Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Eine „Erzbischöfin“ stürzt die Anglikanische Kirche ins Chaos
  2. Was Charlie Kirk Friedrich Merz antworten würde
  3. „Der Wahlausgang in Berlin im September 2026 gibt vielen Bevölkerungsgruppen Anlass zur Sorge“
  4. "Marsch für das Leben"-Grußwort des DBK-Vorsitzenden Wilmer verfehlt das Thema
  5. Niederländischer Weihbischof Mutsaerts: „Kirche in der Krise – und wie wir sie nicht retten sollten“
  6. Irreversibel – die Diktatur des Geschehenen. Wenn die Geschichte zum ‚Lehramt‘ wird
  7. Katholische Cityseelsorge St. Gallen Mitveranstalter von ‚Drag-Show‘
  8. Fünf weibliche Opfer von Pater Marko Ivan Rupnik schreiben offenen Brief an Papst Leo XIV.
  9. BDKJ und eine doch getaufte Kandidatin im Bundesvorstand
  10. Niederlande: Ein zweijähriges Kind wurde durch Euthanasie getötet
  11. Salzburg: 1.000 Gläubige bei Adoratio-Kongress zu "Himmlischer Friede"
  12. Bei öffentlichen Anlässen: Kanadas Militärkapläne dürfen nicht über Gott sprechen
  13. Der Katholik Macron wird bei keiner der drei Papstmessen in Frankreich mitfeiern
  14. Tausende Teilnehmer bei Pro-Life-Kundgebungen in Berlin, Köln und Zürich
  15. Wien: Rund 20.000 Teilnehmer bei ökumenischem "Marsch für Jesus"

Katholischer Apotheker durfte Pille danach verweigern

20. Jänner 2020 in Prolife, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der Berliner Apotheker Andreas Kersten hat nicht automatisch gegen das Berufsrecht verstoßen, als er die verschreibungspflichtige „Pille danach“ einer betroffenen Frau nicht gegeben hat.


Berlin (kath.net) Der Berliner Apotheker Andreas Kersten hat nicht automatisch gegen das Berufsrecht verstoßen, als er die verschreibungspflichtige „Pille danach“ einer betroffenen Frau nicht gegeben hat, denn in zumutbarer Distanz zur eigenen Apotheke waren andere Apotheken, die die Abgabe nicht verweigerten. Das entschied das Berliner Berufsgericht für Heilberufe, wie „Apotheke adhoc“ berichtete. Die Apothekerkammer hatte wegen dem Vorgang nachgefragt. Laut Gericht beinhalte das Grundrecht auf Religionsfreiheit, dass Kunden kein Anrecht darauf haben, von den religiösen Überzeugungen eines Apothekers unbehelligt zu bleiben. Nur habe Kersten dann mit der Nachsendung von Infobroschüren an die Kundenadresse dann gegen den Datenschutz verstoßen. Kersten ist gläubiger Katholik und Inhaber der seit 2018 aus wirtschaftlichen Gründen geschlossenen Undine-Apotheke in Berlin-Neukölln. 2016 hatte das Erzbistum Berlin die Gewissensentscheidung des Apothekers gestärkt, kath.net hat berichtet.


Kersten legte auch bei empfängnisverhütenden Mitteln (etwa Kondomen) Infobroschüren bei, in denen er sich dafür einsetzte, auf Verhütung zu verzichten. An den Broschüren hatte das Gericht nichts auszusetzen, Betroffene hätten sich der „bloßen Lästigkeit“ der Zettel dadurch entziehen können, dass sie die Annahme verweigern oder die Zettel nach Verlassen der Apotheke entsorgen.

Die Apotheke hatte wegen der katholischen Haltung des Apothekers unter Farbanschlägen und zerschmetterten Fensterscheiben zu leiden.

Link zum Beitrag in „Apotheke adhoc“: Undine-Apotheke Neukölln – Religiöse Bedenken: Apotheker darf Pille danach verweigern


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Religionsfreiheit

  1. Präsident Trump nominiert Tochter von Franklin Graham zur Sonderbotschafterin für Religionsfreiheit
  2. Britische Regierung verweigert finnischer Abgeordneter Räsänen die Einreise
  3. US-Stadt Louisville zahlt 800.000 Dollar an christliche Fotografin
  4. Katholische Bischöfe Kanadas: Gesetz gegen "Hass" gefährdet Religionsfreiheit
  5. Nicaraguas Regierung verbietet Kreuzweg-Prozessionen
  6. Großbritannien: Christlicher Pastor wegen Kritik am Islam und an Transgender verhaftet
  7. Religionsfreiheit in den USA: Florida schneidet am besten ab
  8. Warnung vor Einschränkung der Religionsfreiheit in den USA
  9. Nicaragua: Ortegas Regime schließt Radio Maria
  10. Keine Torte für Feier einer ‚Geschlechtsumwandlung’ – christlicher Bäcker erneut vor Gericht







Top-15

meist-gelesen

  1. Anerkanntes Wunder von Fulton Sheen: Baby nach 61 Minuten Atemstillstand lebt, heute kerngesund
  2. Wien: Rund 20.000 Teilnehmer bei ökumenischem "Marsch für Jesus"
  3. Tausende Teilnehmer bei Pro-Life-Kundgebungen in Berlin, Köln und Zürich
  4. Jesus in Hollywood: Eucharistische Prozession in den Straßen der Filmmetropole
  5. Papst-Vigil in Paris mit Jesus zugeschriebener "Heiliger Tunika"
  6. Katholische Cityseelsorge St. Gallen Mitveranstalter von ‚Drag-Show‘
  7. Niederlande: Ein zweijähriges Kind wurde durch Euthanasie getötet
  8. Leo XIV. besucht als erster Papst die wiederaufgebaute Notre-Dame
  9. Die Güte Gottes und die Freude am Glauben
  10. Zum Abschied einer Pastoralraumleiterin
  11. Der 11. September und die Notwendigkeit eines kämpferischen Christentums
  12. Was Charlie Kirk Friedrich Merz antworten würde
  13. Eine „Erzbischöfin“ stürzt die Anglikanische Kirche ins Chaos
  14. Bischof Oster benennt Unterschiede zwischen deutsch-synodalem Weg und vatikanischer Weltsynode
  15. Er war einer der Gründer der polnischen Lebensschutzbewegung: Pfr. Stanisław Małkowski verstorben

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz