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USA: 65 Jahre Haft für Mord an Freundin und ungeborenem Baby17. Jänner 2020 in Chronik, 5 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Ein Siebzehnjähriger erhielt 55 Jahre Haft für den Mord an seiner Freundin und weitere zehn Jahre für den von ihm verursachten Tod des gemeinsamen ungeborenen Babys.
Indianapolis (kath.net/LifeNews/jg) Ein Gericht in Indianapolis (US-Bundesstaat Indiana) hat einen Siebzehnjährigen zu einer Haftstrafe von 65 Jahren verurteilt. Aaron Trejo hatte den Mord an seiner Freundin Breana Rouhselang (17) und dem gemeinsamen ungeborenen Baby gestanden. Er erhielt 55 Jahre Haft für den Mord an Rouhselang und weitere zehn Jahre für den von ihm verursachten Tod des Babys. 
Trejo und Rouhselang waren Schüler an derselben High School in Indiana. Er habe seine siebzehnjährige Freundin im Dezember 2018 erstochen, weil er sich darüber geärgert habe, dass sie ihn so lange nicht über ihre Schwangerschaft informiert habe, bis es für eine Abtreibung zu spät gewesen sei, gab er gegenüber der Polizei an. Rouhselang war im sechsten Monat schwanger. Danach wickelte er ihren Leichnam in eine Plastikfolie und warf ihn auf den Müll hinter einem Restaurant.
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Lesermeinungen| | Henry_Cavendish 17. Jänner 2020 | | | | Nicht "Auge um Auge, Zahn um Zahn", @Charlene, @Thomas59 Nicht umsonst gibt es das Bonmot über eine dann zahnlose und blinde Gesellschaft. Es geht nicht darum, Rache zu üben.
Frau Zschäpe wurde bspw. nach dem Rechtsgrundsatz verurteilt, dass Anstifter und Tatbeteiligte grundsätzlich gleich dem Haupttäter zu verurteilen sind. Ansonsten müsste bspw. derjenige, der bei einem Kunstraub "Schmiere steht" oder derjenige, der den Raub beauftragt und/oder finanziert und/oder plant deutlich geringer bestraft werden, als diejenigen, welche konkret physisch den Gegenstand entwenden, obwohl nur der Wille aller Täter gemeinsam die Tat überhaupt erst ermöglicht.
Im konkreten Fall hier: Wem nützt es, wenn dieser Jugendliche nun bis zu seinem 82. Lebensjahr im Gefängnis sitzt? Wem, sollte er nach Verbüßung von 2/3 der Strafe mit ca. 60 auf Bewährung entlassen werden?
Müsste man dann nicht auch konsequent sagen, dass weder Straftaten verjähren sondern Schulden auch nicht (Insolvenz) abgeschrieben werden? |  1
| | | | | Henry_Cavendish 17. Jänner 2020 | | | | @Lilia, @Thomas59 Die Regelung in Deutschland wäre hier wie folgt: Täter zwischen 14 und 18 Jahren fallen IMMER unter das Jugendstrafrecht und die Jugendgerichtsbarkeit. Damit liegt die Höchststrafe bei zehn Jahren. Konsekutive Strafen (bspw. fünfmal "lebenslänglich" plus 15 Jahre wie beim Terroristen Ch. Klar) wurden 1986 abgeschafft.
Es ist zu unterscheiden zwischen Mord und Totschlag. Aus den zeitigen Freiheitsstrafen des US- Täters kann man schließen, dass als Totschlag gewertet wurde. Somit darf man - wegen des Abstandsgebots zu einer Verurteilung wegen Mordes - annehmen, dass dieser Jugendliche in Deuschland zu etwa 8 bis 9 1/2 Jahren verurteilt worden wäre.
@Thomas59: Das Abdul D. nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde ist folgerichtig ("in dubio pro reo"). Objektiv konnte nur festgestellt werden, dass er mindestens 17.5 Jahre alt war. Zweifel gehen immer zugunsten des Angeklagten, ergo AUF JEDEN FALL Jugendstrafrecht. |  1
| | | | | Charlene 17. Jänner 2020 | |  |
Aber der Richter hätte ihn schon furchtbar ausgeschimpft. |  2
| | | | | Thomas59 17. Jänner 2020 | | | | Strafe hierzulande @Lilia
Zschäpe, ohne Beweise einer Beteiligung, hat lebenslänglich (bedeutet in D, unbestimmt, mindestens 15Jahre) erhalten.
Abdul D., wurde nach Jugendstrafrecht ("Ein Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft kam zu dem Ergebnis, dass er zum Zeitpunkt der Tat mindestens 17 Jahre und sechs Monate alt war, wahrscheinlich aber schon 20 Jahre alt war") zu achteinhalb Jahren verurteilt.
Das ist deutsche Rechtssprechung im Namen des Volkes |  4
| | | | | Lilia 17. Jänner 2020 | | | | Welche Strafe hätte der Übeltäter wohl hierzulande bekommen? |  8
| | |
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