
Abtreibungsärztin Kristina Hänel auch in Berufungsprozess schuldig13. Dezember 2019 in Prolife, 12 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Das Landgericht Gießen urteilte am Donnerstag im Berufungsprozess, es sei als erwiesen anzusehen, dass sich die Medizinerin mit ihren Website-Informationen zu Abtreibung schuldig gemacht habe.
Gießen (kath.net) Die Gießener Abtreibungsärztin Kristina Hänel wurde abermals zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Landgericht Gießen urteilte am Donnerstag im Berufungsprozess, es sei als erwiesen anzusehen, dass sich die Medizinerin mit ihren Website-Informationen schuldig gemacht habe. Hänel hatte Patientinnen Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch zur Verfügung gestellt. Sie muss eine Geldstrafe von 2.500 Euro bezahlen. Das berichteten die Zeit und weitere Medien. 
Gleichzeitig kritisierte die Richterin allerdings den Paragraphen 219a des Strafgesetzbuches, der die Grundlage des Urteils darstellt. Die Strafkammer sei nicht der Ansicht, dass der im März reformierte Paragraf strafrechtlich in irgendeiner Hinsicht gelungen sei. Inzwischen wurden bereits wieder Stimmen laut, die die Abschaffung des Paragrafen fordern.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |