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Deutsche Verfassungsrichter erlauben geschäftsmäßige 'Sterbehilfe'

26. Februar 2020 in Deutschland, 62 Lesermeinungen
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Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch in einem Grundsatzurteil die geschäftsmäßige "Sterbehilfe" erlaubt


Karlsruhe (kath.net)
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch in einem Grundsatzurteil die geschäftsmäßige "Sterbehilfe" erlaubt und festgestellt, dass es ein Recht auf "selbstbestimmtes Sterben" gäbe und damit auch die Freiheit inkludiert sei, sich das Leben zu nehmen.

"Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen“, erklärte der Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Mittwoch in Karlsruhe. Allerdings folge laut dem Urteil nicht., dass es dem Gesetzgeber untersagt sei, die Suizidhilfe zu regulieren.

Die Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz und die EKD haben dazu am Mittwoch eine Erklärung veröffentlicht:

Anlässlich des heute (26. Februar 2020) ergangenen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum § 217 StGB und der Aufhebung des Verbots der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung, erklären der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, und der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm:


„Mit großer Sorge haben wir zur Kenntnis genommen, dass das Bundesverfassungsgericht am heutigen Tag (26. Februar 2020) das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) aufgehoben hat. Dieses Urteil stellt einen Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete Kultur dar. Wir befürchten, dass die Zulassung organisierter Angebote der Selbsttötung alte oder kranke Menschen auf subtile Weise unter Druck setzen kann, von derartigen Angeboten Gebrauch zu machen. Je selbstverständlicher und zugänglicher Optionen der Hilfe zur Selbsttötung nämlich werden, desto größer ist die Gefahr, dass sich Menschen in einer extrem belastenden Lebenssituation innerlich oder äußerlich unter Druck gesetzt sehen, von einer derartigen Option Gebrauch zu machen und ihrem Leben selbst ein Ende zu bereiten.

Wir haben die sehr verantwortliche gesellschaftliche und politische Debatte zum assistierten Suizid, die über mehrere Jahre und auf vielen Ebenen geführt wurde, aktiv begleitet. Den Kompromiss, den schließlich eine breite politische Mehrheit über alle Fraktionen des Deutschen Bundestages hinweg gefunden hat, haben wir als maßvolle Regelung empfunden, die die Selbstbestimmung besonders verletzlicher Menschen in ihrer letzten Lebensphase schützen sollte. Die Einbettung dieser gesetzlichen Maßnahme in den Kontext einer deutlichen Verbesserung der palliativen und hospizlichen Versorgung überzeugt uns nach wie vor.

An der Weise des Umgangs mit Krankheit und Tod entscheiden sich grundlegende Fragen unseres Menschseins und des ethischen Fundaments unserer Gesellschaft. Die Würde und der Wert eines Menschen dürfen sich nicht nach seiner Leistungsfähigkeit, seinem Nutzen für andere, seiner Gesundheit oder seinem Alter bemessen. Sie sind – davon sind wir überzeugt - Ausdruck davon, dass Gott den Menschen nach seinem Bild geschaffen hat und ihn bejaht und dass der Mensch sein Leben vor Gott verantwortet. Die Qualität einer Gesellschaft zeigt sich gerade in der Art und Weise, wie wir einander Hilfe und Unterstützung sind. Daher setzen wir unsere Bemühungen fort, Menschen in besonders vulnerablen Situationen Fürsorge und Begleitung anzubieten. Neben den bereits bestehenden und weiter auszubauenden Angeboten palliativer und hospizlicher Versorgung gehört dazu auch zunehmend die Frage, wie wir Menschen, die einsam sind, Hilfe anbieten und sie seelsorglich begleiten können. So wollen und werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass organisierte Angebote der Selbsttötung in unserem Land nicht zur akzeptierten Normalität werden.“


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Lesermeinungen

 lesa 29. Februar 2020 

Lieber @Zeitzeuge: Also am 12.3. besonders
ansonsten auch jeden Tag!


1
 
 Zeitzeuge 29. Februar 2020 
 

Liebe lesa, Kirchental, leibniz, Herbstlicht u. Rolando,

sowie den anderen lieben Glaubensgeschwistern hier bei kath.net,
die für einen komplikationslosen und
erfolgreichen Verlauf der OP meines
Sohnes am 12.3. sowie auch für mich
selbst beten,

VIELEN, HERZLICHEN DANK!

Im Gebet verbunden wünscht einen gesegneten, besinnlichen Tag

Ihr dankbarer Zeitzeuge


2
 
 lesa 28. Februar 2020 

Psalm 34

Lieber@Zeitzeue: Eben erst jetzt lese ich Ihren Kommentar. Ich bete systematisch täglich für Sie und Ihre Lieben, vor allem für Ihren Sohn. Und einen speziellen Gebetseinsatz gibt es natürlich am 13.3. für Ihren Sohn! Ihnen und Ihrer Frau wünsche ich viel Kraft. Und Ihnen, dass die gesundheitlichen Prüfungen, die sich auch bei Ihnen selber öfters einstellen, immer wieder gut verlaufen. Psalm 34 möge Ihnen vornezu eine Ermutigung sein. Vor allem Vers 8: "Der Engel des Herrn umschirmt alle, die ihn fürchten und ehren, und er befreit sie." Darum gehen die Anfechtungen, Prüfungen und Leiden, die der Herr zulässt, "bis hierher und nicht weiter", denn der Engel des Herrn richtet einen schützenden Wall auf.
Viel Kraft, Vertrauen und Segen! Ihre@lesa!


2
 
 Kirchental 28. Februar 2020 

Lieber Zeitzeuge!

Ich bete gerne für Sie und Ihre ganze Familie! Vor allem auch um Kraft für Ihre liebe Frau. Wahrlich keine leichte Zeit.


2
 
 leibniz 28. Februar 2020 
 

Lieber Zeitzeuge,
ich bete für Sie!


2
 
 Wiederkunft 28. Februar 2020 
 

Johannes der Täufer

Wo sind die Johannese unserer kirche, und damit meine ich uns alle, welche mutig die Sünde beim Namen nennen. Die sich dafür von der Gesellschaft, der Politik und der Medien köpfen lassen. Die Rufer in der Wüste der Gottlosigkeit sind. Man braucht kein Verschwörungstheoretiker sein, um zu erkennen, dass Gott uns mit dieser neuen Krankheit, die die ganze Welt umspannt aufrütteln will und uns vorallem zur Bekehrung aufruft!


1
 
 Rolando 28. Februar 2020 
 

Zeitzeuge

Ich bete dafür. Ein indischer Priester sagte mal in Exerzitien, die Unschuldigen sind Sühneopfer für die Sünder, wie Jesus und Maria, sowie viele Heilige. Die Heiligkeit besteht im Ertragen von Widrigkeiten, von Schwerem, die Martyrer sind die Krönung dessen.


4
 
 Herbstlicht 28. Februar 2020 
 

@Zeitzeuge

Ich verspreche Ihnen, für Sie und Ihren Sonn, ja überhaupt für Ihre ganze Familie zu beten.
Möge die OP zur Heilung Ihres Sohnes beitragen.
Ihnen und Ihrer Frau erbitte ich die nötige Geduld und Kraft, im Gottvertrauen die kommenden Tage und Wochen zu leben.
Seien und bleiben Sie behütet!


3
 
 Zeitzeuge 28. Februar 2020 
 

Liebe lesa und alle Interessierte, Persönliche Bitte etc.:

Am 13.03.2020 unterzieht sich einer meiner
Söhne der bereits mitgeteilten Gehirn-OP.
Meine Frau und ich wären sehr dankbar, wenn Sie um ein gutes Gelingen, ohne
Komplikationen und einen erfolgreichen
Verlauf dieser OP beten würden.

Ich selbst musste am verg. Montag völlig
unerwartet wegen eines Notfalls das
Krankenhaus aufsuchen, eine vorläufige
Untersuchung nach Abhilfe des Notfalls
ergab, daß es nichts bösartiges sein
soll, der Facharzt wird natürlich schnellstmöglich konsultiert, bitte auch
für mich beten, herzlichen Dank!

Zum Thema wäre zu sagen, daß von einer
"Erlaubnis" im eigentlichen Sinn natürl. keine Rede sein kann.
Die von den Parteien eingesetzten
Verfassungsrichter/innen zeigen uns
erschreckend, wie tief die Rechtsordnung
sinkt, wenn das Naturrecht durch einen willkürlichen, relativistischen,
"Rechtspositivismus" ersetzt wird, auf die Rede Papst Benedikts XVI. vom September 2011 v.d. Bundestag
wird ausdrücklich verwiesen, im Link ein
wichtiges Buch z. Naturrecht!

johannes-messner-gesellschaft.org/2017/10/27/zur-aktualitat-des-naturrechts-fur-die-weltgemeinschaft/


2
 
 lesa 27. Februar 2020 

Ein geistiger Kampf

Beten wir angesichts dieser Lage immer wieder den Barmherzigkeitsrosenkranz, den Jesus die Hl. Sr. Faustyna lehrte. Mindestens ein Gesätzchen davon für alle Suizidgefährdeteten - in diesem Fall auch für alle, die mit dieser ungeheuren Verantwortung konfrontiert sind! Da sind andere Kräfte am Werk, und der Himmel muss helfen!


3
 
 Rolando 27. Februar 2020 
 

Fortsetzung

... nicht der Tod. Es darf nicht vergessen werden, was in den Gedanken der Sterbenden vorgeht, bezüglich Reue, der Mensch sollte da nicht eingreifen. Bei Gloria Polo sieht man das, was wäre gewesen, wenn die Maschine abgestellt worden wäre?
https://www.jochen-roemer.de/Gottes%20Warnung/Hintergrund/Archiv/Beitraege/Das%20Zeugnis%20der%20Gloria%20Polo.pdf
Bei P. Manjackl war es auch so, sein Arzt befasste sich mit dem Gedanken, die Maschine abzustellen, es sah keinen Sinn mehr. Er ging ins Gebet, er vernahm, „wenn du abstellst, nimmst du mir die Möglichkeit ein Wunder zu wirken“, P. James hält wieder mit donnernder Stimme Exerzitien.Unsere Rechtssprechung ist in diesen Bereichen nicht mehr in der Lage, richtig zu entscheiden.


5
 
 Rolando 27. Februar 2020 
 

Kirchental

Zur Tötungsabsicht, die Soldaten verteidigen das Land gegen Feinde, es ist gewolltes Töten, denn der Feind muß besiegt werden, das Buch Judit und Ester zeigen es klar auf. Sagen wir mal dazu, es ist eine gesunde Absicht. Da in Kriegswirren auch andere Dinge geschehen, gehört jetzt nicht zur Diskussion. Die Absicht bei dem legitimen Mord ist eine Andere, es wird versucht das fruchtbare Leiden, ( fruchtbar, nicht furchtbar), zu umgehen, es wird versucht, einen Menschen aufgrund einer Last oder finanziellen Last zu ermorden, oder aus der Sicht des Patienten, sich ermorden zu lassen, wobei es dann zwei Mörder gibt, der Ermordete, weil selbst gewollt, sowie der Mordende, weil entscheidend Beigeholfen wurde. Dann kann es noch die Anteiligen geben, die darum wissen, doch nichts dagegen tun, zumindest was in deren Lage möglich ist. Bei Sterbenden ist es schwer, die Situation abzuschätzen, gerade eben wegen der vielen medizinischen Möglichkeiten, doch es sollte immer das Leben im Blick sein, ni


2
 
 Nellymaus 27. Februar 2020 
 

Hinterm Vorhang --> stehen wir als Geschöpfe "Hand-in-Hand" vor den Augen Gottes !

Dieses "Hand-in-Hand"
dürfen wir nicht vergessen!

An dieses "Hand-in-Hand"
können wir die Worte Jesus angliedern:
Einer - trage des anderen Last!
Liebet - einander, so wie ich Euch...

Mit diesen Worten
bekommt das "Hand-in-Hand"
Leben - Weg - Wahrheit eingehaucht.

In der Konsequenz bedeutet es:
Seelisches + liebende Selbsthingabe,
da, wo einer keine Kraft mehr hat,
da, wo einer "getragen werden muß"!

Selbstliebe + Nächstenliebe
bedingen sich gegenseitig:
Je mehr ich - den Anderen trage,
desto tiefer erfahre ich "mich selbst"
in der eigenen Fähigkeit zu lieben,
in der Bereitschaft zu geben,
und den schmerzhaften Weg des Anderen
zu begleiten.

Der Weg ist natürlich belastend,
für beide Menschenkinder.

Bequemer und schneller sind Spritzen,
und eine Vorgehensweise,
die das Anliegen Gottes vergißt.


3
 
 Kirchental 27. Februar 2020 

Rolando

Nein. Es heißt eben nicht "Du sollst nicht töten" sondern "Du sollst nicht morden". Das hebräische unterscheidet klar.

Es ist gängige Auslegung, dass zB das Töten von Soldaten im Krieg, das Töten in Notwehr oder sogar Nothilfe nicht unter das 5. Gebot fällt. Die Absicht kann also nicht das entscheidende Kriterium sein. Denn
Soldaten töten zwar mit Absicht - sind aber eben keine Mörder.

Ich finde, da muss man durchaus sauber differenzieren.

Auch beim Töten durch Unterlassen gibt's nicht zu Unrecht die Frage der Garantenpflicht. Ich kann von einem Angehörigen oder Freund, von einem Arzt mehr Einsatz erwarten als von irgendeinem zufälligen Passanten.

@leibniz
Die Rechtslage ist klar. Wenn der Patient in der PV eine Behandlung gewünscht hat, ist die erste Pflegerin schuldig durch Todschlag durch Unterlassen. Garantenpflicht! Ihr steht doch die Entscheidung über die Diagnose gar nicht zu! Notarzt rufen und PV in die Hand drücken! Er muss diagnostizieren u entscheiden!


0
 
 leibniz 27. Februar 2020 
 

@ Kirchental und Rolando II.

Wer bekommt nun Probleme, diejenige Schwester, die es versäumte, den Notarzt zu holen?
Aber nein, diejenige, die ihn nachmittags holte, weil sie das Haus schlecht gemacht habe bekommt eine Rüge. Der Bericht der Pflegehelferin wird gelöscht.
War das nun unterlassene Hilfeleistung oder Mord oder weil man annimmt, der Mann würde so entscheiden, wenn er noch dazu fähig wäre?


1
 
 leibniz 27. Februar 2020 
 

@Kirchental und Rolando I.

Ein Beispiel: Ein sehr schwieriger Patient mit hochgradiger Demenz hat einen schweren Schlaganfall.
Die im Dienst befindliche Altenpflegerin erkennt den Schlaganfall. Die Pflegehelferin schreibt einen Bericht, in welchem sie keine Diagnose stellt ( darf sie nicht), aber aus ihrer Beschreibung geht hervor, dass es mit 90 % Sicherheit ein Schlaganfall war. Die Altenpflegerin holt den Notarzt nicht mit der Begründung, der Herr habe ja eine Patientenverfügung. Sie schaut auch nicht in der genannten Patientenverfügung nach, denn dass der Patient eine Patientenverfügung habe, bedeute doch, dass er keine Behandlung mehr wolle. Ebenso wenig ruft sie den Betreuer an. Nachmittags kommt eine andere Altenpflegerin, ist völlig entsetzt, als sie den Bewohner sieht, wertet das Vorgehen ihrer Kollegin als unterlassene Hilfeleistung und holt den Notarzt. Dieser untersucht den Patienten und bemerkt, dass es nun zu spät sei.


2
 
 petrafel 27. Februar 2020 
 

"Das muss doch heute nicht mehr sein."

Bei behinderten Kindern im Mutterleib hat sich der Satz "Das muss doch heute nicht mehr sein." eingebürgert. Wir werden ihn bald auch in Bezug auf Alte und Kranke hören. Und das irreste ist, dass wahrscheinlich auch Kranke und hilfsbedürftige Menschen diesen Satz bald selbst sagen werden.


9
 
 Mariat 27. Februar 2020 

"Du sollst nicht morden"!

Du sollst nicht Schuldig werden am Tod eines anderen! Das beinhaltet bereits, dass ich eingreife, wenn jemand in Gefahr ist.
Auch, dass ich ihn dieser Gefahr nicht aussetze!
Das Eigene Gewissen schreibt es uns vor. Um vor Gott was das 5. Gebot betrifft, Schuldlos zu sein - darf ich KEINE Unterlassungssünde begehen - sondern muss helfend eingreifen, falls jemand seinem Leben ein Ende setzen möchte.
Wenn es gelingt, ist ein Leben gerettet. Wenn nicht, trägt man keine Schuld.
Ich könnte einem Menschen nicht zum Suizid verhelfen!
Vergssen wir nicht, dass Gott helfend eingreift, wenn wir IHN darum bitten!


7
 
 Kirchental 27. Februar 2020 

@Chris2

Ich spreche sehr absichtlich nicht von Selbstmord.

In meinem Bekanntenkreis und in der Verwandtschaft gab es mehrere Selbsttötungen. Wegen Depression und unheilbarer Krankheit.

Ich weiß, was die Angehörigen mitmachen. Welche Vorwürfe sie sich machen.

Zu Unrecht - denn man kann einen Menschen der wirklich zur Selbsttötung entschlossen ist, letztlich nicht aufhalten.

Bei Selbstmord schwingt immer noch der Vorwurf auch an die Angehörigen mit.

Überlassen wir die Suizidenten dem ewigen Richter und trösten ihre Hinterbliebenen. Sie tragen keine Schuld.


2
 
 Kirchental 27. Februar 2020 

#Nellymaus

Halt. Bei allem Entsetzen müssen wir immer noch differenzieren.

Tötung auf Verlangen bleibt immer noch (!) verboten.

Der Unterschied ist doch gewaltig.

Bei Beihilfe zum Suizid lege ich die Schlaftabletten auf den Nachttisch des Kranken. Nehmen muss er sie selbst. Der Suizid steht letztlich tatsächlich in eigener Verantwortung.

Tötung auf Verlangen geht einen großen Schritt weiter. Da setzt ein Dritter die tödliche Spritze oder flösst die Tabletten ein. Der Kranke schiebt die komplette Verantwortung einem anderen in die Schuhe.

In diesem Fall ist der Tötende wohl tatsächlich ein Mörder.

Im ersten eher nicht. Sonst wäre ich ja auch ein Mörder, wenn sich ein Familienmitglied mit meinen Rasierklingen die Pulsadern öffnet.


1
 
 Kleine Maus 27. Februar 2020 
 

Ich bin entsetzt!

Ich bin traurig, besorgt, entsetzt... In jungen Jahren habe ich lange Zeit (mindestens 7 Jahre) unter der Feindschaft eines Menschen gelitten (Gott vergib ihm, denn er wusste nicht, was er tat), der mir ständig vor Augen hielt, dass ich nur eine Belastung für alle sei und einmal sogar versuchte, mir Selbstmord nahe zu legen. Ich erinnere mich noch an die Scene, als glücklicherweise mein Mann dazu kam und ihn zurechtwies mit den Worten: "Hör auf mit dem Schmarrn!" Jetzt habe ich Angst, dass mich am Ende meines Lebens diese Schatten wieder einholen könnten. Es bräuchte mir ja nur einer klar machen, dass ich allen zur Last fiele und wie viel ich die Krankenkasse und damit die Allgemeinheit kosten würde... Nein! GEBT DEN ALTEN MENSCHEN LIEBE UND NICHT GIFT!... Und nun werde ich über die Fastenzeit auf das Internet verzichten, denn Jesus hat gesagt: "Betet, aufdass ihr nicht in Anfechtung fallt" und nicht "Schreibt im Internet, aufdass ihr euch Gehör verschafft."


5
 
 Diadochus 27. Februar 2020 
 

Affront

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist just am Aschermittwoch verkündet worden. Das ist ein breiter Affront gegen das Kreuz. Jesus Christus hat das Kreuz getragen. Wir schmeißen es weg. Jetzt ist Schluss mit lustig. Ich bleibe ein Kreuzträger in der Nachfolge des Herrn. Es beginnt jetzt ein neuer Kulturkampf, sofern wir bereit sind, für den Herrn zu kämpfen.


4
 
 winthir 27. Februar 2020 

"Die Erben werden sich freuen", schrieb Eiseherz.

Darin sehe auch ich ein Problem. Und das betrifft nicht nur die Erben - für Pflegebedürftige (ich kenne aus der Verwandtschaft einen solchen Fall) können Angehörige bis zu ca.2.000 EUR monatlich zur Kasse gebeten werden. Da ist die Versuchung groß (wir alle sind Menschen).

Nun passieren solche Sachen auch jetzt schon - man kann davon ausgehen, dass in Deutschland jede zweite Tötung eines Menschen unentdeckt bleibt (das mag sehr "verwegen" klingen - ohne mich hier in Details zu verlieren: für Interessierte empfehle ich das ausgezeichnet recherchierte Buch von Sabine Rückert: "Tote haben keine Lobby").

Ich weiß keine Lösung dieses Problems, dem ich mit Entsetzen begegne. Außer, dass wir Menschen uns vielleicht nicht so sehr auf unsere Geldgier konzentrieren möchten - und dass der Staat den Angehörigen von Pflegebedürftigen unter die Arme greift. Auch finanziell.

soweit meine unsortierten Gedanken dazu.

winthir.


5
 
 Nellymaus 27. Februar 2020 
 

TV: Krankenkasse verweigert kranken Kind -> Medikamente (+ OP?)

Die Eltern waren auf Spenden angewiesen, operierten in den USA.

In diesem Fall ginh es um Leben
ein Leben zu retten,
sprich lebens-fördernd,
"lebens-bejahend" zu handeln.

Die Krankenkasse sagte Nein,
theoretisch -> Nein zum Leben.

Das heutige Urteil aber,
sagt Ja -> zum Tod,
weil es das Leben des Kranken,
nicht bejaht,
das hinter seiner Krankheit,
seinen derzeitigen Schwächen steht, und ihm immer noch WÜRDE verleiht!


5
 
 Nellymaus 27. Februar 2020 
 

Wenn ich BEIHILFE leiste - was bin ich dann - ein Mörder ?

Mir wird Angst + Bange,
wenn ich an die Gewissens-Last
der Ärzte oder anderer Personen denke,
die jetzt diesen Kranken
in den Zustand LEBLOS + TOT schicken!

Mir schaudert es,
ich möchte dafür,
nicht verantwortlich sein.

Aber, ich werde mich
verantworten müssen!
Denn, das Recht auf "HEIM-HOLUNG"
steht nur Gott zu!

Ein vorzeitiges "HEIM-BRINGEN"
greift aktiv in den Plan Gottes ein!

Wer von uns Menschen
kann das tatsächlich verantworten?

Tötung auf Verlangen
Ich hänge ja auch mit drin,
es betrifft nicht nur den Kranken!

Ich bin es,
der gegen das Gebot verstößt:
Du sollst nicht töten!

PS:
Die Richter fällten ein Urteil,
das rein auf diese Welt
ausgerichtet war.

Das ÜBER-geordnete unserer Welt,
das, was danach noch kommt,
bedachten sie nicht.

Bedachten diese Richter,
auch die Konsequenzen
und die Folgen Ihres Urteils,
nämlich
die "Gewissens-Belastung" derer
die jetzt Kranke "töten dürfen"?

Das ist doch ein "Gegen-Entwurf"
zu Gottes Plan!


5
 
 Rolando 27. Februar 2020 
 

Es ist keine Steigerung mehr möglich

Früher gab es die Mörder und die Opfer, sie standen sich feindlich gegenüber, das Opfer musste vom Mörder gesucht werden, überwältigt werden. Jetzt hat jeder sein kleines legitimes (Nazi) Reich, die eigene Mutter, nicht der fremde Mörder töten da Kind, nicht Mörder durchkämmen die Krankenhäuser, wie bei Diktaturen, um unwertes Leben zu suchen, nein, das Opfer läuft seinem Mörder in die Arme, es trinkt vielleicht vorher noch ein Bierchen mit ihm. Wo es nicht so ist, wo es wie früher ist, wird man nicht mehr beweisen können. Tote reden nicht. Da redet unsere Gesellschaft von Nazis, oder von Recht, sie weis nicht, was Nazi oder Recht bedeutet.
Wir brauchen kein Coronavirus, es geht ohne auch. Diese Blindheit kann kein Augenarzt oder Optiker mehr kurieren. Beten wir um das Erbarmen Gottes, bitten wir die Jungfrau Maria um ihre Fürsprache, heben wir die Hände zum Herrn!


10
 
 Nellymaus 27. Februar 2020 
 

Jeder MÖRDER muß sich vor Gott VERANTWORTEN !

Mir wird Angst + Bange,
wenn ich an die Menschen denke,
die BEIHILFE leisten.

Sie töten ein Geschöpf Gottes,
dh. nicht Gosie sind es, die den Tod Du sollst nicht Gottes Geschöpfe töten - weder dich selbst - noch deinen Nächsten !


2
 
 gluteus maximus 26. Februar 2020 
 

"Vater, vergib ihnen...

...denn sie wissen nicht, was sie tun."

Da kann man gleich Zyankali-Pillen verteilen. In ein paar Sekunden (!) isses vorbei. Worauf warten wir denn noch?!?

Sorry für den sarkastischen Ausbruch, aber trotz aller ärztlichen und medialen Beteuerungen: Ja, wir sind in D hiermit frei zum Abschuss, bzw.
es fehlt nicht mehr viel. Wir spielen Gott und werden verlieren. Wir schaffen uns selbst ab, Opfer und Henker zugleich. Fei lauter progressiv und
liberal sein wollen, sind wir zurück in der Steinzeit angekommen, wo nur die stärksten überleben.


4
 
 Herbstlicht 26. Februar 2020 
 

Ist folgendes nicht auch vorstellbar?

Ungeborenen Kindern gesteht man kein Lebensrecht zu, sie sind ganz von der Bereitschaft der Mutter abhängig, sie auch auf die Welt bringen zu wollen.

Alte, kranke oder lebensmüde Menschen haben zwar dieses unumstößliche Lebensrecht, aber es könnte passieren, dass es zukünftig auch recht brüchig werden könnte.

Ist folgende Situation nicht denkbar?:
Der kranke Mensch befindet sich momentan in einer ziemlich depressiven Phase, was ja durchaus vorkommen kann und äussert deshalb den Wunsch, seinem Leben ein Ende zu machen.
Dann werden Helfer zur Stelle sein und ihm die Todespille besorgen.

Was aber, wenn diese Phase wieder vorübergegangen wäre und der Patient seine Krankheit geduldig ertragen hätte, weil er inzwischen vielleicht zu Gott gefunden und er dadurch mit einer veränderten inneren Haltung seinem evtl. bevorstehenden Lebensende entgegengesehen hätte.
Aber dann ist es zu spät!


4
 
 Winrod 26. Februar 2020 
 

Warum schreiben sie nicht "Mit brennender Sorge.."?


4
 
 czmy 26. Februar 2020 
 

Verlust der christlichen Gebote

Wann haben wir unseren Bischöfen, Priestern, in einer Predigt das letzte Mal gehört, dass es uns nach dem Willen Gottes nicht erlaubt ist, uns selbst zu töten, dass Selbstmord eine Todsünde darstellt?
Kardinal Marx hat den nun aufgehobenen Bundestagsbeschluss damals begrüßt, obwohl er die Beihilfe zum Selbstmord durch Familienangehörige ermöglichte; auch aus Rücksicht auf die Protestanten, mit denen wohl keine generelle Ablehnung von Selbsttötung mehr zu erreichen war. Was jetzt passiert, ist die konsequente Fortsetzung dieses verhängnisvollen Weges: Wer die Unterstützung der Selbsttötung durch Familienangehörige erlaubt, kann sie bei weiteren Personen kaum verbieten. Wehe den Anfängen, wir sind auf dem Wege zu Verhältnissen wie in Belgien oder Holland


6
 
 Diadochus 26. Februar 2020 
 

Keine Kompromisslinie

Je mehr Gottes heilige Gebote mit Füßen getreten werden, desto mehr müssen wir Christen widerstehen und Gott die Ehre geben. Nein, mit mir nicht, wenigstens im engeren eigenen Umfeld. Beim menschlichen Leben gibt es keine Kompromisslinie. Die Luft wird langsam sehr dünn.


5
 
 Eva 1941 26. Februar 2020 
 

Leider ..

... geht für manche niederländische Senioren die Zeit zu Ende, wo sie nach Deutschland zogen, um vor Euthanasie in ihrem Land sicher zu sein.
Nun sitzen wir alle in einem Boot. Die Deutschen haben aus der unseligen NS-Zeit nichts gelernt. Gottlosigkeit, wohin man schaut.


15
 
 Chris2 26. Februar 2020 
 

Was ist mit dem Begriff "Selbstmord",

den ich hier nirgends finde (noch nicht einmal bei den Kommentaren) und mit dem man früher zweifelsfrei klargestellt hatte, dass wir unser Leben von Gott geschenkt bekommen haben und es uns (und unseren Kindern, Peartnern, Eltern, ...) nicht selbst entreissen dürfen. "Darf man das jetzt nicht mehr sagen"? Sicher sind viele Selbsttötungen keine Selbstmorde, sondern pure Verzeiflungstaten. Aber was sprachlich beschönigt wird, wird automatisch viel eher akzeptabel. Vor allem wird der Druck auf Alte und Kranke erheblich zunehmen, die sich dann noch mehr als "sinnlose Last" fühlen...


9
 
 Kirchental 26. Februar 2020 

Liebe leibniz!

Von mir bekommen Sie in dieser Sache volle Unterstützung.

Warum sollte ich künftig noch die palliative Begleitung für teuer Geld ausbauen, Hospizplätze schaffen, wirklich Begleitung beim Sterbeprozess ausbauen, wenn es jetzt viel schneller, billiger und einfacher geht.

Vermutlich wird doch jeder in schwerer Krankheit einmal den Wunsch äußern, es möge schnell zu Ende gehen. Dahinter steckt doch meist der Wunsch nach Begleitung, Schmerzfreiheit.

Aber damit ist dem begleiteten Suizid schon die Tür geöffnet.


14
 
 Kirchental 26. Februar 2020 

Urteil geht viel zu weit

Die Richter gehen konsequent weiter auf dem Weg der entgöttlichung unserer Gesellschaft. Ohne Rückverantwortung des Politikers und Richters gegenüber dem Schöpfer ist die Entscheidung, dass mein Recht auf Leben wie jedes andere Recht auch das negative Recht - also Recht auf Sterben - mitumfasst. Deshalb ist Selbsttötung ja auch seit langem nicht mehr strafbewehrt.

Der totale Dammbruch setzt ein, wenn ich die Suizidassistenz jetzt gewerbsmäßig betreiben darf. Beruf: Sterbehelfer.

Selbst Ärzte, die bereit sind, Hilfe zum Suizid zu leisten, beklagen sich bereits, dass das BVerfG überhaupt keine Begleitung - psychisch und medizinisch - zu dieser Entscheidung fordert.

Noch können Ärzte nicht dazu gezwungen werden. Aber es wird wohl genau wie bei Abtreibung werden: wer als Arzt nicht dazu bereit ist, kann seine Karriere an den nächsten Nagel hängen!


13
 
 Dismas 26. Februar 2020 

Erinnere ich mich richtig...

war nicht vor Jahren die Rede von den "furchtbaren Juristen"?
@wedlerg: Ich stimme Ihnen voll zu! Die von Ihnen von der Kirche hofierten Kreise wie Linke,GRÜNE, Atheisten sind nicht zuletzt mitverantwortlich für ca.8 Mio Kindstötungen im Mutterleibseit der "Liberalisierung" von §218 in D.. Und diese Leute wollen noch viel weiter gehen... Sie reden immer wieder von den schlimmen Verbrechen der Vergangenheit(schon richtig, diese sollen auch nicht vegessen werden), aber dieselben Leute befördern aktuell diese laufende furchtbare Tötung kleiner Menschen ("Mord in Massen", wie damals Kard.Höffner sagte) und nun die "Sterbehilfe"(schlimmer Euphemismus). Ja, wir fallen in die Dekadenz der heidnischen Antike zurück. Die Heiden wunderten sich damals über die Christen u.a.: "Sie achten ihre Frauen und töten ihre Kinder nicht..."


14
 
 golden 26. Februar 2020 
 

Jesus Christus-Weg zum Leben

Unser Herr weist uns das Ziel: Das Ewige Leben; doch durch Leid, Kreuz und Tod geht sein und unser Weg, das ja von sündigen Menschen verursacht wurde und wird.-Hingegen das leidfreie Ersatz-Leben, von dem der Teufel uns vorgaukelt, es sei auch noch zudem ohne Gott möglich, das wird heute von so vielen gewählt und auch dies: es durch eine Todsünde selbst zu beenden.-Ihr, liebe Leser,wisst selbst, wo das endet !
Wählen wir das Leben im Leid mit Jesus !
Er vollendet unseren Glauben und führt uns in die Ruhe bei und mit Gott !
Herr, hilf uns bei diesen seelenmordenden Entwicklungen !


10
 
 nicodemus 26. Februar 2020 
 

Die deutschen Bischöfe des "Synodalen Weges" haben nichts dagegen!


3
 
 Winrod 26. Februar 2020 
 

Was heißt

"geschäftsmäßige" Sterbehilfe?
Im Übrigen bin ich mit Robert Spaemann der Meinung, dass die aktive Sterbehilfe die Einstiegsdroge in die Euthanasiegesellschaft sein wird.


15
 
 Konrad Georg 26. Februar 2020 
 

Seit dem Urteil zu

"Soldaten sind Mörder" beobachte ich die Justiz etwas genauer. Deshalb wundert mich dieses Urteil keineswegs.

Aus Holland und Belgien sind einschlägige Fälle bekannt, die auf Mord hinweisen.


16
 
 Bernhard Joseph 26. Februar 2020 
 

Liebe @leibniz!

Romano Guardini hat immer betont, dass es gerade die große Leistung des christlichen Glaubens war und ist, den Menschen als Person anzusehen. Der Mensch ist Person nicht aus sich selbst heraus, sondern durch seiner Geschöpflichkeit, letztlich Gottbezogenheit. Er kann sie leugnen, wirklich sich ihr entledigen kann er nicht.

Daher kann auch nur ein Mensch in die Sünde fallen, ein Tier kann das nicht.

Gegenüber der Barbarei in heutiger Zeit war die Antike ein wahrer Hort der Menschlichkeit!

Die Richter des BVfG haben in ihrem Positivismus nicht mal bedacht, welche Folgen ihr Richterschluss haben kann.

Wie will man zukünftig in einem Altenheim oder in der Familie noch einen Mord nachweisen, wenn dem Angehörigen ein tödliches Präparat, angeblich auf Verlangen, gespritzt wurde. Selbst wenn man hier bestimmte Verfahren vorschreibt, wird man den Mord nie beweisen können, weil ja lediglich gegen das Verfahren verstoßen wurde, da die Behauptung des Einverständnis schwer widerlegbar ist.


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 Quezal 26. Februar 2020 
 

Psychisch kranke Menschen

Was bedeute dieses Urteil für psychisch kranke Menschen? Ich möchte mir die Auswirkungen nicht vorstellen.
Was sind dies nur für menschenverachtende Verfassungsrichter.


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 dalet 26. Februar 2020 

Und nun?

Kommentare posten hilft nicht.
Wie wärs mit Fridays for Life?


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 Federico R. 26. Februar 2020 
 

Jetzt ist auch diese Schranke gefallen.

Das Geschäft mit dem Tod kann nunmehr auch hierzulande blühen und gedeihen. Welche Früchte wird es bringen?

Konsequenterweise müsste nun auch die Todesstrafe eingeführt werden. Künftige Delinquenten – z.B. Mörder oder auch gegebenenfalls Staats- bzw. Verfassungsfeinde - könnten auf humane Weise und mit fachmännischer/-fraulicher Begleitung „ins Nichts“ befördert werden - (da man ja weithin nicht mehr an einen gerechten und richtenden Gott glaubt). Und außerdem würde auch hier – wie bei der Sterbehilfe – viel öffentliches Geld gespart werden.


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 Quirinusdecem 26. Februar 2020 
 

strafbar

..wichtig ist vielleicht auch, das die Selbsttötung damit ein übergeordnetes Recht wird. Ein 20ig jährige darf sich damit aus Liebskummer auch aus dem Leben nehmen, eine irgendwie geartete Hilfeleistung wäre ein nicht gerechtfertigter Eingriff in die persönliche Freiheit und damit strafbar....


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 FJansen 26. Februar 2020 
 

feige Entscheidung

Der Staat hat in seiner Verantwortung vor Gott (Präambel GG) die Aufgabe, menschliches Leben in allen Phasen umfassend zu schützen und dazu sind auch Verbote mit Rechtsfolgen wie der § 217 erforderlich. Natürlich ist der einzelne frei, Unrecht zu tun. Aber durch den heutigen Richterspruch wird das Unrechtsbewusstsein für den Suizid verwässert. Herr Voßkuhle und seine Kollegen bedienen ein falsches Verständnis von Selbstbestimmungsrecht in Bezug auf Sterbehilfe und auch auf Abtreibung sowie Homoehe. Wir leben unter feigen Parteien ohne festes weltanschauliches Fundament, die ihre Verantwortung in den wichtigen Fragen lieber abgeben, an die EU, an die NATO, an die UNO, an die Worthüle "WERTE", an den "VERBRAUCHER" und... an das sogenannte Selbstbestimmungsrecht. Eas nützt es, wenn immer gesagt wird, man habe es sich nicht leicht gemacht, und am Ende doch falsche Entscheidungen dabei herauskommen?


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 Aschermittwoch 26. Februar 2020 
 

Was ist das für ein Gericht?

Dieses Gericht entfernt Gott aus dem Leben des Menschen. Es urteilt also "gottlos". Wir müssen uns deshalb in Zukunft auf Urteile gefasst machen, die uns an das 3. Reich erinnern....
Wer zur Sünde verhilft, ist nicht besser als der Sünder....


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 Diadochus 26. Februar 2020 
 

Gottlos

Christliche Standpunkte geraten zunehmend unter die Räder. Das nenne ich eine gottlose Gesellschaft. Ist die "Erklärung" alles, oder kommt da noch was nach?


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 Salvian 26. Februar 2020 

Furchtbare Juristen

"Wenn der Herr das Haus nicht baut, arbeiten die Bauleute vergebens", heißt es in der Heiligen Schrift. Das verbrecherische Bundesverfassungsgerichts-Urteil zur Euthanasie dokumentiert aufs Neue, was passiert, wenn eine Gesellschaft glaubt, ohne Religion auskommen zu können. Es wird immer offensichtlicher: Die westliche Welt hat ihre Seele unumkehrbar an den Teufel verkauft. Alles, was jetzt noch folgt, wird ein sich lange hinziehender äußerer Zusammenbruch sein.


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 St. Hildegard 26. Februar 2020 
 

Ich bin entsetzt.

Dazu passt auch diese Meldung:

http://www.kath.net/news/70769

Die angebliche "persönliche Freiheit" könnte bald ausarten: Künftig entscheidet dann der Mensch, was am "Vernünftigsten", am kostengünstigsten, sprich: "am besten für alle" ist. Es soll diesbezüglich ja auch schon entsprechende mathematische Algorithmen geben ...
Dann muss man nur noch argumentieren, dass etwa ein alter und pflegebedürftiger Mensch "evolutionstechnisch" und im Hinblick auf den gesellschaftlichen Nutzen keinerlei Funktion mehr habe ...
Mir graut es.


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 girsberg74 26. Februar 2020 
 

Das muss ich erstmal sacken lassen!

Das Wichtigste ist von den Vorpostern schon gesagt.


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 Herbstlicht 26. Februar 2020 
 

Ab jetzt - nicht mehr Beistand, sondern Sterbehilfe!

Die Entscheidung des BVG hat mich zutiefst erschreckt.
Dass sich viele Sterbenskranke den Tod wünschen, kann ich gefühlsmäßig nachvollziehen, dennoch: Wer sagt denn, dass wir in den nächsten Jahren nicht diesselbe Situation haben, wie sie z.B. in den Niederlanden herrscht:
Töten auf Verlangen und mit ärztlicher Hilfe ist wohl dort inzwischen das Normalste auf der Welt. Auch kann man durch Tötung -siehe Schweiz- damit noch massig Geld verdienen.

Muss ich mich in einigen Jahren auch einmal gedrängt fühlen, die Todespille zu nehmen, weil ich meinen Lieben nicht zur Last fallen will?
Früher war es oft so, dass gläubige Leidende ihre Schmerzen aufgeopfert haben - davon hört man heute überhaupt nichts mehr.
Wenn Gott mehr und mehr aus dem Leben verdrängt wird und kaum mehr eine Rolle spielt, ist obiges Urteil die zwangsläufige Folge.

Und die alten bzw. kranken Menschen?
Sie werden das tun, was von ihnen erwartet wird oder wovon sie denken, dass es von ihnen erwartet wird.


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 Kirchental 26. Februar 2020 

Menschenwürde

Im Tagesgespräch des BR hat einer der klagenden Ärzte eben die pikante Aussage getroffen:

Bei der Abtreibung hat das Selbstbestimmungsrecht der Frau zu Recht Vorrang vor dem Lebensrecht des Ungeborenen. Das ist Ausfluss der Menschenwürde. Und deshalb hat jeder jederzeit das Recht sein Leben zu beenden!

Das ist einfach nur erschreckend!


19
 
 wedlerg 26. Februar 2020 
 

Die "Partner" unserer Kirchen leisten ben ganze Arbeit

Die DBK und die EKD sind also besorgt. Immerhin. Natürlich sind die Argumente der Stellungnahme nicht falsch. Sie werden allerdings von den linken und säkularen Kräften in D nicht mit mehr als einem Lächeln bzw. mit Schadenfreude quittiert werden.

In D ist Euthanasie mit diesem Urteil nunmehr endgültig wieder in allen Lebenslagen möglich und gewünscht. verantwortlich dafür sind nicht AfD, Rechtsradikale oder sonstige Bedrohungen, die so gerne heraufbeschworen werden.

Es sind vielmehr die gleichen Milieus, die in den Kirchen die Säkularisation vorantreiben, denen man so gerne mit Offenheit zuhört und denen man so gerne bunte Vielfalt zubilligt: Grüne, Linke und professionelle Atheisten, auf die man so gerne zugeht, um die Kirche zu modernisieren und das Land "konsensfähig" zu erhalten.

Es ist klar, dass in einer Kirche, in der Gott mehr stört als angebetet wird, wie in D, keine Kraft mehr da ist, dem zu widerstehen, was uns wirklich bedroht.

Und so zieht Verwirrung ein in D.


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 Ad Verbum Tuum 26. Februar 2020 

Nachtrag ...

Der Mensch macht sich hiermit zum Herrn über Leben und Tod ... die Ursünde des Menschen 2.0.
Konsequenter Weise "muss" damit auch das Abtreibungsrecht fallen. Es ist seiner Rechtfertigbarkeit beraubt.
Zurück ins 3. Reich.

Was für ein Wahn(sinn).

Ich will raus hier.


19
 
 Ad Verbum Tuum 26. Februar 2020 

Aufhebung der Menschenwürde

Meines Erachtens eine völlige Fehlinterpretation der Verfassung in ihrem Rang als "erkanntes Recht".
Die besondere Würde des Menschen ergibt nur Sinn aus dem Transzendenten, aus dem Geschöpf-Sein, aus der Besonderheit vor Gott - woher denn sonst? Daraus, dass sich der Mensch selbst eine besondere Würde zuschreibt?. Diese Würde - die sich auch in der Unverfügbarkeit des Lebens ausdrückt - wird mit diesem Urteil in Abrede gestellt, aufgehoben. Dem künftigen Unrecht, völliger Relativierung des menschlichen Lebens sind damit Tür und Tor geöffnet. Gesetzgebung bedarf einfacher Mehrheiten, die rrg-Phalanx kann sich also bald am Lebensrecht austoben.
Wirr. Absurd. Buchstäblich fatal.
In der Präambel steht "In Verantwortung vor GOTT und den Menschen...". Warum noch?
Das Recht auf Weiterleben wird bald begründet oder juristisch erstritten werden müssen.
Die aktuellen Politiker wird's freuen, der Druck auf Kranken- und Rentenkassen wird vermindert.
Was für eine gottlose Gesellschaft.


22
 
 Bernhard Joseph 26. Februar 2020 
 

Ideologisierung des BVfG

Leider bedient sich das BVfG, im Gegensatz zu früheren Auffassungen, zunehmend einer rein abstrakten, inhaltlich völlig entleerten Begrifflichkeit.

Dass Selbstbestimmung, rein abstrakt gefasst und dazu noch verabsolutiert, das Recht einschließen soll, sich zu töten oder gar töten zu lassen, ist aus meiner Sicht eine absurde Rechtsauffassung, die Leben selbst nur noch eine relative Qualität zuschreibt.

Auch übersieht das BVfG die Gefahr, das ökonomische Faktoren die freie Selbstbestimmung so weit manipulieren können - z.B. wenn ein alter Mensch sich unter Druck gefühlt sieht, weil seine Pflege den Angehörigen zu teuer wird - dass statt der abstrakt konstruierten Entscheidungsfreiheit in Wahrheit subtiler Zwang den Entscheid zur Selbsttötung bestimmt.

In heutiger Zeit korrespondiert einem abstrakten Idealismus im Gewande
angeblicher Menschenrechte die Brutalität, den Menschen nur noch als rein funktionales Wesen anzusehen.

Ich kann das für mich ganz eindeutig nur Barbarei nennen.


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 martin fohl 26. Februar 2020 
 

Du sollst nicht töten!

Nach meiner Meinung verstößt hier der BGH gegen das fünfte Gebot! Das Naturgesetz auf welches Papst Benedikt XVI immer wieder verwiesen hat, ist Grundlage jeglichen Rechtes. Gott, der in unserem Grundgesetz verankert ist, auch im Hinblick auf NS-Diktatur wird völlig außen vor gelassen! Ein dreister Vorgang von Rechtsbeugung im Namen der Freiheit und für Christen nicht akzeptabel! Der BGH verliert zusehends an Autorität und agiert lediglich rechtspositivistisch!


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 NicoA 26. Februar 2020 
 

Konsequent

Dies ist der entscheidende Schritt zur Stabilisierung des deutschen obligatorischen staatlichen Rentensystems. Es klingt zynisch, doch dies spiegelt nur den Zynismus wieder, der dem zugrundeliegt: Es ist diese denkwürdige Mischung aus Liberalismus und Etatismus, die den Schönen Neuen Wertewesten ausmacht, der nun einmal tödlich ist. Anti-Kinder-Verhütungsmentalität und Staatsräson führen ebenso zwingend zu solcher Entwicklung (die alles andere als ein Fortschritt ist). Übrigens erlauben die obersten Politrichter der herschenden Parteienklasse gar nichts, dazu fehlt ihnen längst jede Legitimität: Sie sorgen nur für das Einstellen der behördlichen Strafverfolgung, sobald man von einer Selbsttötung ausgeht. Darin liegt die ganz praktische Gefahr zunehmenden Missbrauchs. Doch auch dieser ist - wie anderswo - einkalkuliert. Denn nur so werden überhaupt nennenswerte Reduktionen von Rentenzahlungsempfängern erreicht. Alles läuft nach Plan - innerhalb der dem Unrecht eigenen Gesetze.


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 Eisenherz 26. Februar 2020 
 

Unglaublich, nach all dem, was in Deutschland vor 80 Jahren geschah! Es wird zu einer

Entwicklung führen, die betagte Menschen unterschwellig nötigt, sich das Leben zu nehmen um anderen nicht mehr zur Last zu fallen. Wird diesmal der "Gnadentod" im Namen der Freiheit von einem Höchstgericht erlaubt? Die Durchführung erfolgt scheinbar jetzt mit allzu willigen Helfershelfern in Medien und Ärzteschaft? Sieht niemand, dass das derselbe Geist in anderem Gewand ist, der Menschenmörder von Anbeginn? Wer sind die Mitläufer heute? Wohl alle, die auch damals mitgemacht hätten...
Der Tod ist und bleibt ein "Meister" aus Deutschland, das wird man wieder sehen, die Rentenkassen wie auch die Erben werden sich freuen. Was ist das nur für eine schreckliche Gesellschaft? Bin gespannt, wann auch all jene, die nicht mehr einwilligen können, auf diese Weise entsorgt werden? Es bleibt wirklich zu hoffen, dass andere Höchstrichter ernannt werden und eine Regierung des Lebens an die Macht kommt. Bis dahin hat man sich der betagten Menschen vermutlich wohl entledigt…? Herr, verschone uns!


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 Critilo 26. Februar 2020 
 

Vito Corleone:

"...außerdem gibt es Gerichte."


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