Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Das große CDU-Chaos ODER wenn ein angebliches Plagiat schlimmer als Abtreibung im 9. Monat ist!
  2. Der moralische Tiefpunkt des Friedrich Merz
  3. CDU-/CSU-Fraktion will Wahl von Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin verschieben!
  4. Herr Bätzing, haben Sie in solchen dunklen Stunden wirklich keine anderen Sorgen?
  5. Syrer schlug Küster mit 1,6 Meter langem Kruzifix nieder
  6. Bayerische Verwaltungsgerichtshof: Kreuz in bayerischer Schule verletzt Glaubensfreiheit
  7. Priestermangel: Bischof hebt Sonntagspflicht teilweise auf
  8. Richterwahl am Bundesverfassungsgericht: Wie CDU und CSU ihre Grundwerte aufs Spiel setzen
  9. Unterstützung der CSU für SPD-Kandidatin am Bundesverfassungsgericht möglich
  10. NDR-Format ‚Zapp‘ erklärt konservatives Denken mit Gehirnanomalie und geringer Bildung
  11. Voderholzer und Oster an Merz: "Es darf in Deutschland nie wieder Menschen zweiter Klasse geben."
  12. Das "...hat mit den Grundsätzen der Christdemokratischen Partei Deutschland nichts mehr zu tun"
  13. ChatGTP liefert Witze über Jesus und das Christentum, aber nicht über Mohammed und Islam
  14. Papst-Vertrauter deutet an, dass Leo XIV. im Herbst im Führungsteam viele Personen austauschen wird
  15. Kubicki: „Einem Staat, der bei Netzbeleidigungen gegen Politiker die Muskeln spielen lässt…“

US-Berufungsgericht: YouTube darf diskriminieren

7. März 2020 in Chronik, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Als private Plattform unterliege YouTube nicht den Antidiskriminierungsbestimmungen der US-Verfassung, begründete die Richterin das Urteil.


San Francisco (kath.net/LifeNews/jg)
Facebook, YouTube und andere große Medienunternehmen müssen sich als private Unternehmen nicht an den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung halten, der die Rede- und Meinungsfreiheit garantiert. Das hat der 9th US Circuit Courts of Appeals, ein Berufungsgericht das für den Westen der USA zuständig ist, entschieden.

Der YouTube Kanal „Prager University“ (PragerU) des konservativen Autors und Radiomoderators Dennis Prager hatte 2017 die zum Google-Konzern gehörende Videoplattform geklagt. YouTube hatte zuvor Videos von PragerU wegen „anstößiger Inhalte“ für Jugendliche nicht zugänglich gemacht oder für Werbeeinschaltungen blockiert, von denen PragerU einen Anteil bekommen hätte. Darunter waren Videos zu den Themen „Die wichtigste Frage zur Abtreibung“, „Ist der Islam eine Religion des Friedens?“, „Die Zehn Gebote: Du sollst nicht töten“ und „Die am stärksten verfolgte Minderheit der Welt: Christen“


Die Anwälte PragerU hatten argumentiert, dass YouTube aufgrund seiner Marktposition mit einem öffentlichen Versorgungsunternehmen zu vergleichen sei. Diesen sind auf Grundlage des ersten Verfassungszusatzes Diskriminierungen aus religiösen, politischen oder weltanschaulichen Gründen untersagt.

Das Berufungsgericht sah das anders. Trotz seiner „Allgegenwärtigkeit“ und Rolle als öffentliche Plattform handle es sich um ein privates und kein öffentliches Forum, das Gegenstand einer gerichtlichen Untersuchung nach den Kriterien des ersten Verfassungszusatzes sei, begründete die Richterin die Entscheidung.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Medien

  1. NDR-Format ‚Zapp‘ erklärt konservatives Denken mit Gehirnanomalie und geringer Bildung
  2. CDU-Politiker reicht Programmbeschwerde wegen Bericht über christliche Fußballer ein
  3. „Staatsfeind Nummer zwei’ – Schwere Vorwürfe von Elon Musk gegen das Magazin „Spiegel“
  4. Kalifat-Verteidigerin Hübsch ist im Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks
  5. 'Nur mehr Elon Musk steht dem Totalitarismus im Weg'
  6. Mitarbeiter von ARD und ZDF wollen mehr Meinungsvielfalt
  7. Open Democracy hackt E-Mails europäischer Lebensschützer und Pro-Familienorganisationen
  8. Die Rolle der Medien für die Kultur der Freiheit
  9. Demokratische Politiker wollen Inhalte von Lebensschützern von sozialen Medien verbannen
  10. New Mexico klagt Meta, Mark Zuckerberg wegen Ermöglichung der sexuellen Ausbeutung von Kindern






Top-15

meist-gelesen

  1. Der moralische Tiefpunkt des Friedrich Merz
  2. Papst-Vertrauter deutet an, dass Leo XIV. im Herbst im Führungsteam viele Personen austauschen wird
  3. Herr Bätzing, haben Sie in solchen dunklen Stunden wirklich keine anderen Sorgen?
  4. Kirchensteuer – die wunderbare Geldvermehrung
  5. Das große CDU-Chaos ODER wenn ein angebliches Plagiat schlimmer als Abtreibung im 9. Monat ist!
  6. Sommerspende für kath.net - Eine Bitte an Ihre Großzügigkeit!
  7. "Ich appelliere angesichts der bevorstehenden Wahl an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags!"
  8. Voderholzer und Oster an Merz: "Es darf in Deutschland nie wieder Menschen zweiter Klasse geben."
  9. Richterwahl am Bundesverfassungsgericht: Wie CDU und CSU ihre Grundwerte aufs Spiel setzen
  10. Syrer schlug Küster mit 1,6 Meter langem Kruzifix nieder
  11. Blair und Brooke und ihre Rosenkränze
  12. CDU-/CSU-Fraktion will Wahl von Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin verschieben!
  13. Bayerische Verwaltungsgerichtshof: Kreuz in bayerischer Schule verletzt Glaubensfreiheit
  14. Priestermangel: Bischof hebt Sonntagspflicht teilweise auf
  15. ChatGTP liefert Witze über Jesus und das Christentum, aber nicht über Mohammed und Islam

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz