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Papst schafft 'Päpstliches Geheimnis' bei Missbrauchsfällen ab

17. Dezember 2019 in Aktuelles, 6 Lesermeinungen
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Neue Instruktion nimmt kirchliche Strafverfahren zu sexuellem Missbrauch vom Siegel der besonderen Geheimhaltung aus


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Papst Franziskus hat das sogenannte "Päpstliche Geheimnis" bei der Verfolgung von Missbrauchsstraftaten abgeschafft. Eine am Dienstag veröffentlichte Instruktion nimmt kirchliche Strafverfahren zu sexuellen Handlungen unter Gewalt, Drohung oder Amtsmissbrauch, sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Material sowie Vertuschung von dem Siegel der besonderen Geheimhaltung aus.


Zwar unterliegen laut der Instruktion "Sulla riservatezza delle cause" (dt.: Über die Vertraulichkeit von Verfahren) entsprechende Vorgänge weiter einer besonderen Vertraulichkeit zum Schutz der Beteiligten und Betroffenen. Gleichwohl dürften dadurch Ermittlungen und eine etwaige bestehende staatliche Anzeigepflicht nicht behindert werden. Schließlich dürfen weder die Person, die einen Verdacht anzeigt, noch das mutmaßliche Opfer und etwaige Zeugen durch eine Schweigepflicht gebunden werden. Die neue Instruktion tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Bereits beim Kinderschutzgipfel Ende Februar im Vatikan hatte unter anderem der Münchner Kardinal Reinhard Marx die Anwendung des "Päpstlichen Geheimnisses" bei kirchlichen Prozessen gegen Missbrauchstäter infragegestellt. Kritiker des kirchlichen Umgangs mit Missbrauchsfällen hatten es zuvor als Ursache für Vertuschung oder ungenügende Behandlung von Missbrauchsfällen bezeichnet.

Als "Päpstliches Geheimnis" werden strenge Geheimhaltungsnormen für bestimmte Rechts- und Verwaltungsvorgänge in der katholischen Kirche bezeichnet. Ihre Verletzung steht unter Strafe. Der Geltungsbereich wurde zuletzt 1974 neu geregelt.

Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich


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Lesermeinungen

 Adamo 19. Dezember 2019 
 

@Alpenglühen, herzlichen Dank für Ihre fundierte Antwort!


0
 
 Rotanelis 18. Dezember 2019 
 

Peinlich!

Mein Gott, ist das peinlich!


1
 
 Alpenglühen 17. Dezember 2019 

@Adamo, Ja, die Entstehungsgeschichte ist sicher interessant.

Aber bitte beachten, nicht mit dem Wissen von HEUTE die „Gedankengänge“ von DAMALS zu bewerten. Im Artikel steht, daß 1974, also vor 45 Jahren, die Vorschriften n e u ! geregelt wurden. Sie müssen also bereits erheblich länger bestehen. U. da wage ich zu bezweifeln, daß die heute bekannte Problematik damals überhaupt denkbar war.
Zitat:„…kirchliche Strafverfahren zu sexuellen Handlungen unter Gewalt, Drohung oder Amtsmissbrauch, … Zitat Ende. Für mich stellt sich bei „Amtsmißbrauch“ die Frage, ob damit endlich auch das Mißbrauchsverhalten gegenüber Seminaristen u. Jungpriestern verfolgt wird. Oder ob es immer noch heißen wird: Das sind ja keine Minderjährigen!
M.W. wurde bisher immer das Beichtgeheimnis als Vertuschungsfaktor genannt. Ich bin gespannt, wann u. von wem als Nächstes gefordert wird, daß die RKK, so wie es die Anglikaner 2014 in Australien taten, bei Mißbrauch das Beichtgeheimnis abzuschaffen hat. Ob wieder „München“ den Vorreiter macht?

www.kathpedia.com/index.php?title=Secreta_continere_(Wortlaut)


6
 
 Philipp Neri 17. Dezember 2019 

Wann wird denn das Schweigen aufgegeben?

Dazu müsste eigentlich auch das immer noch andauernde Schweigen zur Causa McCarrick, Zanchetta, Coccopalmerio und anderen gehören!


20
 
 julifix 17. Dezember 2019 

Kein Wunder...

...das die Kirche so etwas gebraucht hat, bei den mafiösen Machenschaften weltweit. Missbrauch an tausenden Kindern und Seminaristen, höchst dubiose Finanzgeschäfte, der unmögliche Umgang in vielen Gemeinden mit Angestellten und Aushilfen (eigene Erfahrungen), etc., etc.
Wer soviel Dreck am Stecken hat, gleichzeitig aber den Moralapostel mimt, braucht ein "päpstlichen Geheimnis"


8
 
 Adamo 17. Dezember 2019 
 

"Päpstliches Geheimnis"

Es wäre schon interessant, wann und wie dieses "Päpstliche Geheimnis" zustande
gekommen ist, ob man dabei die Probleme der Opfer erkannt und berücksichtigt hat.


8
 

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