Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. „Die Berufung auf die Tradition gegen die Kirche von Rom ist ein Widerspruch in sich“
  2. Ein unvermeidliches Schisma?
  3. Der deutsche Frauenweiheämterstuhlkreis
  4. Christian Würtz ist neuer Bischof von Eichstätt!
  5. Nach Schisma der FSSPX: Frankreichs altrituelle Katholiken stehen zu Papst Leo XIV.
  6. Bischof Würtz ist offen für Frauenordination
  7. „Die große Würde des Priestertums besteht …“
  8. Bischof Hansen von Oslo will Angebot für 'Alte Messe' ausbauen
  9. Busfahrer rollt seinen Gebetsteppich aus, betet Richtung Mekka und unterbricht die Fahrt minutenlang
  10. Heute ist es eine finnische Abgeordnete und Großmutter; morgen könnten es leicht Sie sein!
  11. Kardinal Rouco/Madrid: Der Synodale Weg in Deutschland umgeht das Kirchenrecht
  12. Bereits vierte Kirchenübergabe an Kopten in Wien
  13. Kirche SOS
  14. Bischöfe aus aller Welt werden in Rom über Familien in Krisen sprechen
  15. Das sakrale Abenteuer als Zukunft der Kirche

Gottesdienste dürfen in Berlin weiterhin nicht stattfinden

7. April 2020 in Deutschland, 15 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.


Berlin (kath.net)
Das mit der Berliner Coronavirus-Eindämmungsverordnung ausgesprochene Verbot von Gottesdiensten ist rechtlich nicht zu beanstanden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden, nachdem unter anderem das bekannte Philipp-Neri-Institut einen Antrag eingebracht hat.

Nach der SARS-Co-V2-Eindämmungsverordnung vom 22. März 2020 (Coronavirus-Eindämmungsverordnung) gilt laut dem Gericht stadtweit nicht nur die grundsätzliche Verpflichtung, sich in seiner Wohnung bzw. gewöhnlichen Unterkunft aufzuhalten, sondern außerdem ein Verbot vermeidbarer öffentlicher und nichtöffentlicher Veranstaltungen und Versammlungen. Von den in der Verordnung geregelten Ausnahmen zu diesem Verbot sind Gottesdienste laut dem Urteil nicht erfasst.

Hierdurch sehen sich die Antragsteller, die Gottesdienste in traditioneller römischer Liturgie abhalten bzw. im Fall des Antragstellers besuchen, jeweils in ihrer Religionsfreiheit verletzt.

Mit ihrem beim Verwaltungsgericht gestellten Eilantrag streben sie die Feststellung an, dass der Antragsteller künftig öffentliche Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmenden abhalten darf, soweit zwischen den Gläubigen Mindestabstände von 1,50 m eingehalten und Listen ihrer Kontaktdaten geführt werden.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Coronavirus

  1. Britische Gesundheitsbehörde gibt Zahlen zu Covid-Impfung und Übersterblichkeit nicht bekannt
  2. Großbritanniens bekanntester Moderator bittet Tennisstar Novak Djokovic um Entschuldigung
  3. Spanisches Verfassungsgericht erklärt einige Corona-Maßnahmen für verfassungswidrig
  4. ARD zeigt Kabarettistin mit schweren Impfschäden nach Corona-Impfung
  5. Covid-Impfung verweigert – Katholikin erhält 12,7 Millionen Dollar nach ungerechtfertigter Kündigung
  6. Virologe Streeck vergleicht Corona-Ungeimpfte mit Juden während der Pest
  7. Evangelischer Bischof bittet um Entschuldigung für Ausgrenzung während Covid-Pandemie
  8. Krach in der Ampel-Regierung: Kubicki fordert Lauterbach zum Rücktritt auf
  9. Covid-19-Pandemie: Ehemalige Proberichterin wegen Rechtsbeugung verurteilt
  10. AstraZeneca räumt schwere Nebenwirkungen bei Covid-Impfstoff ein






Top-15

meist-gelesen

  1. Christian Würtz ist neuer Bischof von Eichstätt!
  2. „Die Berufung auf die Tradition gegen die Kirche von Rom ist ein Widerspruch in sich“
  3. Der deutsche Frauenweiheämterstuhlkreis
  4. Heute ist es eine finnische Abgeordnete und Großmutter; morgen könnten es leicht Sie sein!
  5. Nach Schisma der FSSPX: Frankreichs altrituelle Katholiken stehen zu Papst Leo XIV.
  6. Busfahrer rollt seinen Gebetsteppich aus, betet Richtung Mekka und unterbricht die Fahrt minutenlang
  7. Papst zieht auch in Castel Gandolfo zurück in seinen Palast
  8. Ein unvermeidliches Schisma?
  9. Bischof Hansen von Oslo will Angebot für 'Alte Messe' ausbauen
  10. Niederlande: Erstmals Tötung eines Kindes unter zwölf Jahren im Rahmen der aktiven Sterbehilfe
  11. Kirche SOS
  12. Bischof Würtz ist offen für Frauenordination
  13. Kardinal Rouco/Madrid: Der Synodale Weg in Deutschland umgeht das Kirchenrecht
  14. „Die große Würde des Priestertums besteht …“
  15. Leo XIV. überarbeitet Franziskus-Reform für Diözese Rom

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz