Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Leere Hörsäle: Dramatischer Einbruch bei katholischen Theologie-Studenten
  2. Piusbrüder und Vatikan suchen Weg zur Einheit
  3. Voll in die Falle getappt
  4. Der deutsch-synodale Weg als reines Herrschaftsinstrument!
  5. „Treue oder Einheit? Wie wird Leo XIV. mit den Lehr- und Disziplinarproblemen der Kirche umgehen?“
  6. THESE: Korrekturen vom 2. Vatikanum sind unerlässlich
  7. George Orwell wohnt in Brüssel, aber nicht nur dort!
  8. Deutsches Formular für Geburtenanzeige: Welches Geschlecht hat die Mutter?
  9. Kinderschutz oder Staatskontrolle? Das Dilemma der Social-Media-Verbote
  10. Traditionsbruch: New Yorks Bürgermeister Mamdani nicht bei Installation von Erzbischof Hicks
  11. Meine Söhne, „seid heilig, Anbeter, Menschen des tiefen Gebets und lehrt das Volk, dasselbe zu tun!“
  12. 'Selig sind, die Schwangerschaften beenden' - US-Pastorin sorgt für Eklat
  13. Wann sind wir zu Gottes Chefs geworden?
  14. 10 Jahre Haft für eine biologische Wahrheit in Brasilien!
  15. Vatikan-Segen fürs Börsen-Depot - Warum Sie Meta, Amazon, Tesla oder Apple kaufen dürfen

Katholischer Apotheker durfte Pille danach verweigern

20. Jänner 2020 in Prolife, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der Berliner Apotheker Andreas Kersten hat nicht automatisch gegen das Berufsrecht verstoßen, als er die verschreibungspflichtige „Pille danach“ einer betroffenen Frau nicht gegeben hat.


Berlin (kath.net) Der Berliner Apotheker Andreas Kersten hat nicht automatisch gegen das Berufsrecht verstoßen, als er die verschreibungspflichtige „Pille danach“ einer betroffenen Frau nicht gegeben hat, denn in zumutbarer Distanz zur eigenen Apotheke waren andere Apotheken, die die Abgabe nicht verweigerten. Das entschied das Berliner Berufsgericht für Heilberufe, wie „Apotheke adhoc“ berichtete. Die Apothekerkammer hatte wegen dem Vorgang nachgefragt. Laut Gericht beinhalte das Grundrecht auf Religionsfreiheit, dass Kunden kein Anrecht darauf haben, von den religiösen Überzeugungen eines Apothekers unbehelligt zu bleiben. Nur habe Kersten dann mit der Nachsendung von Infobroschüren an die Kundenadresse dann gegen den Datenschutz verstoßen. Kersten ist gläubiger Katholik und Inhaber der seit 2018 aus wirtschaftlichen Gründen geschlossenen Undine-Apotheke in Berlin-Neukölln. 2016 hatte das Erzbistum Berlin die Gewissensentscheidung des Apothekers gestärkt, kath.net hat berichtet.


Kersten legte auch bei empfängnisverhütenden Mitteln (etwa Kondomen) Infobroschüren bei, in denen er sich dafür einsetzte, auf Verhütung zu verzichten. An den Broschüren hatte das Gericht nichts auszusetzen, Betroffene hätten sich der „bloßen Lästigkeit“ der Zettel dadurch entziehen können, dass sie die Annahme verweigern oder die Zettel nach Verlassen der Apotheke entsorgen.

Die Apotheke hatte wegen der katholischen Haltung des Apothekers unter Farbanschlägen und zerschmetterten Fensterscheiben zu leiden.

Link zum Beitrag in „Apotheke adhoc“: Undine-Apotheke Neukölln – Religiöse Bedenken: Apotheker darf Pille danach verweigern


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 christliches abendland 20. Jänner 2020 
 

Ein aufrechter Christ!

Herr Kersten gehört zu den wenigen Christen, die Haltung zeigen und sich dem Mainstream nicht anbiedern. Er war immer sehr liebenswürdig. Ich wünsche ihm, dass er die Zeit ohne Arbeit genießen kann und finde gut, dass er nicht mehr an der schmuddeligen Ecke seine Zeit verbringen muß!


2
 
 Ehrmann 20. Jänner 2020 

@Gandalf: DAS sind wirklich GOOD NEWS, über die man sich freuen kann

vor allem über die Rechtsprechung in Deutschland, die zur Folge haben kann und wird, daß auch andere Apotheker sich weigern werden.


9
 
 SalvatoreMio 20. Jänner 2020 
 

Wirklich mutig!

Sehr geehrter Herr Kersten! Danke, dass Sie diesen Mut aufbringen; wenn wir alle auf vielfältige Weise so für unsere Überzeugung eingestanden hätten und würden, so sähe vieles besser aus in der Gesellschaft! MÖGE DER HERR SIE SEGNEN!


9
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Religionsfreiheit

  1. Religionsfreiheit in den USA: Florida schneidet am besten ab
  2. Warnung vor Einschränkung der Religionsfreiheit in den USA
  3. Nicaragua: Ortegas Regime schließt Radio Maria
  4. Keine Torte für Feier einer ‚Geschlechtsumwandlung’ – christlicher Bäcker erneut vor Gericht
  5. Katholisches Ehepaar kämpft vor Gericht um Zulassung als Pflegeeltern
  6. US-Höchstrichter warnt vor Einschränkungen der Religions- und Redefreiheit
  7. Trump verspricht Christen Schutz vor Diskriminierung und Verfolgung
  8. Gericht verpflichtet Fluglinie Southwest Airlines zum Training über Religionsfreiheit
  9. 16 US-Abgeordnete verurteilen Prozess wegen ‚Hassrede’ gegen finnische Politikerin
  10. UNO-Bericht: Religionen sollen ‚LGBT-Rechte’ akzeptieren







Top-15

meist-gelesen

  1. Einmal im Leben nach ISLAND - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Oktober 2026 - Wunderbares SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Voll in die Falle getappt
  4. Große kath.net-Leserreise nach Rom - Ostern 2027 - Mit P. Johannes Maria Schwarz
  5. Piusbrüder und Vatikan suchen Weg zur Einheit
  6. Meine Söhne, „seid heilig, Anbeter, Menschen des tiefen Gebets und lehrt das Volk, dasselbe zu tun!“
  7. Leere Hörsäle: Dramatischer Einbruch bei katholischen Theologie-Studenten
  8. „Treue oder Einheit? Wie wird Leo XIV. mit den Lehr- und Disziplinarproblemen der Kirche umgehen?“
  9. Der deutsch-synodale Weg als reines Herrschaftsinstrument!
  10. 'Selig sind, die Schwangerschaften beenden' - US-Pastorin sorgt für Eklat
  11. THESE: Korrekturen vom 2. Vatikanum sind unerlässlich
  12. George Orwell wohnt in Brüssel, aber nicht nur dort!
  13. Traditionsbruch: New Yorks Bürgermeister Mamdani nicht bei Installation von Erzbischof Hicks
  14. 'Ich bin der Liebe Gottes würdig, einfach weil ich existiere.'
  15. Deutsches Formular für Geburtenanzeige: Welches Geschlecht hat die Mutter?

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz