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Unglücksraser Stefan L. darf zu Hausarrest ins Kloster

1. Februar 2020 in Aktuelles, 4 Lesermeinungen
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Der Mann ist am 5.1. betrunken in eine Gruppe deutscher Skiurlauber gefahren und hat mit der Fahrt sieben Menschen getötet, ihm drohen bis zu 18 Jahre Haft.


Bozen (kath.net)
Der Unfallfahrer von Südtirol, der vor einigen Tagen durch einen Unfall sieben Deutsche getötet hat, kommt vom Gefängnis in den Hausarrest und darf nach Einwilligung des Untersuchungsrichters in das Kloster Neustift bei Brixen gebracht worden. Dies berichtet FOCUS unter Verweis auf italienische Medien. Dort dürfe der Autofahrer an der Messe teilnehmen, er werde aber auch psychiatrisch betreut und von Polizisten bewacht. Der Mann ist am 5. Januar betrunken in eine Gruppe deutscher Skiurlauber gefahren und hat mit der Fahrt sieben Menschen getötet, ihm drohen bis zu 18 Jahre Haft.



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Lesermeinungen

 Alia iacta est 3. Februar 2020 
 

@Ehrmann

Auch ich schließe mich Ihrem Widerspruch an!


1
 
 hbf 3. Februar 2020 

@Ehrmann

Sie sind mit Ihrem Widerspruch nicht allein!


2
 
 Ehrmann 2. Februar 2020 

@H.v.KK: Ihre Aussage darf nicht unwidersprochen bleiben -auch wenn ich damit alleine bin

Haben Sie sich ein Bild der Unfallstellte angesehen? Hier wäre es einem Autolenker ohne Alkohol mit Tempo 30 nicht anders ergangen:
-kurz vor der Ortsausfahrt (das Schild mit Tempo 60 knapp danach ist deutlich zu sehen) in einer Rechtskurve, vor der ein Kleinbus rechts an einer nicht als Bushaltestelle gekennzeichneten Stelle steht -wozu wohl sind Kennzeichnungen üblich? Doch weil hier Aussteigende meist unvorsichtig die Straße betreten - das mitten in der Nacht und als fröhliche Gruppe! Und wenn es nur ein einzelner Mensch gewesen wäre - das Unglück wäre für alle tragisch gewesen, aber hier war es eine Gruppe,die zu Tode kam. Meines Erachtens könnten solche Vorfälle nur vermieden werden, wenn Buslenker an einer derartigen Stelle niemand aussteigen lassen dürften.
Und der "Alkolenker"? Wenn Zeugen aussagen, daß er sofort nach dem Unfall sagte, er wäre lieber selbst zu Tode gekommen, als an so etwas schuld zu sein, ist ein Klosteraufenthalt wohl eher nicht als Therapieersatz zu werten.


3
 
 H.v.KK 1. Februar 2020 
 

H.v.KK

Das ist mir völlig unverständlich!Seit wann sind denn die Augustiner Chorherrn für die psychologische Betreuung von Alko-Lenkern zuständig?Dieser Mensch hat schließlich 7 (!!!!) Menschenleben im Suff ausgelöscht! Dafür sollte,wenn schon, gefälligst die Gefängnisseelsorge zuständig sein!


6
 

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