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US-Höchstgericht bestätigt verpflichtenden Ultraschall vor Abtreibung

20. Dezember 2019 in Prolife, 4 Lesermeinungen
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Die Informationen, die der Ultraschall enthalte, seien für die Entscheidung von Frauen relevant, die entscheiden ob sie eine Abtreibung durchführen lassen wollen.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)
Der Oberste Gerichtshof der USA hat entschieden, ein Gesetz des Bundesstaates Kentucky nicht aufzuheben, das Abtreibungskliniken verpflichtet, Frauen vor einer Abtreibung ein Ultraschallbild ihres Babys zu zeigen.

Ultraschalluntersuchungen werden vor Abtreibungen routinemäßig durchgeführt, um das Alter des Babys festzustellen. Abtreibungskliniken zeigen den Frauen die Bilder im Normalfall nicht. Das 2017 beschlossene Gesetz würde sie dazu verpflichten, das Ultraschallbild zu zeigen, die Größe des Ungeborenen anzugeben und die Organe zu zeigen, falls diese sichtbar sind.


Die linksliberale Bürgerrechtsorganisation „American Civil Liberties Union“ (ACLU) hat das Gesetz im Namen der einzigen Abtreibungsklinik von Kentucky angefochten und in erster Instanz Recht bekommen. Matt Bevin, der Gouverneur des Bundesstaates, hat dagegen Berufung eingelegt.

Das Berufungsgericht stellte fest, dass das Gesetz rechtens ist und das Ultraschallbild für die Entscheidung der Frau relevant sei. Die Patientin erhalte dadurch zusätzliches Wissen über das ungeborene Leben, das sie in sich trage. Sie könne dadurch auch besser beurteilen, welchen Effekt eine Abtreibung habe, schrieb John Bush, ein von Präsident Donald Trump nominierter Richter am Berufungsgericht.

Der Oberste Gerichtshof hat eine neuerliche Berufung der ACLU gegen das Urteil des Berufungsgerichts abgelehnt. Die Bürgerrechtsorganisation hatte behauptet, das Gesetz verlange von Abtreibungskliniken, ihren Patientinnen „ideologische Botschaften“ vorzusetzen, auch wenn dies gegen die Wünsche der Patientin sei. Das sei ein Verstoß gegen den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung, in welchem die Meinungsfreiheit festgelegt ist.

Vertreter des Bundesstaates Kentucky hatten argumentiert, dass es sich bei den vorgeschriebenen Informationen nicht um ideologische Aussagen sondern um wissenschaftliche Fakten handle.



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