp Neri in Berlin, Propst Gerald Goesche, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot öffentlicher Gottesdienste in Corona-Zeiten mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen. "Ich bedauere die Entscheidung und hätte mir selbstverständlich ein anderes Ergebnis gewünscht. Dennoch sehe ich in dem Karlsruher Beschluß eine Bestätigung unserer Position, denn die Richter haben die Wichtigkeit der heiligen Messe, noch dazu an Ostern, für die Gläubigen hervorgehoben. Darin unterscheiden sie sich von den Begründungen der Richter des Verwaltungsgerichts Berlin und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Auch wenn das Ergebnis aus unserer Sicht nicht positiv ist, war es richtig, den Rechtsweg zu beschreiten, zumal die Entscheidung im Hauptsacheverfahren noch aussteht. Schon jetzt ist durch den Karlsruher Beschluß die Religionsfreiheit bekräftigt worden."


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 wurmel73 16. April 2020 
 

Pilatus

...spontan fiel mir beim Lesem Pilatus ein: auch er hat die Unschuld Jesu erkannt und ihn dann trotzdem - aus Angst - verurteilt.
Keiner ist vor Fehleinschätzung gefeit, aber sich wider besseren Wissens nicht gegen Falsches zu stellen, ist eine ganz andere Nummer...


0
 
 leibniz 15. April 2020 
 

@ alle
Schaut Euch bitte die schwedische Infektionskurve an und vergleicht diese mit denen anderer Länder. Schweden hat keinen shutdown gemacht und die Grundrechte aufgehoben.
Das Vorgehen der Bundesregierung ist eben nicht "alternativlos".


4
 
 Alpenglühen 14. April 2020 

Herzlichen Dank, Hr. Kardinal Marx! Ironie aus - 2

Glaubensfreiheit’ Vorschub leistete? Oder ging es evtl. um die Genugtuung, daß diesmal alle Bfe. indirekt „auf sein Kommando“ zu hören hatten? Was er als Vorsitzender der DBK nicht fordern konnte? Für welche Verletzungen der Grundrechte wird er beim nächsten Mal den Vorreiter spielen u. diese dann erneut als „gut begründeten Rahmen“ unterstützen?
Die Bfe., die nicht vorpreschten: PA, BA, S, AC, B, OS, LM, WÜ u. R. s. Art. 70970


5
 
 Alpenglühen 14. April 2020 

Herzlichen Dank, Hr. Kardinal Marx! Ironie aus - 1

Der VGH Bayern bezog sich bei seiner Ablehnung u. a. ausdrückl. auf die Anordnung des Erzbistums München u. Freising. Daß dt. aufgrund einer eigenen, autonomen Entscheidung u. damit unabhängig von der angegriffenen Bestimmung des Antragsgegners die Durchführung öffentlicher Gd. bis zum 19. April 2020 abgesagt wurden.
U. was behauptet Kard. Marx im Interview mit ‚katholisch.de’? Zitat: „Uns ist ein sehr gut begründeter Rahmen gesetzt, da haben wir als Bischöfe keine Veranlassung gesehen, diesen Anordnungen nicht zu folgen", erklärt der frühere Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz (DBK) Zitat Ende.
Hatte Kard. Marx etwa eine Kristallkugel od. hat er sich viell. stattdessen mit „Bundesmutti“ abgesprochen, daß er schon vor dem Staat alle GD verbot? U. dieser dann ‚einfach’ 3 Tage später „nachzog“? Hat Kard. Marx jemals das GG gelesen, auf das er vor seiner Amtseinführung sogar vereidigt wurde? Ist er sich klar, daß er durch sein Verbot dem ‚schwerwiegenden Eingriff in die


6
 
 girsberg74 14. April 2020 
 

@myschkin wegen @girsberg74

Sehr geehrter Myschkin,
ich bemühe mich, bei aller Kritik an Fehlhaltungen, die Sachverhalte korrekt darzustellen, wobei ich aus praktischen Gründen nicht immer auf Vollständigkeit sehen kann; ich habe aber auch nicht alle Bischöfe eines voreilenden Gehorsams bezichtigt.

Im konkreten Fall sind mir Kardinal Marx und der Bischof der Diözese, in der ich wohne, insofern aufgefallen, dass sie noch vor der Politik die Kirchen zugemacht haben. (Sie hatten entweder den besseren Vorausblick als die Politik oder ein anderes Konto.)

Dass eine je angemessene Hygiene zu beachten sein würde, war nie das Problem.

Mit freundlichem Gruß
@girsberg74


5
 
 FredStiller 14. April 2020 
 

Wenn die deutschen Bischöfe "vernünftige, vorausschauende und eigenständige Überlegungen" angestellt hätten, so hätten sich diese besser darauf gerichtet, wie man Hl. Messen unter Einhaltung der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen durchführen kann. Stattdessen hat erst ihre nachgiebige (die Höflichkeit verbietet ein stärkeres Vokabular) Haltung dazu geführt, dass die Gerichte gegen die verschiedenen Antragsteller entschieden haben; nach dem Motto: Wenn die schon selber verzichten, können ihnen die Messen ja nicht so wichtig sein. Stattdessen hilfloses Glockenläuten am Ostersonntag.
Dem Institut St. Philipp Neri Dank und Hochachtung für sein entschiedenes Eintreten für die katholischen Interessen.


12
 
 encense 14. April 2020 

@myschkin

Glauben Sie bloß nicht, dass wir in einem Jahr Ostern wieder in unseren Kirchen feiern werden. Covid-20 steht schon in den Startlöchern! da wird die "vernünftige, vorausschauende und eigenständige Überlegungen" nichts nützen. Ohne das Heilige Messopfer wird alles nur noch schlimmer! ich beglückwünsche jene Katholiken, die im Untergrund mit ihrem Priester das Heilige Messopfer feiern. So viel Glück habe ich nicht.


5
 
 hemi 14. April 2020 
 

Kampf für Gottesdienste mit Gläubigen

Das Institut St. Philipp Neri hat konkrete Vorschläge gemacht, wie die Feier der Heiligen Messe unter Sicherheitsauflagen aussehen könnte. In öffentlichen Verkehrsmitteln in Dtl. darf man immer noch ohne Gesichtsmaske herumfahren. Das ist unbegreiflich. Ich hoffe das noch mehr Kirchenvertreter sich einsetzen für Gottesdienste mit Gläubigen. Immerhin durften wir Ostersonntag die Osterkerzen in der Kirche abholen und mit Abstand auch den Pfarrer begrüßen und kurz mit ihm sprechen. Das ist mal ein Anfang.
Meiner Schwägerin brachte ich das Osterlicht, sie rief:"Katholik muss man sein, die Protestanten sperren die Kirchen zu".


9
 
 myschkin 14. April 2020 
 

@girsberg74

Ich hingegen sehe keinen vorauseilenden Gehorsam, dafür vernünftige, vorausschauende und eigenständige Überlegungen der deutschen Bistümer, die in Würdigung der Coronakrise und in Kenntnis der aus den Wissenschaften stammenden Informationen zu den schmerzlichen Regelungen geführt haben, die bekannt sind.


4
 
 girsberg74 14. April 2020 
 

Ja, es war richtig, den Weg zum Bundesverfassungsgericht zu gehen!

Das unterscheidet die Anstrengungen des Inistituts "St. Philipp Neri" von dem vorauseilenden Gehorsam vieler deutscher Hierarchen.


17
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Religionsfreiheit

  1. Trump verspricht Christen Schutz vor Diskriminierung und Verfolgung
  2. Gericht verpflichtet Fluglinie Southwest Airlines zum Training über Religionsfreiheit
  3. 16 US-Abgeordnete verurteilen Prozess wegen ‚Hassrede’ gegen finnische Politikerin
  4. UNO-Bericht: Religionen sollen ‚LGBT-Rechte’ akzeptieren
  5. USA: Straßenprediger bekämpft Verfügung, die ihm Kritik an lesbischer ‚Hochzeit’ verbietet
  6. Anglikanischer Schulseelsorger verliert Stelle nach Kritik an LGBT-Ideologie
  7. Malta: Prozess gegen ehemaligen Homosexuellen könnte ‚juristischen Dominoeffekt’ auslösen
  8. USA - Oberster Gerichtshof: Trainer einer öffentlichen Schule darf nach Spiel erkennbar beten
  9. Chinas Kommunisten schränken Religionsfreiheit weiter ein
  10. US-Oberster Gerichtshof: Zeigen christlicher Flagge durch Meinungs- und Religionsfreiheit geschützt






Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  2. Oktober 2024 mit kath.net in MEDJUGORJE
  3. Fastenspende für kath.net - Vergelt's Gott!
  4. Kard. Müller: "Die Deutsch-Synodalen liegen völlig falsch, sind Opfer der eigenen Propagandatricks"
  5. Roma locuta - causa (non) finita?
  6. Zweifel an Spekulationen um Predigt-Auslassung des Papstes
  7. Der Synodale Weg liegt an der Leine
  8. Oasen in der Wüste. Von der ‚Volkskirche‘ zur ‚Gemeindekirche‘
  9. Als Johannes Paul II. und die Gottesmutter von Fatima den Kommunismus besiegten
  10. Good News in den USA: Tausende kommen zu eucharistischer Anbetung
  11. Die protestantische Missbrauchsstudie entlarvt die Strukturthesen des Synodalen Wegs als unhaltbar
  12. Serie ‚Pauline’ erzählt Romanze zwischen einer 18-jährigen und dem Teufel
  13. Staunen in Frankreich: Die Zahl jugendlicher Taufbewerber steigt massiv an
  14. Wacht und betet!
  15. Neuer Nuntius in Italien sieht Religionsfreiheit im Westen bedroht

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz