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'Gottesdienste sind mehr als stilles Gebet, gerade auch zu Ostern'

8. April 2020 in Deutschland, 32 Lesermeinungen
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Institut St. Philipp Neri legt Beschwerde gegen Urteil zum Verbot öffentlicher Gottesdienste des Verwaltungsgericht Berlin ein: Das generelle Verbot von öffentlichen Gottesdiensten stellt einen übermäßigen Eingriff dar, der nicht verhältnismäßig ist


Berlin (kath.net)
Das von Papst Benedikt XVI. eingerichtete Institut St. Philipp Neri in Berlin wird Beschwerde gegen das gestrige Urteil zum Verbot öffentlicher Gottesdienste des Verwaltungsgericht Berlin einlegen. Dies teilte das Institut in einer Aussendung mit. Die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts hatte am Dienstagmittag entschieden, daß es in Berlin zum Schutz vor Corona weiterhin keine öffentlichen Gottesdienste geben darf. Das Erzbistum Berlin meinte zum gestrigen Urteil auf Twitter lapidar: "Es bleibt also dabei. Öffentliche Gottesdienste sind abgesagt. Das ist schmerzlich aber richtig, weil solidarisch und verantwortungsvoll."

Der Vorsteher des Instituts St. Philipp Neri, Propst Dr. Gerald Goesche, zeigte sich enttäuscht von der Verwaltungsgerichtsentscheidung und erklärte: „Der Beschluß des Verwaltungsgerichts stellt nicht nur einen Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit dar, sondern verletzt diese nachhaltig. Das Recht auf freie Religionsausübung wird vom Grundgesetz schrankenlos gewährt. Das Verwaltungsgericht billigt demgegenüber lediglich Kirchenbesuche zur stillen Einkehr zu. Damit bestimmt der Staat de facto die Art und Weise der Religionsausübung. Dies steht ihm aber nicht zu. Gottesdienste sind mehr als stilles Gebet, gerade auch zu Ostern, dem höchsten Fest der Christenheit. Das generelle Verbot von öffentlichen Gottesdiensten stellt einen übermäßigen Eingriff dar, der nicht verhältnismäßig ist. Auch kirchliche Internetangebote ersetzen Gottesdienste nicht. Glaube ist letztlich immer analog. Auch wir wollen unsere Gläubigen und auch uns vor dem Coronavirus schützen und können den nötigen Abstand zwischen Personen in unserer Kirche besser gewährleisten als etwa in einem Baumarkt oder in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Deshalb werden wir gegen die jetzt ergangene Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.“



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