Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Belgischer Bischof Johan Bonny kündigt Weihe verheirateter Männer zu Priestern an
  2. Leo XIV. möchte bei "Alter Messe" "konkrete und großzügige Lösungen"
  3. Papst Leo gratuliert der neuen Erzbischöfin von Canterbury
  4. „Genau das, was wir heute in Deutschland beim Synodalen Weg erleben, dieselben Themen, Ansichten“
  5. Spanien am moralischen Abgrund
  6. Euthanasie-Skandal in Spanien: Wurde Noelia Castillo Ramos der Widerruf verweigert?
  7. Besser keine Laienpredigt
  8. Christliche Werte unerwünscht - Einschränkung der Meinungsfreiheit in Finnland!
  9. Die ÖVP - eine "Wählertäuschung"
  10. Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ wird neuer Bischof von Münster
  11. Norwegen: Bischof Hansen bittet, dass jeder Gläubige des Bistums Oslo zur Beichte geht
  12. Dienst, Ordnung, Sendung: Die hierarchische Gestalt der Kirche
  13. Wien: Einziger Christ in der Klasse wird "Schwein" genannt
  14. Kardinal Eijk zelebriert erstes Hochamt im Vetus Ordo: „Eindrückliches, unvergessliches Erlebnis“
  15. IOC klärt: Künftig nehmen keine Transfrauen mehr an Frauenwettbewerben bei Olympischen Spielen teil!

Ethikerin warnt vor Druck auf Ärzte bei Tötungswünschen

12. Jänner 2020 in Prolife, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


IMABE-Leiterin Kummer warnt vor Druck auf Ärzte in Ländern, in denen die Tötung auf Verlangen oder die Mitwirkung an einer Selbsttötung erlaubt ist - Studie berichtet über emotionale Erpressung und Zeitdruck bei niederländischen Ärzten.


Wien (kath.net/ KAP)
In jenen Ländern, in denen die Tötung auf Verlangen oder die Mitwirkung an einer Selbsttötung erlaubt ist, steigt der Druck auf Ärzte und Betroffene. Davor warnt die Geschäftsführerin des Bioethikinstituts IMABE, Susanne Kummer, in einer aktuellen Aussendung. Einerseits wollen Patienten mit einem "'rechtzeitigen Suizid" davor entgehen zur Last zu fallen, andererseits fühlen sich Ärzte bei Sterbehilfe-Anträgen unter Druck gesetzt. In Österreich hatte der Präsident der Österreichischen Ärztekammer, Thomas Szekeres, aktiver Sterbehilfe und der Beihilfe zum Suizid zuletzt eine klare Absage erteilt. Hintergrund war eine Klage im Juni 2019 von vier Personen beim Verfassungsgerichtshof gegen das Verbot der Beihilfe zum Suizid. Ein Urteil des VfGH wird im Frühjahr dieses Jahres erwartet.


"Wir haben Daten aus den Niederlanden, wo Hausärzte von emotionaler Erpressung durch die Patienten und Angehörigen berichten, damit sie den Sterbehilfeanträgen zustimmen", berichtete Kummer. Die Ethikerin rekurrierte dabei auf eine vom "Journal of Medical Ethics" publizierte Studie, die 36 Todesfälle durch Sterbehilfe in den Niederlanden analysiert, bei denen sich niederländischen Allgemeinmediziner unter Druck gesetzt fühlten.

Ärzte berichten in der Studie über Zeitruck und Druck durch emotionale Erpressung, aber auch durch Angehörige, sowie von Patienten, die mit Selbstmord drohten, wenn dem Antrag auf Sterbehilfe nicht stattgegeben wurde. In einigen Fällen drohte die Familie damit, den Patienten zu töten. Tötung auf Verlangen und Beihilfe zur Selbsttötung sind in den Niederlanden seit 2002 legal.

Britisches Höchstgericht gegen Suizidbeihilfe

Kummer verwies auch auf den Fall eines 63-jährigen Briten, Paul Lamb, dessen Antrag auf erneute gerichtliche Überprüfung des Verbots der Beihilfe zum Suizid vom Obersten Gerichtshof in London abgewiesen wurde, worüber auch "BBC-Online" berichtete. Höchstrichterin Elisabeth Laing argumentierte, dass eine Genehmigung eines assistierten Suizids in Ausnahmefällen den Schutz "höchst schutzbedürftiger Personen" aufheben würde. Die Mehrheit wolle sich nicht das Leben nehmen, wäre aber möglicherweise einem "Druck" ausgesetzt, dies zu tun.

Der Oberste Gerichtshof Großbritanniens hatte bereits 2014 in mehreren Fällen entschieden, dass ein Verbot der Beihilfe zum assistierten Suizid gerechtfertigt sei. Das Britische Parlament hatte sich daraufhin im Herbst 2015 mit einer Mehrheit gegen eine Legalisierung der Beihilfe zum Suizid und für den Schutz vulnerabler Personen ausgesprochen.

Der 63-jährige Lamb argumentierte in seinem Antrag, dass das derzeitige Gesetz, das die Beihilfe zum Selbstmord unter Androhung einer Freiheitsstrafe von bis zu 14 Jahren vorsieht, seine Menschenrechte verletzt. Der Brite ist seit 1990 nach einem Autounfall querschnittsgelähmt und auf 24-Stunden-Hilfe angewiesen. Sein Anwalt argumentierte, dass Lamb "noch viele Jahre unerträglichen Leidens" bevorstünden; Schuld daran seien die geltenden Gesetze, da ein schwerbehinderter Mensch sein Leben nicht selbst beenden könne, wenn er dies wünscht.

Copyright 2020 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Abtreibung

  1. Zwangsfinanzierung von Abtreibungen in Krankenversicherungen? Untersuchungen in 13 US-Bundesstaaten
  2. Britisches Oberhaus stimmt für Abtreibungen bis zur Geburt
  3. Umfrage: Nur 23 Prozent der US-Amerikaner für Abtreibung ohne Einschränkung
  4. Spanische Bischofskonferenz besorgt über „Tendenz, Abtreibung zum Status eines ‚Rechts‘ zu erheben“
  5. Demokratischer Politiker aus Texas behauptet, die Bibel unterstützt Abtreibung
  6. Christdemokraten für das Leben (CDL): Lebensschutz ist nicht verhandelbar
  7. Jesse Jacksons wechselnde Positionen zum Lebensschutz
  8. USA: Ist die katholische Privat-Universität Notre Dame noch katholisch?
  9. Puerto Rico ändert Strafrecht – Ungeborene als Menschen anerkannt
  10. US-Gesundheitsministerium setzt sich für medizinisches Personal ein, das Abtreibungen ablehnt






Top-15

meist-gelesen

  1. Euthanasie-Skandal in Spanien: Wurde Noelia Castillo Ramos der Widerruf verweigert?
  2. Große SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Spanien am moralischen Abgrund
  4. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  5. Leo XIV. möchte bei "Alter Messe" "konkrete und großzügige Lösungen"
  6. Belgischer Bischof Johan Bonny kündigt Weihe verheirateter Männer zu Priestern an
  7. Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ wird neuer Bischof von Münster
  8. Papst Leo gratuliert der neuen Erzbischöfin von Canterbury
  9. „Genau das, was wir heute in Deutschland beim Synodalen Weg erleben, dieselben Themen, Ansichten“
  10. Wenn das künftige nominelle Kirchenoberhaupt mit dem eigenen Glauben fremdelt
  11. Belgischer öffentlich-rechtlicher Sender lässt Moderatoren Marien- und Jesus-Statuen zertrümmern!
  12. Kardinal Eijk zelebriert erstes Hochamt im Vetus Ordo: „Eindrückliches, unvergessliches Erlebnis“
  13. Norwegen: Bischof Hansen bittet, dass jeder Gläubige des Bistums Oslo zur Beichte geht
  14. Besser keine Laienpredigt
  15. Christliche Werte unerwünscht - Einschränkung der Meinungsfreiheit in Finnland!

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz