SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: 



Top-15meist-diskutiert- Marx erlaubt Segnung homosexueller Paare
- George Weigel an Kardinal Hollerich: Hat die Kirche Christus zweitausend Jahre lang missverstanden?
- Diplomatischer Coup: US-Präsident Trump verhindert Hinrichtung von acht Frauen im Iran
- US-Moderator Sean Hannity hat die katholische Kirche verlassen.
- Leo XIV. über Papst Franziskus: Ein großes Geschenk für die Welt
- Trump gegen Papst Leo: Wenn Weltpolitik auf das „Heilige“ trifft
- Gericht verhandelt über Diskriminierung einer Lebensschutzgruppe an der Uni Heidelberg
- Kardinal Koch betont den zutiefst christozentrischen Charakter des Pontifikats von Papst Leo XIV.
- „Wenn man der Wahrheit einen Namen geben möchte, ist das sicher Gott“
- Viel Lärm um nichts?
- Ein Brief vom Papst an die Kardinäle und der Stilwechsel in Rom
- Der 6. Münchner Marsch fürs Leben setzt ein starkes Zeichen für das Lebensrecht
- Israel: Haftstrafe für zwei Soldaten nach schwerem Vandalismus an Kruzifix
- Finanzströme des Islam-Terrors: Hisbollah-Netzwerke bis nach Österreich aktiv
- Renaissance des Glaubens: Amerikas junge Männer kehren in die Kirchen zurück
| 
USA: 65 Jahre Haft für Mord an Freundin und ungeborenem Baby17. Jänner 2020 in Chronik, 5 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Ein Siebzehnjähriger erhielt 55 Jahre Haft für den Mord an seiner Freundin und weitere zehn Jahre für den von ihm verursachten Tod des gemeinsamen ungeborenen Babys.
Indianapolis (kath.net/LifeNews/jg) Ein Gericht in Indianapolis (US-Bundesstaat Indiana) hat einen Siebzehnjährigen zu einer Haftstrafe von 65 Jahren verurteilt. Aaron Trejo hatte den Mord an seiner Freundin Breana Rouhselang (17) und dem gemeinsamen ungeborenen Baby gestanden. Er erhielt 55 Jahre Haft für den Mord an Rouhselang und weitere zehn Jahre für den von ihm verursachten Tod des Babys. 
Trejo und Rouhselang waren Schüler an derselben High School in Indiana. Er habe seine siebzehnjährige Freundin im Dezember 2018 erstochen, weil er sich darüber geärgert habe, dass sie ihn so lange nicht über ihre Schwangerschaft informiert habe, bis es für eine Abtreibung zu spät gewesen sei, gab er gegenüber der Polizei an. Rouhselang war im sechsten Monat schwanger. Danach wickelte er ihren Leichnam in eine Plastikfolie und warf ihn auf den Müll hinter einem Restaurant.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

Lesermeinungen| | Henry_Cavendish 17. Jänner 2020 | | | | Nicht "Auge um Auge, Zahn um Zahn", @Charlene, @Thomas59 Nicht umsonst gibt es das Bonmot über eine dann zahnlose und blinde Gesellschaft. Es geht nicht darum, Rache zu üben.
Frau Zschäpe wurde bspw. nach dem Rechtsgrundsatz verurteilt, dass Anstifter und Tatbeteiligte grundsätzlich gleich dem Haupttäter zu verurteilen sind. Ansonsten müsste bspw. derjenige, der bei einem Kunstraub "Schmiere steht" oder derjenige, der den Raub beauftragt und/oder finanziert und/oder plant deutlich geringer bestraft werden, als diejenigen, welche konkret physisch den Gegenstand entwenden, obwohl nur der Wille aller Täter gemeinsam die Tat überhaupt erst ermöglicht.
Im konkreten Fall hier: Wem nützt es, wenn dieser Jugendliche nun bis zu seinem 82. Lebensjahr im Gefängnis sitzt? Wem, sollte er nach Verbüßung von 2/3 der Strafe mit ca. 60 auf Bewährung entlassen werden?
Müsste man dann nicht auch konsequent sagen, dass weder Straftaten verjähren sondern Schulden auch nicht (Insolvenz) abgeschrieben werden? |  1
| | | | | Henry_Cavendish 17. Jänner 2020 | | | | @Lilia, @Thomas59 Die Regelung in Deutschland wäre hier wie folgt: Täter zwischen 14 und 18 Jahren fallen IMMER unter das Jugendstrafrecht und die Jugendgerichtsbarkeit. Damit liegt die Höchststrafe bei zehn Jahren. Konsekutive Strafen (bspw. fünfmal "lebenslänglich" plus 15 Jahre wie beim Terroristen Ch. Klar) wurden 1986 abgeschafft.
Es ist zu unterscheiden zwischen Mord und Totschlag. Aus den zeitigen Freiheitsstrafen des US- Täters kann man schließen, dass als Totschlag gewertet wurde. Somit darf man - wegen des Abstandsgebots zu einer Verurteilung wegen Mordes - annehmen, dass dieser Jugendliche in Deuschland zu etwa 8 bis 9 1/2 Jahren verurteilt worden wäre.
@Thomas59: Das Abdul D. nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde ist folgerichtig ("in dubio pro reo"). Objektiv konnte nur festgestellt werden, dass er mindestens 17.5 Jahre alt war. Zweifel gehen immer zugunsten des Angeklagten, ergo AUF JEDEN FALL Jugendstrafrecht. |  1
| | | | | Charlene 17. Jänner 2020 | |  |
Aber der Richter hätte ihn schon furchtbar ausgeschimpft. |  2
| | | | | Thomas59 17. Jänner 2020 | | | | Strafe hierzulande @Lilia
Zschäpe, ohne Beweise einer Beteiligung, hat lebenslänglich (bedeutet in D, unbestimmt, mindestens 15Jahre) erhalten.
Abdul D., wurde nach Jugendstrafrecht ("Ein Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft kam zu dem Ergebnis, dass er zum Zeitpunkt der Tat mindestens 17 Jahre und sechs Monate alt war, wahrscheinlich aber schon 20 Jahre alt war") zu achteinhalb Jahren verurteilt.
Das ist deutsche Rechtssprechung im Namen des Volkes |  4
| | | | | Lilia 17. Jänner 2020 | | | | Welche Strafe hätte der Übeltäter wohl hierzulande bekommen? |  8
| | |
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. | 
Mehr zuUSA- Walt Disney World kehrt zu klassischer Begrüßung ‚Ladies and Gentlemen‘ zurück
- Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
- USA: Konservative haben mehr Kinder als Linksliberale
- Lebensschützer Mark Houck erhält siebenstelligen Betrag als Entschädigung
- Burke: Ein anhaltender Clash zwischen Papst Leo und Trump? „Das ist übertrieben“
- US-Vizepräsident Vance kündigt Buch über seinen persönlichen Rückweg zum katholischen Glauben an
- USA: Mehr als die Hälfte der Männer der Gen-Z und Millenials lesen wöchentlich in der Bibel
- US-Erzdiözese Boston: Rekordzahl an Erwachsenentaufen zu Ostern
- „Da tut sich was“ – USA: Bemerkenswerter Anstieg von Konversionen in die röm.-kath. Kirche
- US-Stadt Louisville zahlt 800.000 Dollar an christliche Fotografin
| 






Top-15meist-gelesen- Große SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
- Marx erlaubt Segnung homosexueller Paare
- „Wenn man der Wahrheit einen Namen geben möchte, ist das sicher Gott“
- "Derselbe Polarstern"
- Ein Brief vom Papst an die Kardinäle und der Stilwechsel in Rom
- George Weigel an Kardinal Hollerich: Hat die Kirche Christus zweitausend Jahre lang missverstanden?
- Der unerklärte Formatwechsel beim Konsistorium der Kardinäle im Januar
- Nach Extremerfahrung des Mondflugs: Artemis-Kommandant Wiseman fragte nach christlichem Seelsorger
- Christus, das Licht der Jugend und der Familien
- Papst Leo XIV. geht auf Distanz zu Kardinal Marx und seinen geplanten Homo-Segnungen
- Diplomatischer Coup: US-Präsident Trump verhindert Hinrichtung von acht Frauen im Iran
- Trump gegen Papst Leo: Wenn Weltpolitik auf das „Heilige“ trifft
- Papst um Entspannung bemüht: Reden in Afrika sind keine Fern-Debatte mit Trump
- Viel Lärm um nichts?
- Kardinal Koch betont den zutiefst christozentrischen Charakter des Pontifikats von Papst Leo XIV.
|